385/J XXI.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend die Minderheitenrechte der Steirischen Slowenen
Der Staatsvertrag von Wien Art. 7 (BGBl. 152/1955) sichert der slowenischen
Minderheit in der Steiermark die gleichen Rechte wie auch den Slowenen Kärntens
und den Kroaten des Burgenlandes ausdrücklich zu.
Insbesondere wird das Recht der Steirischen Slowenen auf eigene Organisationen,
eigene Versammlungen und eigene Presse, auf Elementarunterricht in der
slowenischen Muttersprache, auf eine verhältnismäßige Anzahl eigener
Mittelschulen, auf die Zulassung der slowenischen Sprache als Amtssprache und auf
zweisprachige topographische Aufschriften festgeschrieben.
Diesen verfassungsgesetzlichen Bestimmungen zum Trotz werden der slowenischen
Minderheit in der Steiermark die im Staatsvertrag zugesicherten Rechte
vorenthalten.
Als direkte Folge dieses jahrzehntelangen Ignorierens der Steirischen Slowenen ist
der ständige Rückgang jener Personen zu sehen, die sich in der Steiermark zur
slowenischen Muttersprache bekennen. Dieser zahlenmäßige Rückgang der
Volksgruppe wird nun zur Legitimierung weiterer Diskriminierungen der Slowenen in
der Steiermark mißbraucht.
1997 hatten alle anerkannten Volksgruppen in einem gemeinsamen Memorandum
an den Nationalrat und an die Bundesregierung verlangt, der Beirat für die
slowenische Volksgruppe solle durch Vertreter der Steirischen Slowenen erweitert
werden.
Daraufhin hatte die Bundesregierung einen Verordnungsentwurf ausgearbeitet, nach
dem der Beirat für die slowenische Volksgruppe erweitert werden sollte, um auch
Vertreter der Slowenen aus der Steiermark in diesen Beirat berufen zu können. Der
Verordnungsentwurf nahm in den Erläuterungen ausdrücklich auf das Memorandum
bezug.
Dieser - vom Ministerrat einstimmig beschlossene - Verordnungsentwurf wurde von
der damaligen SPÖ - ÖVP - Mehrheit Anfang 1998 knapp vor der Sitzung des gem §2
Volksgruppengesetz zustimmungspflichtigen Hauptausschusses des Nationalrates
von der Tagesordnung des Hauptausschusses
abgesetzt, um so die De - fakto -
Anerkennung der steirischen Slowenen durch deren Berufung in den
Volksgruppenbeirat zu verhindern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler folgende
A N F R A G E :
1. Werden Sie als ressortzuständiger Bundeskanzler dafür sorgen, daß der von
Ihnen bereits mitbeschlossene Verordnungsentwurf der ehemaligen
Bundesregierung zur Erweiterung des Beirates für die slowenischen
Volksgruppe nochmals von der neuen Bundesregierung beschlossen wird bzw.
dem Hauptausschuß des Nationalrates zur Genehmigung vorgelegt wird, um
endlich Vertreter der Steirischen Slowenen in den Volksgruppenbeirat für die
slowenische Volksgruppe aufzunehmen, um damit eine faktische Anerkennung
der steirischen Slowenen herbeizuführen?
2. Wann ist mit diesbezüglichen Entscheidungen zu rechnen?
3. Wann ist mit welchen Vorkehrungen seitens der Bundesregierung zu rechnen,
um der Verpflichtung der Republik Österreich aus dem Staatsvertrag
nachzukommen, auch in der Steiermark Slowenisch als Amtssprache
zuzulassen?
4. Wann ist mit welchen Vorkehrungen seitens der Bundesregierung zu rechnen,
um der Verpflichtung der Republik Österreich aus dem Staatsvertrag
nachzukommen, den Slowenen der Steiermark Elementarunterricht in der
Muttersprache anzubieten?
5. Wann ist mit welchen Vorkehrungen seitens der Bundesregierung zu rechnen,
um der Verpflichtung der Republik Österreich aus dem Staatsvertrag
nachzukommen, den Slowenen die Verwendung der slowenischen
Muttersprache vor Gerichten zu ermöglichen?