3912/J XXI.GP
Eingelangt am: 22.05.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten
Parnigoni, Leikam
und
GenossInnen
an den
Bundesminister für Inneres
betreffend
“Aufklärungsquote in Kärnten"
Laut
Sicherheitsbericht betrug die Aufklärungsquote im Jahr 2000 in
Kärnten
betreffend
der Gesamtkriminalität 54,5% (Österreich: 48,7%).
Der
Sicherheitsbericht für das Jahr 2001 liegt zwar noch nicht vor, aber die
Aufklärungsquote
soll
sich erheblich verschlechtert haben. Falls dies stimmen sollte, stellt sich
natürlich die
Frage,
inwieweit die Verschlechterung der Aufklärungsquote mit den Einsparungen
des
Innenressorts
zusammenhängt.
Trotz dieser
düsteren Anzeichen gehen die Einsparungen auf Kosten der Sicherheit
weiter.
Darüber
hinaus stellt sich durch die Schaffung des BKA die Frage, von wo die Beamten
und die
Ausrüstung
für das BKA abgezogen werden sollen. Nach den unseligen
Postenschließungen
und
der verunglückten Neustrukturierung
der Cobra könnte die
Schaffung des
Bundeskriminalamtes eine
weitere Schwächung der Sicherheitsstrukturen im ländlichen
Bereich bedeuten. Jene Beamten, die im BKA
ihren Dienst versehen müssen, hinterlassen an
ihren bisherigen Dienststellen nicht wieder zu schließende Lücken.
In
diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an den
Bundesminister
für
Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Um wie viel Prozent ist die Aufklärungsquote in
Kärnten im Jahr 2001 gegenüber dem
Jahr
2000 gesunken (aufgeschlüsselt nach Gesamtkriminalität, Verbrechen,
Vergehen)?
2. Worauf ist die Verschlechterung in der Aufklärungsquote zurückzuführen?
3. Was
werden Sie unternehmen, damit die Verschlechterung der Aufklärungsquote im
Jahr
2002 nicht weiter zunimmt?
4. Wie
viele Fahrzeuge wurden der Exekutive in Kärnten im Jahre 2001 ersatzlos
gestrichen?
5. Wie viele Fahrzeuge werden der Exekutive heuer in Kärnten ersatzlos gestrichen?
6. Welche Posten/Wachzimmer sind in Kärnten von der ersatzlosen
Streichung der
Fahrzeuge
betroffen und welche Gründe gibt es für diese Streichung?
7. Wie viele Planstellen sollen im Jahr 2002 in Kärnten bei
der Exekutive eingespart
werden
(aufgeschlüsselt nach Gendarmerie und Polizei)?
8. Welche Gendarmerieposten und
Polizeiwachzimmer sind in Kärnten von der
Reduktion der Planstellen konkret betroffen?
9. Wie viele Beamte aus Kärnten sind für das BKA vorgesehen?
10. Von welchen Posten/Wachzimmern werden diese abgezogen?
11. Ist es richtig, dass in Kärnten Planstellen unbesetzt sein werden, weil Beamte zu
Sonderaufgaben
abgezogen werden, ihre Posten nicht nachbesetzt werden und es für die
Fehlbestände durch Pensionierungen keinen Nachwuchs gibt?
a. Falls ja, um wieviele BeamtInnen handelt es sich und von
welchen
Posten/Wachzimmern
wurden diese BeamtInnen abgezogen?
b. Für welche Sonderaufgaben wurden diese für wie lange abgezogen?
c. Wie viele Beamte sind in dieser Legislaturperiode
vorgesehen, um die
Fehlbestände
durch Pensionierungen in Kärnten auszugleichen?