3901/J XXI.GP
Eingelangt am: 21.05.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits,
Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend Ausschreibung einer Planstelle
zur Leitung einer Stabsabteilung des
österreichischen
Staatsarchivs
Das österreichische Staatsarchiv hat in den letzten
Jahren insbesondere durch das
Bundesarchivgesetz BGBL. l Nr. 162/1999, die Forschungen der
Österreichischen
Historikerkommission, die Novelle des Nationalfondsgesetzes, die Einrichtung
des
Versöhnungsfonds und des Entschädigungsfonds einen enormen
zusätzlichen
Arbeitsaufwand zu
bewältigen gehabt und wird dies auch noch in den nächsten
Jahren haben. Die Bearbeitung von Anfragen aus dem Ausland vor allem um
Unterlagen für die Einreichung beim Entschädigungsfonds
(Antragskomitee/Schiedsinstanz)
erfordert vor allem im Bereich der zuständigen
Fachbeamtinnen und dem Kopierbereich einen erhöhten Aufwand.
In der Wiener Zeitung gelangte am 17. April 2002 einerseits
die Leitung der
Personal- und Verwaltungsdirektion des österreichischen Staatsarchiv und
andererseits die Leitung einer Stabsabteilung zur Ausschreibung. Beide
Planstellen
sind gleich bewertet nämlich mit A1/5. Derzeit gibt es laut Amtskalender
keine
Stabsabteilung im Österreichischen Staatsarchiv.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Da es
bis dato keine Stabsabteilung gibt, wird die Frage gestellt weshalb eine
derart hohe Bewertung der Planstelle für den/die Leiterin einer nicht
existierenden
Stabsabteilung vorgenommen wird?
2) Werden
um die Bewertung dieser Planstelle zu erreichen, andere Planstelle im
Österreichischen Staatsarchiv eingespart?
3) Wie ist
eine gleich hohe Bewertung wie jene für den/die Leiterin der Personal-
und Verwaltungsdirektion zu rechtfertigen?
4) Wird der/die Leiterin der Stabsabteilung vor allem für den durch die oben
erwähnten Gesetzesmaterien normierten erhöhten Arbeitsaufwand tätig werden?
5) Weshalb ist die Einrichtung einer eigenen Stabsabteilung erforderlich?
6) Weshalb werden die
beschriebenen Agenden nicht unmittelbar in der
Generaldirektion des österreichischen
Staatsarchivs wahrgenommen?
7) Wieviele Personen soll die Stabsabteilung umfassen?
8) Sollen dafür neue Planstellen geschaffen werden?
9) Welche Position soll
der/die Leiterin der Stabsabteilung gegenüber den
Archivdirektoren einnehmen?