3889/J XXI.GP

Eingelangt am: 16.05.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und
Freunde


an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Zulassung von Wirkstoffen im Bereich Pflanzenschutzmittel in Österreich
und EU

Laut Agrarstatistik aus dem Grünen Bericht 2000 ist erstmals seit 1997 wieder ein
Anstieg der Menge an Wirkstoffen von Pestiziden zu verzeichnen. Ebenso steigt die
Zahl der zugelassenen Präparate seit 1998 kontinuierlich.

Auf EU-Ebene startete die Harmonisierung des “Wirkstoff-Dschungels" im Bereich
der Pestizide im Jahr 1991. Bisher sind von ca. 900 im EU-Raum zugelassenen
Wirkstoffen allerdings erst 90 einer Prüfung unterzogen; für diese ist einheitlich das
jeweilige Hauptanwendungsgebiet und die jeweils zulässige Auftragsmenge in kg/ha
festgelegt.

Neben den EU-Regelungen hat jedes Land (noch) eigene nationale Listen mit
zugelassenen Präparaten und/oder Grenzwerten; die Zulassungen in Österreich
stammen teilweise noch aus dem Jahr 1948. Derzeit sind 326 Wirkstoffe und 837
unterschiedliche Präparate zugelassen (Grüner Bericht 2000).

Alle Wirkstoffe und Präparate müssen bezüglich Wirksamkeit, Verbraucherschutz,
Anwender und Umweltschutz einer Überprüfung unterzogen, neu zugelassen und an
EU-Recht angepasst werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Für wie viele Wirkstoffe/Präparate aus dem Pestizidbereich ist in Österreich die
Überprüfung, Neuzulassung und damit Anpassung an das EU-Recht bereits
erfolgt? Bitte listen Sie die bisher überprüften Wirkstoffe/Präparate auf.

2.  Bis wann wird die Überprüfung, Neuzulassung und Anpassung an das EU-Recht
aller Wirkstoffe/Präparate in Österreich abgeschlossen sein?


3. Wie viele und welche Personen in welchen Institutionen sind in Österreich für die
Zulassung und Festsetzung von Grenzwerten für Pestizide zuständig? (Bitte um
Auflistung der Personen und Instititionen)

4. Wie viele Personen in welchen Institutionen nehmen derzeit die Bewertung von
wissenschaftlichen Studien vor und bewerten die daraus folgenden zulässigen
Rückstandswerte für alle Wirkstoffe insbesondere im Hinblick auf die nötige
Anpassung an EU-Recht?

5. Welche Auswirkungen wird die Einrichtung der "Ernährungsagentur" auf die
Zulassung und Grenzwertfestsetzung von Pestiziden nach sich ziehen?

6. Mit welchen finanziellen und personellen Ressourcen werden jene Bereiche der
“Ernährungsagentur" ausgestattet sein, die künftig mit der Überprüfung,
Neuzulassung aller Wirkstoffe/Präparate im Pestizidbereich in Österreich und
hinsichtlich der Anpassung an das EU-Recht befasst sein werden?

7.   Auf welche Weise ist gewährleistet, dass die Experten aus dem
Landwirtschaftsbereich bei der Bewertung der Wirkstoffe/Präparate
gesundheitsrelevante Faktoren als vorrangig ansehen?

8. Welche Wirkstoffe im Bereich Pflanzenschutzmittel haben in Österreich in den
letzten 20 Jahren die Zulassung verloren? (Bitte Auflistung nach Wirkstoffen,
Jahr und jeweilige Begründung der Aberkennung der Zulassung)

9. Wie wollen Sie bzw. die österreichischen Vertreter in den entsprechenden EU-
Gremien verhindern, dass Wirkstoffe, die in Österreich nicht bzw. nicht mehr
zugelassen sind, über die Hintertür der EU-Harmonisierung nach EU-Richtlinie
91/414 EWG ihre Zulassung erlangen bzw. wieder erlangen? Welche Wirkstoffe
sind davon potentiell betroffen? (Bitte um Auflistung)

