3884/J XXI.GP
Eingelangt am: 15.05.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Aktuelle Entwicklung des VKI
Die Notwendigkeit des Ausbaus des Konsumentinnenschutzes
ist angesichts der
EU-Liberalisierungsmaßnahmen unbestritten. Im Gegensatz zu anderen
europäischen Staaten, wo die öffentliche Hand beinahe zur Gänze
die Finanzierung
der Verbraucherorganisationen trägt (z. B. BRD), ist in Österreich
der
Konsumentinnenschutz aus historischen Gründen sozialpartnerschaftlich
vereinsrechtlich organisiert und finanziert, wobei aus dem Bundesbudget bisher
ein
erheblicher Beitrag geleistet wurde. Bereits vor dem Jahr 2000 bestanden
Finanzierungsengpässe. Nun haben Sie die Bundeszuwendungen eingestellt,
nach
dem der Syndikatsvertrag gekündigt wurde. Gemäß internen
Informationen erfolgte
dies auf Grund eines von Ihnen exzessiv genutzten Vetorechts, wodurch
Reformschritte und konstruktive Weiterarbeiten blockiert wurden.
Öffentlich und intern urgierten Sie
wiederholt Reformbedarf. Im Justizausschuss am
8.November 2001 merkten Sie anlässlich der "Aktuellen
Aussprache" an:
- dass Sie sich mehr Initiativen von Seiten des VKI erwarten,
- dass die vorgelegten Konzepte der Sozialpartner unzulänglich seien,
- dass
Sie nun einen Auftrag zur Erarbeitung einer Neukonzeption von
Seiten des Ministeriums
vergäben,
- dass
Sie an einem flächendeckenden Ausbau des unabhängigen
Konsumentinnenschutzes interessiert seien,
- dass
Sie eine Unvereinbarkeit der beiden Funktionen des Obmanns
sehen,
- dass Ihr Ziel eine verbesserte Organisationsstruktur sei und
- dass
Sie sich dann für mehr Budgetmittel zu Gunsten des VKI einsetzen
würden.
Nun besteht auf Grund Ihrer Weigerung,
weiterhin die Beiträge des Bundes zu
leisten, die Gefahr, dass nicht nur keine Reformschritte möglich sind,
sondern ein
Sparkonzept im VKI einzieht, dem vor allem neben Mitarbeiterinnen die
angesehene
Publikation "Der Konsument" zum Opfer fällt. Diese Entwicklung
der Schwächung
des Konsumentinnenschutzes wird von der
Wirtschaftkammer geradezu begrüßt, da
damit Wirtschaftinteressen gestärkt würden. So
droht Ihr Rückzug aus dem VKI
insgesamt die Situation der Konsumentinnen zu verschlechtern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass die Sozialpartner als Gründer des
VKI
und Hauptmitglieder auch autonom über diesen von ihnen getragenen Verein
verfügen können und die Republik Österreich keinen rechtlichen Anspruch
auf
Strukturänderungen hat?
2.
In welcher Form soll das von Ihnen wiederholt in die Diskussion gebrachte
Form einer Stiftung finanziert werden? Wer kommt für das Einlagekapital
auf?
Welche Höhe des Einlagekapitals können sie sich vorstellen?
3.
Wie soll die Stiftung Ihrer Meinung nach strukturell gestaltet sein (Besetzung
des Stiftungsrats,...)?
4.
Was spricht Ihres Erachtens gegen den Ausbau des bestehenden Modells des
VKI durch einen Beirat, in dem verschiedene gesellschaftliche Gruppen
vertreten sind?
5.
Wie beurteilen Sie das Modell des Verbraucherinnenschutzes, das in der BRD
besteht (Vereine mit öffentlicher Finanzierung durch Bund und Länder
ohne
Vertretung der öffentlichen Körperschaften im Vorstand)?
6.
In welcher Größenordnung würden sie den VKI finanzieren, wenn
er Ihren
Vorstellungen nach umstrukturiert würde?
7. Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten, die ihnen bis jetzt durch die
Beratung der Kreditnehmerinnen erwuchsen, die
durch die Nichtweitergabe von
gesunkenen Zinssätzen benachteiligt wurden (Finanzierung des Vereins
"Mein
Recht auf Kontrolle" VFAK)?
8.
Auf welche Art ist gewährleistet, dass in der sehr verdienstvollen
Beratung
durch den VFAK die Kreditnehmerinnen auf das Klagsrisiko hingewiesen
werden?
9.
Welche Konsequenzen ergeben sich für die Beschäftigten und
Mitarbeiterinnen
des VKI durch die von Ihnen angekündigte Einstellung
der Zahlungen?