39/J XXI.GP
ANFRAGE
der Abgeordnete Mag. Johann Maier und Genossen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend „Veranlagung nach Todesfall“
Das Bundesministerium für Justiz hat die Todfallsaufnahme zuletzt mit Erlass vom 11. Juni
1997, JMZ 15.004/52 - 1/1/97, veröffentlicht im Amtsblatt der österreichischen
Justizverwaltung, ein Formblatt aufgelegt, welches von den Notaren in ihrer Eigenschaft als
Gerichtskommissäre zu verwenden ist. In diesem Formblatt fehlt eine eigene Rubrik für eine
aus einer noch durchzuführenden Arbeitnehmerveranlagung zu erwartenden Steuergutschrift.
Daher unterbleibt dies leider häufig in der Praxis. Das führt dazu, dass das
Abhandlungsgericht nicht in der Lage ist, die zu erwartende Steuergutschrift in seiner
Entscheidung zu berücksichtigen.
Wenn ein Steuerpflichtiger während des Kalenderjahres verstirbt, kann von den Angehörigen
(Erben) bzw. von Gerichtskommissären sofort eine Arbeitnehmerveranlagung beantragt
werden. Wie bei jemanden der nur Teile des Jahres gearbeitet hat, wird das dabei bezogene
Einkommen auf das ganze Jahr verteilt und ein (neuer) Durchschnittssteuersatz ermittelt. Es
kann damit gerechnet werden, dass Teile der einbehaltenen Lohnsteuer - unter Umständen
auch die gesamte Lohnsteuer - gutgeschrieben werden.
Angehörige haben allerdings in der Regel bei einem Todesfall andere Sorgen, als sofort eine
Arbeitnehmerveranlagung zu beantragen. So passiert es meistens, dass noch bevor eine
Veranlagung beantragt wurde, die Verlassenschafsabhandlung durchgeführt wurde. Eine
spätere Steuergutschrift vom Finanzamt führt jedoch dazu, dass neuerlich eine Abhandlung
durchgeführt werden muss (Nachtragsabhandlung).
Dabei werden Erben beim Notar vorgeladen - das verursacht erfahrungsgemäß zusätzliche
Kosten von ca. öS 3.000.-- bis öS 4.000.-- für die Arbeit des Notars.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz
nachstehende Anfrage:
1. Wie viele Verlassenschaftsverhandlungen wurden 1996, 1997 und 1998 durch die
Abhandlungsgerichte durchgeführt?
2. Wie viele davon mit einer Einantwortung?
3. Wie viele Nachtragsabhandlungen mussten wegen des in der Anfrage geschilderten
Umstandes 1996, 1997 und 1998 durchgeführt werden?
4. Sind Sie bereit den Erlass vom 11. Juni 1997 zu ändern, um dieses Problem zu lösen?
5. Wäre es Ihrer Ansicht sinnvoll, wonach das Steuerguthaben vom zuständigen Finanzamt
wenigstens bis zu einer bestimmten Höhe (Vorschlag: öS 20.000) den Erben im
Erbverhältnis - wie aus der Einantwortungsurkunde ersichtlich ist - vorweg ausbezahlt
wird?