3926/J XXI.GP

Eingelangt am: 22.05.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Maier


und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend “Kfz-Haftpflichtversicherung und Prämien"

Wieder einmal wurde kürzlich, von namhaften Kfz-Versicherer, eine Erhöhung der
Kfz-Haftpflichtprämien angekündigt. Als Grund wurde die schlechte Ertragslage
angeführt. In den letzten Jahren wurden solche Erhöhungen in immer kürzeren
Abständen durchgeführt. Unbekannt bleiben dabei die nachvollziehbaren
Begründungen und die Kalkulationsunterlagen der Kfz-Haftpflichtversicherer für die
einzelnen Fahrzeug-Sparten. Aus diesem Grunde ist die bloße Erklärung des
Verband für Versicherungsunternehmen, dass es in dieser Angelegenheit zu keinen
Absprachen zwischen den Versicherern kommen, zu wenig.
Aus Statistiken des Verbandes der Versicherungsunternehmungen Österreichs über
die Schadenshäufigkeit geht hervor, dass von 1.000 haftpflichtversicherten
Fahrzeugen nur jeder zehnte Pkw, aber jedoch jeder zweite Lkw
Zum Problem der Quersubventionierung zwischen den Sparten, führt Ihr Kollege,
BMJ Böhmdorfer, in einem Schreiben aus, dass “..sich bereits die
Versicherungsaufsichtsbehörde vergeblich bemüht hat, die

Versicherungsunternehmer zu einer getrennten Kostenrechung zwischen PKW- und
LKW-Haftpflichtversicherung anzuhalten". Dies ist eine bemerkenswerte Aussage für
einen Minister, der nicht nur für das Kartellrecht zuständig ist, sondern sich auch als
oberster Hüter der Konsumentenrechte in Österreich sieht.
Gerade bei einer Pflichtversicherung ist jedoch eine erhöhte Transparenz und
Informationspflicht von den Versicherern zu verlangen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Finanzen nachstehende Anfrage:

1. Sind Sie der Meinung, dass bei einer Pflichtversicherung, für Versicherer eine
erhöhte Transparenz und Informationspflicht besteht?

2.  Halten Sie die derzeitigen Regelungen in dieser Frage für ausreichend?

3.   Teilen Sie die Auffassung Ihres Kollegen, BMJ Böhmdorfer, dass die

Versicherungsaufsichtsbehörde in Ihrem Ministerium über keine ausreichenden
Einschaurechte in die Kalkulationsunterlagen der Versicherungsunternehmen hat
und damit eine ihrer wesentlichsten Kontrollfunktionen nicht nachkommen kann?

4. Welche Rolle spielt ein erhöhtes Allgemeininteresse bei einer
Pflichtversicherung?

5. Wäre ein erhöhtes Allgemeininteresse bei einer Pflichtversicherung nicht als
Rechtfertigung dafür anzusehen, von den Versicherungsunternehmen
transparente, nachvollziehbare Tarifkalkulationen zu verlangen

6.  Wenn nein, welche Änderungen sind vorstellbar?


7.  Welche Haltung nehmen Sie zu der Vermutung der Arbeiterkammer ein, dass die
Pkw-Lenker mit ihren Versicherungsprämien die Schäden der Lkws teilweise
mitbezahlen?

8.  Können Sie eine solche Vorgehensweise der Versicherungsunternehmen
ausschließen?

9.  Wenn ja, aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage und welcher Informationen?

10. Wie hat sich das Gesamtprämienaufkommen der Kfz-Haftpflichtversicherung in
der Sparte PKW in den Jahren 1997 bis 2001 entwickelt?

11. Wie hat sich das Gesamtprämienaufkommen der Kfz-Haftpflichtversicherung in
der Sparte LKW in den Jahren 1997 bis 2001 entwickelt?

12. Wie hat sich das Gesamtprämienaufkommen der Kfz-Haftpflichtversicherung in
der Sparte Taxi in den Jahren 1997 bis 2001 entwickelt?

13. Wie haben sich die Versicherungsleistungen in der Kfz-Haftpflichtversicherung in
der Sparte PKW in den Jahren 1997 bis 2001 entwickelt?

14.. Wie haben sich die Versicherungsleistungen in der Kfz-Haftpflichtversicherung in
der Sparte LKW in den Jahren 1997 bis 2001 entwickelt?

15. Wie haben sich die Versicherungsleistungen in der Kfz-Haftpflichtversicherung in
der Sparte Taxi in den Jahren 1997 bis 2001 entwickelt?

16. Wie hat sich das Gesamtprämienaufkommen der zwingend vorgeschriebenen
Kfz-Haftpflichtversicherungsparte in den Jahren 1997 bis 2001 entwickelt?

17. Wie hat sich das Gesamtprämienaufkommen der freiwilligen Kfz-
Kaskoversicherungsparte in den Jahren 1997 bis 2001 entwickelt?

18. Wie haben sich die Versicherungsleistungen in der zwingend vorgeschriebenen
Kfz-Haftpflichtversicherung in den Jahren 1997 bis 2001 entwickelt?

19. Wie haben sich die Versicherungsleistungen in der freiwilligen Kfz-
Kaskoversicherung in den Jahren 1997 bis 2001 entwickelt?

20. Halten Sie grundsätzlich das System der Kfz-Haftpflichtversicherung, in dieser
Form, für sinnvoll?

21. Gibt es Bestrebungen von Ihrem Ministerium, in dieser Frage Veränderungen
vorzunehmen?

22. Wenn ja, wie lauten die entsprechenden Pläne dazu?

23. Halten Sie es angesichts des hohen Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit bei
einer Pflichtversicherung weiterhin für sinnvoll, dass Sie im Frühjahr 2002 die
Verordnung über die gesonderte Erfolgsrechnung aufgehoben haben?


24. Wenn ja, welche gleichwertigen Alternativen gibt es jetzt, die für die wichtigen
Informationen und nötige Transparenz über die Kalkulationen der Kfz-
Pflichtversicherung sorgen?