3893/J XXI.GP

Eingelangt am: 21.05.2002

ANFRAGE

Der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und Genossinnen
an den Bundesminister für Finanzen

betreffend “Gleichstellung von Fachhochschulabsolventlnnen und
Universitätsabgängerlnnen bei Anstellung im öffentlichen Dienst"

In einer Apa-Aussendung des FPÖ-Abgeordneten Böhacker vom 1.7.1998 kann
man lesen: “Fachhochschulen bieten eine wissenschaftlich fundierte und praxis-
bezogene Berufsausbildung auf Hochschulniveau. Dieses Humankapital werde
aber derzeit von der öffentlichen Hand völlig ignoriert. Der öffentliche Dienstgeber
habe es bisher unterlassen, eine adäquate dienst- und besoldungsrechtliche Ein-
stufung von Fachhochschulabsolventen einzuführen, kritisierte Böhacker. Im
öffentlichen Dienst müsse es zu einer Gleichstellung zwischen Fachhochschul-
absolventen und Universitätsabgänger kommen. Die Freiheitlichen werden sich
auch weiterhin dafür einsetzen, auch wenn die Regierungsparteien noch nicht die
nötige Einsicht zeigen, schloss Böhacker."

Diese Aussage des Freiheitlichen Abgeordneten ist bei weitem nicht das einzige
Bekenntnis freiheitlicher Politikerinnen zur Aufwertung der Fachhochschulabsol-
ventlnnen in den vergangenen Jahren: Auch vom Abge-ordneten Dr. Graf bzw.
dem Abgeordneten Mag. Grollitsch kann man gleiches in den Stenografischen
Protokollen nachlesen (z.B. Nationalrat, XX.GP, 169 Sitzung). Nach dem Eintritt
der freiheitlichen Partei in die Regierung sind diesen starken Bekenntnissen für
eine adäquate dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung von Fachhochschul-
absolventlnnen im öffentlichen Dienst bislang allerdings keine Taten gefolgt.

In Tirol bereitet der Landtag im Moment ein Gesetz vor, das FH-Absolventlnnen
Universitätsabgängerlnnen gleichsetzen soll. Auch im Bundesland Kärnten wird
die dienstrechtliche Aufwertung der FH-Absolventlhnen vorangetrieben.

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den
Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage:

1.  Ist Ihnen die Problematik bekannt? Wie stehen Sie zur Gleichstellung von
FH-Absolventlnnen und Universitätsabgängerlnnen im öffentlichen Dienst?

2.   Sind in ihrem Ministerium bzw. den ihrem Ressort unterstellten Behörden
FH-Absolventlnnen tätig und wenn ja, wie werden diese eingestuft?

3.   Gibt es Vorbereitungen zu einer Änderung der Gesetzeslage hin zu einer
Gleichstellung von FH-Absolventlnnen mit Universitätsabgängerlnnen im
Bundesdienst?

4.   Mit welchen Mehrkosten wäre zu rechnen, wenn FH-Absolventlnnen im öf-
fentlichen Dienst gleich den Universitätsabgängerlnnen entlohnt würden?