3926/J XXI.GP
Eingelangt am: 22.05.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend “Kfz-Haftpflichtversicherung und Prämien"
Wieder einmal wurde kürzlich, von
namhaften Kfz-Versicherer, eine Erhöhung der
Kfz-Haftpflichtprämien angekündigt. Als Grund wurde die schlechte
Ertragslage
angeführt. In den letzten Jahren wurden solche Erhöhungen in immer
kürzeren
Abständen durchgeführt. Unbekannt bleiben dabei die nachvollziehbaren
Begründungen und die Kalkulationsunterlagen der Kfz-Haftpflichtversicherer
für die
einzelnen Fahrzeug-Sparten. Aus diesem Grunde ist die bloße
Erklärung des
Verband für Versicherungsunternehmen, dass es in dieser Angelegenheit zu
keinen
Absprachen zwischen den Versicherern kommen, zu wenig.
Aus Statistiken des Verbandes der Versicherungsunternehmungen Österreichs
über
die Schadenshäufigkeit geht hervor, dass von 1.000 haftpflichtversicherten
Fahrzeugen nur jeder zehnte Pkw, aber jedoch jeder zweite Lkw
Zum Problem der Quersubventionierung zwischen den Sparten, führt Ihr
Kollege,
BMJ Böhmdorfer, in einem Schreiben aus, dass “..sich bereits die
Versicherungsaufsichtsbehörde vergeblich bemüht hat, die
Versicherungsunternehmer zu einer
getrennten Kostenrechung zwischen PKW- und
LKW-Haftpflichtversicherung anzuhalten". Dies ist eine bemerkenswerte
Aussage für
einen Minister, der nicht nur für das Kartellrecht zuständig ist,
sondern sich auch als
oberster Hüter der Konsumentenrechte in Österreich sieht.
Gerade bei einer Pflichtversicherung ist jedoch eine erhöhte Transparenz
und
Informationspflicht von den Versicherern zu verlangen.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Finanzen nachstehende Anfrage:
1. Sind
Sie der Meinung, dass bei einer Pflichtversicherung, für Versicherer eine
erhöhte Transparenz und Informationspflicht besteht?
2. Halten Sie die derzeitigen Regelungen in dieser Frage für ausreichend?
3. Teilen Sie die Auffassung Ihres Kollegen, BMJ Böhmdorfer, dass die
Versicherungsaufsichtsbehörde
in Ihrem Ministerium über keine ausreichenden
Einschaurechte in die Kalkulationsunterlagen der Versicherungsunternehmen hat
und damit eine ihrer wesentlichsten Kontrollfunktionen nicht nachkommen kann?
4. Welche
Rolle spielt ein erhöhtes Allgemeininteresse bei einer
Pflichtversicherung?
5. Wäre
ein erhöhtes Allgemeininteresse bei einer Pflichtversicherung nicht als
Rechtfertigung dafür anzusehen, von den Versicherungsunternehmen
transparente,
nachvollziehbare Tarifkalkulationen zu verlangen
6. Wenn nein, welche Änderungen sind vorstellbar?
7.
Welche Haltung nehmen Sie zu der Vermutung der Arbeiterkammer ein, dass die
Pkw-Lenker mit ihren Versicherungsprämien die Schäden der Lkws
teilweise
mitbezahlen?
8.
Können Sie eine solche Vorgehensweise der Versicherungsunternehmen
ausschließen?
9. Wenn ja, aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage und welcher Informationen?
10. Wie hat
sich das Gesamtprämienaufkommen der Kfz-Haftpflichtversicherung in
der Sparte PKW in den Jahren
1997 bis 2001 entwickelt?
11. Wie hat
sich das Gesamtprämienaufkommen der Kfz-Haftpflichtversicherung in
der Sparte LKW in den Jahren
1997 bis 2001 entwickelt?
12. Wie hat
sich das Gesamtprämienaufkommen der Kfz-Haftpflichtversicherung in
der Sparte Taxi in den Jahren
1997 bis 2001 entwickelt?
13. Wie
haben sich die Versicherungsleistungen in der Kfz-Haftpflichtversicherung in
der Sparte PKW in den Jahren
1997 bis 2001 entwickelt?
14.. Wie
haben sich die Versicherungsleistungen in der Kfz-Haftpflichtversicherung in
der Sparte LKW in den Jahren
1997 bis 2001 entwickelt?
15. Wie
haben sich die Versicherungsleistungen in der Kfz-Haftpflichtversicherung in
der Sparte Taxi in den Jahren
1997 bis 2001 entwickelt?
16. Wie hat
sich das Gesamtprämienaufkommen der zwingend vorgeschriebenen
Kfz-Haftpflichtversicherungsparte in den Jahren 1997 bis 2001 entwickelt?
17. Wie hat
sich das Gesamtprämienaufkommen der freiwilligen Kfz-
Kaskoversicherungsparte in
den Jahren 1997 bis 2001 entwickelt?
18. Wie
haben sich die Versicherungsleistungen in der zwingend vorgeschriebenen
Kfz-Haftpflichtversicherung in den Jahren 1997 bis 2001 entwickelt?
19. Wie
haben sich die Versicherungsleistungen in der freiwilligen Kfz-
Kaskoversicherung in den Jahren 1997 bis 2001 entwickelt?
20. Halten
Sie grundsätzlich das System der Kfz-Haftpflichtversicherung, in dieser
Form, für sinnvoll?
21. Gibt es
Bestrebungen von Ihrem Ministerium, in dieser Frage Veränderungen
vorzunehmen?
22. Wenn ja, wie lauten die entsprechenden Pläne dazu?
23. Halten
Sie es angesichts des hohen Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit
bei
einer Pflichtversicherung weiterhin für sinnvoll, dass Sie im
Frühjahr 2002 die
Verordnung über die gesonderte Erfolgsrechnung aufgehoben haben?
24. Wenn ja, welche
gleichwertigen Alternativen gibt es jetzt, die für die wichtigen
Informationen und nötige Transparenz über die Kalkulationen der Kfz-
Pflichtversicherung sorgen?