3901/J XXI.GP

Eingelangt am: 21.05.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler

betreffend Ausschreibung einer Planstelle zur Leitung einer Stabsabteilung des
österreichischen Staatsarchivs

Das österreichische Staatsarchiv hat in den letzten Jahren insbesondere durch das
Bundesarchivgesetz BGBL. l Nr. 162/1999, die Forschungen der Österreichischen
Historikerkommission, die Novelle des Nationalfondsgesetzes, die Einrichtung des
Versöhnungsfonds und des Entschädigungsfonds einen enormen zusätzlichen
Arbeitsaufwand zu bewältigen gehabt und wird dies auch noch in den nächsten
Jahren haben. Die Bearbeitung von Anfragen aus dem Ausland vor allem um
Unterlagen für die Einreichung beim Entschädigungsfonds
(Antragskomitee/Schiedsinstanz) erfordert vor allem im Bereich der zuständigen
Fachbeamtinnen und dem Kopierbereich einen erhöhten Aufwand.

In der Wiener Zeitung gelangte am 17. April 2002 einerseits die Leitung der
Personal- und Verwaltungsdirektion des österreichischen Staatsarchiv und
andererseits die Leitung einer Stabsabteilung zur Ausschreibung. Beide Planstellen
sind gleich bewertet nämlich mit A1/5. Derzeit gibt es laut Amtskalender keine
Stabsabteilung im Österreichischen Staatsarchiv.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1) Da es bis dato keine Stabsabteilung gibt, wird die Frage gestellt weshalb eine
derart hohe Bewertung der Planstelle für den/die Leiterin einer nicht existierenden
Stabsabteilung vorgenommen wird?

2) Werden um die Bewertung dieser Planstelle zu erreichen, andere Planstelle im
Österreichischen Staatsarchiv eingespart?

3) Wie ist eine gleich hohe Bewertung wie jene für den/die Leiterin der Personal-
und Verwaltungsdirektion zu rechtfertigen?


4) Wird der/die Leiterin der Stabsabteilung vor allem für den durch die oben

erwähnten Gesetzesmaterien normierten erhöhten Arbeitsaufwand tätig werden?

5) Weshalb ist die Einrichtung einer eigenen Stabsabteilung erforderlich?

6) Weshalb werden die beschriebenen Agenden nicht unmittelbar in der
Generaldirektion des österreichischen Staatsarchivs wahrgenommen?

7) Wieviele Personen soll die Stabsabteilung umfassen?

8) Sollen dafür neue Planstellen geschaffen werden?

9) Welche Position soll der/die Leiterin der Stabsabteilung gegenüber den
Archivdirektoren einnehmen?