3884/J XXI.GP

Eingelangt am: 15.05.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Aktuelle Entwicklung des VKI

Die Notwendigkeit des Ausbaus des Konsumentinnenschutzes ist angesichts der
EU-Liberalisierungsmaßnahmen unbestritten. Im Gegensatz zu anderen
europäischen Staaten, wo die öffentliche Hand beinahe zur Gänze die Finanzierung
der Verbraucherorganisationen trägt (z. B. BRD), ist in Österreich der
Konsumentinnenschutz aus historischen Gründen sozialpartnerschaftlich
vereinsrechtlich organisiert und finanziert, wobei aus dem Bundesbudget bisher ein
erheblicher Beitrag geleistet wurde. Bereits vor dem Jahr 2000 bestanden
Finanzierungsengpässe. Nun haben Sie die Bundeszuwendungen eingestellt, nach
dem der Syndikatsvertrag gekündigt wurde. Gemäß internen Informationen erfolgte
dies auf Grund eines von Ihnen exzessiv genutzten Vetorechts, wodurch
Reformschritte und konstruktive Weiterarbeiten blockiert wurden.

Öffentlich und intern urgierten Sie wiederholt Reformbedarf. Im Justizausschuss am
8.November 2001 merkten Sie anlässlich der "Aktuellen Aussprache" an:

-                  dass Sie sich mehr Initiativen von Seiten des VKI erwarten,

-                  dass die vorgelegten Konzepte der Sozialpartner unzulänglich seien,

-                  dass Sie nun einen Auftrag zur Erarbeitung einer Neukonzeption von
          Seiten des Ministeriums vergäben,

-                  dass Sie an einem flächendeckenden Ausbau des unabhängigen
          
Konsumentinnenschutzes interessiert seien,

-                  dass Sie eine Unvereinbarkeit der beiden Funktionen des Obmanns
            
sehen,

-                  dass Ihr Ziel eine verbesserte Organisationsstruktur sei und

-                  dass Sie sich dann für mehr Budgetmittel zu Gunsten des VKI einsetzen
           
würden.

Nun besteht auf Grund Ihrer Weigerung, weiterhin die Beiträge des Bundes zu
leisten, die Gefahr, dass nicht nur keine Reformschritte möglich sind, sondern ein
Sparkonzept im VKI einzieht, dem vor allem neben Mitarbeiterinnen die angesehene
Publikation "Der Konsument" zum Opfer fällt. Diese Entwicklung der Schwächung
des Konsumentinnenschutzes wird von der Wirtschaftkammer geradezu begrüßt, da


damit Wirtschaftinteressen gestärkt würden. So droht Ihr Rückzug aus dem VKI
insgesamt die Situation der Konsumentinnen zu verschlechtern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.     Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass die Sozialpartner als Gründer des VKI
und Hauptmitglieder auch autonom über diesen von ihnen getragenen Verein
verfügen können und die Republik Österreich keinen rechtlichen Anspruch auf
Strukturänderungen hat?

2.      In welcher Form soll das von Ihnen wiederholt in die Diskussion gebrachte
Form einer Stiftung finanziert werden? Wer kommt für das Einlagekapital auf?
Welche Höhe des Einlagekapitals können sie sich vorstellen?

3.     Wie soll die Stiftung Ihrer Meinung nach strukturell gestaltet sein (Besetzung
des Stiftungsrats,...)?

4.      Was spricht Ihres Erachtens gegen den Ausbau des bestehenden Modells des
VKI durch einen Beirat, in dem verschiedene gesellschaftliche Gruppen
vertreten sind?

5.      Wie beurteilen Sie das Modell des Verbraucherinnenschutzes, das in der BRD
besteht (Vereine mit öffentlicher Finanzierung durch Bund und Länder ohne
Vertretung der öffentlichen Körperschaften im Vorstand)?

6.      In welcher Größenordnung würden sie den VKI finanzieren, wenn er Ihren
Vorstellungen nach umstrukturiert würde?

7.     Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten, die ihnen bis jetzt durch die

Beratung der Kreditnehmerinnen erwuchsen, die durch die Nichtweitergabe von
gesunkenen Zinssätzen benachteiligt wurden (Finanzierung des Vereins "Mein
Recht auf Kontrolle" VFAK)?

8.      Auf welche Art ist gewährleistet, dass in der sehr verdienstvollen Beratung
durch den VFAK die Kreditnehmerinnen auf das Klagsrisiko hingewiesen
werden?

9.      Welche Konsequenzen ergeben sich für die Beschäftigten und Mitarbeiterinnen
    des VKI durch die von Ihnen angekündigte Einstellung der Zahlungen?