10. Welches Abstimmungsverhalten haben bisher die österreichischen Vertreter in
den entsprechenden EU-Gremien hinsichtlich der Beschlussfassungen im
Rahmen der EU-Harmonisierung der Wirkstoffe an den Tag gelegt. Wie haben
die österreichischen Vertreter in diesem Zusammenhang bei den bislang
abgeschlossenen Überprüfungen abgestimmt? (Bitte um Auflistung des
Abstimmungsverhaltens aufgegliedert nach den einzelnen Wirkstoffen)

11.Nach welchen objektivierbaren Kriterien wird auf EU-Ebene und in Österreich
über die Zulassung bzw. Nicht-Zulassung der Wirkstoffe entschieden?

12. Wie wird von Österreich in jenen Fällen vorgegangen, wo bezüglich Wirkstoffen,
die in Österreich ihre Zulassung verloren haben, bei einer allfälligen
Neuzulassung im Zuge des EU-Harmonisierungsverfahrens in Österreich andere
Anwendungsbedingungen herrschen, als die der Zulassung zugrundeliegenden?
Wie groß ist der nationale Spielraum für eine Nicht-Zulassung in Österreich bei
gleichzeitiger Zulassung im Zuge des EU-Harmonisierungsverfahrens? Werden
Sie diesen Spielraum maximal ausnützen? Hat es bislang bereits solche Fälle
gegeben? Wie wurde dabei von österreichischer Seite vorgegangen?


13. Wie oft und in welcher Form werden in Österreich die bestehenden Grenzwerte
für Pestizidrückstände in Lebensmitteln einer routinemäßigen Kontrolle und
Überprüfung und dabei festgestellt, ob die Grenzwerte in der bestehenden Höhe
gerechtfertigt sind oder ob ein Anpassungsbedarf besteht. Welche
Vorgangsweise ist dazu in Österreich installiert?

14. Wie oft und in welcher Form werden auf EU-Ebene die bestehenden Grenzwerte
für Pestizidrückstände in Lebensmitteln einer routinemäßigen Kontrolle und
Überprüfung und dabei festgestellt, ob die Grenzwerte in der bestehenden Höhe
gerechtfertigt sind oder ob ein Anpassungsbedarf besteht. Welche
Vorgangsweise ist dazu auf EU-Ebene installiert?

15. Gibt es in Österreich Fälle, wo der Grenzwert betreffend Pestizidrückständen in
Lebensmitteln den ADI-Wert überschreitet und trotzdem als Grenzwert
zugelassen ist? Wenn ja, um welche Fälle handelt es sich (Bitte um Auflistung
nach Wirkstoffen, Höhe des Grenzwertes, Art der Lebensmittel, Höhe des ADI-
Wertes)

16. Gibt es im EU-Raum Fälle, wo der Grenzwert betreffend Pestizidrückständen in
Lebensmitteln den ADI-Wert überschreitet und trotzdem als Grenzwert
zugelassen ist? Wenn ja, um welche Fälle handelt es sich (Bitte um Auflistung
nach Wirkstoffen, Höhe des Grenzwertes, Art der Lebensmittel, Höhe des ADI-
Wertes)

17. Bei welchen Wirkstoffen und bei welchen Lebensmitteln wurde in Österreich der
ADI-Wert in den vergangenen zehn Jahren hinaufgesetzt? (Bitte um Auflistung
nach Wirkstoff und ursprünglichem und jetzigem ADI-Wert)

18. Bei welchen Wirkstoffen und bei welchen Lebensmitteln wurde auf EU-Ebene
der ADI-Wert in den vergangenen zehn Jahren hinaufgesetzt? (Bitte um
Auflistung nach Wirkstoff und ursprünglichem und jetzigem ADI-Wert)