3893/J XXI.GP
Eingelangt am: 21.05.2002
ANFRAGE
Der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und
Genossinnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend “Gleichstellung von
Fachhochschulabsolventlnnen und
Universitätsabgängerlnnen bei Anstellung im öffentlichen
Dienst"
In einer Apa-Aussendung des FPÖ-Abgeordneten
Böhacker vom 1.7.1998 kann
man lesen: “Fachhochschulen bieten eine wissenschaftlich fundierte und
praxis-
bezogene Berufsausbildung auf Hochschulniveau. Dieses Humankapital werde
aber derzeit von der öffentlichen Hand
völlig ignoriert. Der öffentliche Dienstgeber
habe es bisher unterlassen, eine adäquate dienst- und besoldungsrechtliche
Ein-
stufung von Fachhochschulabsolventen einzuführen, kritisierte
Böhacker. Im
öffentlichen Dienst müsse es zu
einer Gleichstellung zwischen Fachhochschul-
absolventen und Universitätsabgänger kommen. Die Freiheitlichen
werden sich
auch weiterhin dafür einsetzen, auch wenn die Regierungsparteien noch
nicht die
nötige Einsicht zeigen, schloss
Böhacker."
Diese Aussage des Freiheitlichen Abgeordneten ist bei
weitem nicht das einzige
Bekenntnis freiheitlicher Politikerinnen zur
Aufwertung der Fachhochschulabsol-
ventlnnen in den vergangenen Jahren: Auch vom Abge-ordneten Dr. Graf bzw.
dem Abgeordneten Mag. Grollitsch kann man
gleiches in den Stenografischen
Protokollen nachlesen (z.B. Nationalrat, XX.GP, 169 Sitzung). Nach dem Eintritt
der freiheitlichen Partei in die Regierung sind diesen starken Bekenntnissen
für
eine adäquate dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung von
Fachhochschul-
absolventlnnen im öffentlichen Dienst
bislang allerdings keine Taten gefolgt.
In Tirol bereitet der Landtag im Moment ein Gesetz vor, das
FH-Absolventlnnen
Universitätsabgängerlnnen gleichsetzen soll. Auch im Bundesland
Kärnten wird
die dienstrechtliche Aufwertung der
FH-Absolventlhnen vorangetrieben.
Die unterfertigten Abgeordneten richten in
diesem Zusammenhang an den
Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage:
1. Ist Ihnen die
Problematik bekannt? Wie stehen Sie zur Gleichstellung von
FH-Absolventlnnen und Universitätsabgängerlnnen im öffentlichen
Dienst?
2. Sind in ihrem Ministerium bzw. den ihrem
Ressort unterstellten Behörden
FH-Absolventlnnen tätig und wenn ja, wie werden diese eingestuft?
3. Gibt es
Vorbereitungen zu einer Änderung der Gesetzeslage hin zu einer
Gleichstellung von FH-Absolventlnnen mit
Universitätsabgängerlnnen im
Bundesdienst?
4. Mit welchen
Mehrkosten wäre zu rechnen, wenn FH-Absolventlnnen im öf-
fentlichen Dienst gleich den Universitätsabgängerlnnen entlohnt
würden?