3886/J XXI.GP
Eingelangt am: 16.05.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Binder
und GenossInnen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Strafe und psychologische Betreuung von Sexualtätern
Im Dezember 2001
wurde ein Serien-Vergewaltiger von einem Wiener Schwurgericht zu 15
Jahren Haft verurteilt (siehe Beilage). Im April 2002 hat das Wiener
Oberlandesgericht die
Strafe
um ein Jahr herabgesetzt. Der OLG-Berufungssenat begründete die
Herabsetzung mit
der Tatsache, dass der Täter für die Höchststrafe nicht genug
Gewalt angewendet hätte.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz folgende
Anfrage:
1. Welche psychologische Betreuung ist in Fällen wie
diesem vorgesehen, um die
Rückfallgefahr
nach der Entlassung zu reduzieren?
2. Wie sieht die Rückfallsstatistik für Sexualtäter nach Beendigung der Haftstrafe aus?
3. Welche Maßnahmen sind seitens des
Justizministeriums geplant, um die
Rückfallquote
von Sexualtätern zu verringern?
4. Welche Auswirkungen hat die Herabsetzung einer Strafe
von 15 auf 14 Jahren auf die
Möglichkeiten
auf Amnestie, frühzeitige Entlassung, Hafturlaub etc.?
5. Wie kommentieren Sie die Tatsache, dass in
Österreich Eigentumsdelikte teilweise
höher bestraft werden als Körperdelikte?
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