3858/J XXI.GP
Eingelangt am: 08.05.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac, Mag. Gassner
und Genossinnen
an den Bundeskanzler
betreffend Förderungen an den CV oder an den MKV
In der
Untersuchungsausschusssitzung vom 30. April 2002 hat der ÖVP-Abgeordnete
Kukacka wiederholt behauptet, dass Förderungen an Vereine, die in ihren
Statuten die
Beschäftigung von Frauen anstreben, mit der österreichischen
Rechtsordnung nicht im
Einklang
seien. Die Beschäftigung von ausschließlich Frauen widerspreche
seiner Ansicht
nach
dem österreichischen Gleichbehandlungsgesetz.
Dass
solche Aussagen von einem führenden Mitglied des Cartellverbandes kommen,
ist
bezeichnend.
Der MKV und der CV sind die führenden Vereinigungen der konservativen
Seite
Österreichs, deren Sinn u.a. darin besteht, sich gegenseitig auf
geschäftlicher Ebene und
in Karrierehinsicht zu
fördern. Da sich MKV und CV als reine Männerverbindungen
verstehen, werden durch deren
Vereinstätigkeit die Karrierechancen von Frauen
verschlechtert. Es erhebt sich daher die Frage, ob diese Diskriminierung von
Frauen aus
öffentlicher Hand gefördert wird.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an alle Mitglieder der Bundesregierung - so
auch an
Sie - nachstehende
Anfrage:
1.
Hat Ihr Ressort seit dem 4. Februar 2000 einen Verein gefördert, der
Mitglied des MKV
oder des CV ist?
2. Wenn ja:
Wie hoch waren diese Förderungen?
Aus welchem Anlass sind diese Förderungen gewährt worden?
Haben Sie sich in den Statuten darüber informiert, ob in diesem Verein die
Mitgliedschaft von Frauen nicht vorgesehen ist?
3. Wenn ja:
Ist es
Ihrer Ansicht nach noch zeitgemäß. Vereine zu fördern, die
statutengemäß die
Mitgliedschaft von Frauen ausschließen?
4.
Wie beurteilen Sie als Mitglied der Bundesregierung die Tätigkeit von
Vereinen, die die
Karrierechancen von Frauen verschlechtern?