3857/J XXI.GP

Eingelangt am: 08.05.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Maier

und Genossinnen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend “Deutscher Ärzte-Bestechungsskandal - GlaxoSmith Kline

(SmithKlineBeecham)"

Nach Presseberichten ermittelt die Staatsanwaltschaft in München derzeit gegen
rund 1700 Spitalsärzte und Mitarbeiter des Pharmakonzerns SmithKlineBeecham
weitere 500 Verfahren würden noch eingeleitet werden. Rund 1.600 Verfahren sind
inzwischen bundesweit an örtliche Staatsanwaltschaften abgegeben worden oder
würden demnächst abgegeben.

Der Vorwurf: Mit Vergnügungsreisen seien Ärzte belohnt worden, die “Smith Kline
Medikamente" verschrieben hätten, dies zeigten die beschlagnahmten Reisebüro-
und Firmenunterlagen. Ferienreisen und Unterhaltungsprogramme als Gegenleistung
für das Verschreiben von “Smith Kline Medikamenten". So Einladungen zur Fußball-
Weltmeisterschaften nach Paris oder zu Formel-1-Rennen. Daneben seien auch
noch Veranstaltungen, Studien, Bücher und Computer bezahlt worden.

Nach einer Anzeige ermittelt seit Oktober 1999 die Staatsanwaltschaft München
wegen Verdachts der Bestechung und Vorteilsgewährung sowie Beihilfe zur
Steuerhinterziehung. Mehrere Millionen Mark seien direkt an Mediziner verteilt
worden seien, wobei die Zuwendungen sehr unterschiedlich waren, jedoch in
Einzelfällen bis 50.000,-- Mark (rund € 25.000,-) betragen haben sollen. Insgesamt
waren gegen 3.500 Klinikärzte und 380 Mitarbeiter von Smith Kline
Ermittlungsverfahren eingeleitet worden seien. Allerdings wurden an die 2.200
Verfahren mangels Strafbarkeit oder wegen geringer Schuld inzwischen eingestellt
worden. Diese Ärzte hätten weniger als 100,- Mark bzw. weniger als 1.000,-- Mark
erhalten.

Es wurden auch zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen, Tagungen und Kongresse
für Ärzte in Deutschland und im Ausland veranstaltet, an denen auch “Klinikärzte mit
Begleitpersonen" teilnahmen, für die das Unternehmen die Reisekosten übernahm.
Insgesamt hat nach Ermittlungsergebnissen SmithKlineBeecham insgesamt 5.800
Zahlungen veranlasst. Gegangen ist es um Geld für Reisen, Veranstaltungen,
Studien, Vorträge, Standmieten oder die Abrechnung von Beraterleistungen, bei
denen der Verdacht besteht, dass keine entsprechende Gegenleistung erfolgte.

GlaxoSmith-Kline kündigte nun eine rückhaltlose Aufklärung der Vorgänge an und
sicherte der Staatsanwaltschaft Unterstützung bei der Aufklärung zu, da sich die
Vorwürfe auf die Jahre 1997 bis 1999, also auf den Zeitraum vor der
Restrukturierung des Konzerns Ende 2000 bezogen.


Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz
nachstehende Anfrage:

1. Wäre die in Einleitungstext der Anfrage beschriebenen Entgegennahme von
derartigen Geschenken auch in Österreich strafbar?

2. Wenn ja, aufgrund welcher Bestimmungen ist dies verboten und wie lauten die
entsprechenden Strafbestimmungen?

3.  Haben Sie Kontakt mit den zuständigen Stellen in Deutschland aufgenommen, ob
es mögliche Verbindungen bzw. Spuren (z.B. Geldzahlungen) nach Österreich
gibt bzw. gegeben hat?
Wenn nein, weshalb nicht?
Wenn ja, mit welchen Erkenntnissen?

4.  Halten Sie solche Praktiken (z.B. Verdacht auf Bestechung, Steuerhinterziehung)
in Österreich für unmöglich? Wenn ja, weshalb?

5. Gab es derartige Erhebungen (z.B. Verdacht auf Bestechung,
Steuerhinterziehung) in Österreich durch das BM für Justiz bzw. der
Österreichischen Staatsanwaltschaft?

6. Wenn ja, wann und welche und was waren die Ergebnisse?

7. Gab es in der Frage des angesprochenen Ärzte-Bestechungsskandals aus
Deutschland ein Rechtshilfeersuchen?

8. Wenn ja, wie lautete der Inhalt dieses Rechtshilfeersuchens?