3895/J XXI.GP

Eingelangt am: 21.05.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Maier
und Genossinnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend "Alimente und Zivildienst"

Eine alleinerziehende Mutter bekam vom zuständigen Jugendamt die Mitteilung,
dass mit Antritt des Zivildienst ihres Sohnes (Oktober 2002) der unterhaltspflichtige
Vater die Alimente nicht mehr zu bezahlen brauche.

Zivildiener bekommen dzt. während ihres Dienstes eine Entschädigung von 74 €.
Damit können selbstverständlich nicht alle Kosten des Unterhaltes abgedeckt
werden. Diese würden dann auf die alleinerziehende Mutter alleine abgewälzt. Der
unterhaltspflichtige Vater des Kindes muss angeblich erst wieder bezahlen, wenn der
Zivildienst abgeleistet ist und sein Sohn z.B. ein Studium beginnt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende Anfrage:

1.  Ist es richtig, dass der unterhaltsverpflichtete Vater (nicht im gemeinsamen
Haushalt wohnend) während des Zivildienstes seines Sohnes keine monatlichen
Alimentationsverpflichtungen hat?

2. Wenn ja, wodurch ist dies begründet?

3.  Ist es richtig, dass in diesen Fällen die alleinerziehende Mutter für die restlichen
Lebenserhaltungskosten aufzukommen hat?

4. Gibt es Ausnahmereglungen in dieser Frage? Wenn ja, welche?

5. Sehen Sie es als gerechtfertigt an, wenn diese weiteren Kosten, alleine auf die
alleinerziehende - nicht unterhaltsberechtigte - Mutter übergewälzt werden?