3928/J XXI.GP
Eingelangt am: 22.05.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend “Gewinnspiele über Rechtsanwalt Jürgen Maul im Auftrag von
Friedrich Mueller"
Die
österreichischen Konsumentenschutzeinrichtungen (AK, VKI, etc.) schlagen
sich
seit Jahren mit Gewinnspielen der unterschiedlichsten Art auseinander -
besonders
bekannt sind die Gewinnspiele von EVD bzw. den Friedrich Mueller Versand,
Postfach 333, 1011 Wien.
Nicht nur dass zahlreiche Rechtstitel gegen diverse
Veranstalter von Gewinnspielen bereits erzielt wurden, dieser Verlag geht auch
gegen kritische
Konsumentenschützer vor. So wurden mehrere Arbeiterkammern
von ihm auf Unterlassung und Schadenersatz in Anspruch genommen, die Verfahren
sind noch laufend.
Trotz dieser Situation hat nun Rechtsanwalt Jürgen Maul per Adresse Postfach 210,
A-1200 Wien, im i. A. von Friedrich Mueller tausende Österreicher ein Schreiben
gesandt, in dem ihnen mitgeteilt wurde, dass diese anlässlich des Europäischen
Gewinnkongresses in Wien einen der Preise 1-4 gewonnen haben. Dies wird von
ihm angeblich auch durch ein vorliegendes Notariatsprotokoll vom 14. Februar 2002
bestätigt.
Weiters sind diesem Schreiben die Preise zu entnehmen und zwar mit dem Hinweis,
dass dieser Rechtsanwalt den Auftrag hat, diese Gewinnausfolgung
rechtsverbindlich zu überwachen und dieser Preis bis spätestens 11. März 2002
anzufordern ist.
Für weitere Informationen steht den angeschriebenen Konsumenten auch “unser
Telefonkundendienst 0900/540312 (max. € 3,64/Min.) zur Verfügung".
An Spesen für die gesamte Organisation wie Bearbeitung, Zustellung, Versicherung,
Steuern, Aufwendungen, etc. werden lediglich € 50,- verrechnet.
Abschließend wird von Rechtsanwalt Jürgen Maul auch noch zu diesem Gewinn
gratuliert.
Die Firma EVD hat
nun im Zusammenhang mit Gewinnversprechen offenbar eine
neue Variante ins Spiel gebracht. Konsumenten berichten, dass sie mittels
Tonbandanrufen auf Gewinnzusagen hingewiesen werden. Diese Tonbandanrufe
erfolgen ohne vorherige Zustimmung der betroffenen Konsumenten. Eine derartige
Vorgangsweise verstößt gegen § 5c KSchG (Fernabsatz), wonach
bei
Tonbandanrufen eine vorherige Zustimmung des Konsumenten erforderlich ist.
Daneben werden auch die Informationspflichten nach § 5c Abs 1 KSchG nicht
erfüllt.
Der VKI beabsichtigt nach Presseberichten dagegen vorzugehen.
Zuletzt (Anfang Mai) hat die Friedrich Mueller Gewinnabteilung KonsumentInnen
einen Brief zukommen lassen (Gewinnsache, eilt!), in dem ein € 625.000,-
Jackpot
garantiert
wird.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Justiz
nachstehende Anfrage:
1. Was
haben Sie in dieser Angelegenheit bisher unternommen? Haben Sie eine
Anzeige wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs erstattet?
2. Wie
stehen Sie als zuständiger Ressortminister dazu, dass sich ein
Rechtsanwalt
dafür hergibt für ein konsumentenpolitisch absolut bedenkliches
Gewinnspiel zu
engagieren?
3. Handelt
es sich bei Jürgen Maul um einen in Österreich eingetragenen
Rechtsanwalt?
4. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden durch die Rechtsanwaltskammer ergriffen?
5. Wenn nein, in welchem Mitgliedsland der EU ist dieser eingetragen?
6. Wurde
dort ein Disziplinarverfahren oder sonstige rechtliche Schritte gegen
Rechtsanwalt Jürgen Maul eingeleitet?
7. Wenn ja, wie ist der Stand dieses Verfahrens?
8. Wenn nein, warum nicht?
9. Wie stehen Sie
zur Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes in
Angelegenheiten Gewinnspiele?
10. Sehen Sie einen weiteren legislativen Handlungsbedarf in Österreich?
11. Haben Sie den
Verein für Konsumenteninformation damit beauftragt, klagsweise
gegen den Friedrich Mueller Versand bzw. EVD vorzugehen, insbesondere aber
auch gegen Rechtsanwalt Jürgen Maul?
12. Wenn nein,
warum haben Sie dann dagegen bislang als
Konsumentenschutzminister
nichts unternommen?
13. Wie stehen
Sie dazu, dass ein Anwalt in einem Schreiben auf einen
Mehrwertdienst verweist
(Tel.: 0900/540312), wobei angeschriebene
Konsumentinnen bis € 3,64 in der Minute zu bezahlen haben?
14. Sehen Sie auch darin eine Umgehung des Rechtsanwaltstarifgesetzes etc.?
15. Werden Sie
als Konsumentenschutzminister, grundsätzliche Maßnahmen gegen
das Überhandnehmen von Mehrwertdiensten eingreifen?
16. Werden, wie
in diesem Schreiben angegeben, die Spesen für die gesamte
Organisation dem Friedrich Mueller Versand gutgeschrieben oder Rechtsanwalt
Jürgen Maul?
17. Wenn diese
Spesen (tw.) Rechtsanwalt Jürgen Maul gutgeschrieben werden,
halten Sie dies für eine Umgehung der einschlägigen
Tarifbestimmungen?
18. Handelt es
sich bei derzit. notariellen Beglaubigung um die eines
österreichischen Notars?
19. Wenn ja,
haben Sie mit der österreichischen Notariatskammer Kontakt
aufgenommen?
20. Wenn nein, welche Maßnahmen haben Sie sonst ergriffen?
21. Welche
Verfahren hat bislang der VKI gegen den EVD bzw. den Friedrich Mueller
Versand geführt?
22. Mit jeweils welchen Ergebnissen?
23. Welche und
wie viele Verfahren (UWG, KSchG) hat bislang der VKI gegen
Betreiber von Gewinnspielen geführt?
24. Mit jeweils welchem Ergebnis?
25. Werden Sie
auf europäischer Ebene tätig werden, um diesem
"Gewinnspielnepp"
Einhalt zu gebieten?
26. Wenn nein, warum nicht?