3886/J XXI.GP

Eingelangt am: 16.05.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Binder


und GenossInnen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Strafe und psychologische Betreuung von Sexualtätern

Im Dezember 2001 wurde ein Serien-Vergewaltiger von einem Wiener Schwurgericht zu 15
Jahren Haft verurteilt (siehe Beilage). Im April 2002 hat das Wiener Oberlandesgericht die
Strafe um ein Jahr herabgesetzt. Der OLG-Berufungssenat begründete die Herabsetzung mit
der Tatsache, dass der Täter für die Höchststrafe nicht genug Gewalt angewendet hätte.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz folgende

Anfrage:

1.   Welche psychologische Betreuung ist in Fällen wie diesem vorgesehen, um die
Rückfallgefahr nach der Entlassung zu reduzieren?

2.   Wie sieht die Rückfallsstatistik für Sexualtäter nach Beendigung der Haftstrafe aus?

3.   Welche Maßnahmen sind seitens des Justizministeriums geplant, um die
Rückfallquote von Sexualtätern zu verringern?

4.   Welche Auswirkungen hat die Herabsetzung einer Strafe von 15 auf 14 Jahren auf die
Möglichkeiten auf Amnestie, frühzeitige Entlassung, Hafturlaub etc.?

5.   Wie kommentieren Sie die Tatsache, dass in Österreich Eigentumsdelikte teilweise
höher bestraft werden als Körperdelikte?