3895/J XXI.GP
Eingelangt am: 21.05.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten
Mag. Maier
und
Genossinnen
an
den Bundesminister für Inneres
betreffend "Alimente und Zivildienst"
Eine alleinerziehende Mutter bekam vom
zuständigen Jugendamt die Mitteilung,
dass mit Antritt des Zivildienst ihres Sohnes (Oktober 2002) der
unterhaltspflichtige
Vater die Alimente nicht mehr zu bezahlen brauche.
Zivildiener bekommen dzt. während
ihres Dienstes eine Entschädigung von 74 €.
Damit können selbstverständlich nicht alle Kosten des Unterhaltes
abgedeckt
werden. Diese würden dann auf die alleinerziehende Mutter alleine
abgewälzt. Der
unterhaltspflichtige Vater des Kindes muss angeblich erst wieder bezahlen, wenn
der
Zivildienst abgeleistet ist
und sein Sohn z.B. ein Studium beginnt.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Inneres
nachstehende
Anfrage:
1.
Ist es richtig, dass der unterhaltsverpflichtete Vater (nicht im gemeinsamen
Haushalt wohnend)
während des Zivildienstes seines Sohnes keine monatlichen
Alimentationsverpflichtungen hat?
2. Wenn ja, wodurch ist dies begründet?
3.
Ist es richtig, dass in diesen Fällen die alleinerziehende Mutter für
die restlichen
Lebenserhaltungskosten aufzukommen hat?
4. Gibt es Ausnahmereglungen in dieser Frage? Wenn ja, welche?
5. Sehen
Sie es als gerechtfertigt an, wenn diese weiteren Kosten, alleine auf die
alleinerziehende - nicht unterhaltsberechtigte - Mutter übergewälzt
werden?