385/J XXI.GP

 

                                                               ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend die Minderheitenrechte der Steirischen Slowenen

 

 

 

Der Staatsvertrag von Wien Art. 7 (BGBl. 152/1955) sichert der slowenischen

Minderheit in der Steiermark die gleichen Rechte wie auch den Slowenen Kärntens

und den Kroaten des Burgenlandes ausdrücklich zu.

 

Insbesondere wird das Recht der Steirischen Slowenen auf eigene Organisationen,

eigene Versammlungen und eigene Presse, auf Elementarunterricht in der

slowenischen Muttersprache, auf eine verhältnismäßige Anzahl eigener

Mittelschulen, auf die Zulassung der slowenischen Sprache als Amtssprache und auf

zweisprachige topographische Aufschriften festgeschrieben.

 

Diesen verfassungsgesetzlichen Bestimmungen zum Trotz werden der slowenischen

Minderheit in der Steiermark die im Staatsvertrag zugesicherten Rechte

vorenthalten.

 

Als direkte Folge dieses jahrzehntelangen Ignorierens der Steirischen Slowenen ist

der ständige Rückgang jener Personen zu sehen, die sich in der Steiermark zur

slowenischen Muttersprache bekennen. Dieser zahlenmäßige Rückgang der

Volksgruppe wird nun zur Legitimierung weiterer Diskriminierungen der Slowenen in

der Steiermark mißbraucht.

 

1997 hatten alle anerkannten Volksgruppen in einem gemeinsamen Memorandum

an den Nationalrat und an die Bundesregierung verlangt, der Beirat für die

slowenische Volksgruppe solle durch Vertreter der Steirischen Slowenen erweitert

werden.

 

Daraufhin hatte die Bundesregierung einen Verordnungsentwurf ausgearbeitet, nach

dem der Beirat für die slowenische Volksgruppe erweitert werden sollte, um auch

Vertreter der Slowenen aus der Steiermark in diesen Beirat berufen zu können. Der

Verordnungsentwurf nahm in den Erläuterungen ausdrücklich auf das Memorandum

bezug.

 

Dieser - vom Ministerrat einstimmig beschlossene - Verordnungsentwurf wurde von

der damaligen SPÖ - ÖVP - Mehrheit Anfang 1998 knapp vor der Sitzung des gem §2

Volksgruppengesetz zustimmungspflichtigen Hauptausschusses des Nationalrates

von der Tagesordnung des Hauptausschusses abgesetzt, um so die De - fakto -

Anerkennung der steirischen Slowenen durch deren Berufung in den

Volksgruppenbeirat zu verhindern.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler folgende

 

 

 

 

                                                               A N F R A G E :

 

1.   Werden Sie als ressortzuständiger Bundeskanzler dafür sorgen, daß der von

      Ihnen bereits mitbeschlossene Verordnungsentwurf der ehemaligen

      Bundesregierung zur Erweiterung des Beirates für die slowenischen

      Volksgruppe nochmals von der neuen Bundesregierung beschlossen wird bzw.

      dem Hauptausschuß des Nationalrates zur Genehmigung vorgelegt wird, um

      endlich Vertreter der Steirischen Slowenen in den Volksgruppenbeirat für die

      slowenische Volksgruppe aufzunehmen, um damit eine faktische Anerkennung

      der steirischen Slowenen herbeizuführen?

 

2.   Wann ist mit diesbezüglichen Entscheidungen zu rechnen?

 

3.   Wann ist mit welchen Vorkehrungen seitens der Bundesregierung zu rechnen,

      um der Verpflichtung der Republik Österreich aus dem Staatsvertrag

      nachzukommen, auch in der Steiermark Slowenisch als Amtssprache

      zuzulassen?

 

4.   Wann ist mit welchen Vorkehrungen seitens der Bundesregierung zu rechnen,

      um der Verpflichtung der Republik Österreich aus dem Staatsvertrag

      nachzukommen, den Slowenen der Steiermark Elementarunterricht in der

      Muttersprache anzubieten?

 

5.   Wann ist mit welchen Vorkehrungen seitens der Bundesregierung zu rechnen,

      um der Verpflichtung der Republik Österreich aus dem Staatsvertrag

      nachzukommen, den Slowenen die Verwendung der slowenischen

      Muttersprache vor Gerichten zu ermöglichen?