3928/J XXI.GP

Eingelangt am: 22.05.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Maier


und GenossInnen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend “Gewinnspiele über Rechtsanwalt Jürgen Maul im Auftrag von

Friedrich Mueller"

Die österreichischen Konsumentenschutzeinrichtungen (AK, VKI, etc.) schlagen sich
seit Jahren mit Gewinnspielen der unterschiedlichsten Art auseinander - besonders
bekannt sind die Gewinnspiele von EVD bzw. den Friedrich Mueller Versand,
Postfach 333, 1011 Wien. Nicht nur dass zahlreiche Rechtstitel gegen diverse
Veranstalter von Gewinnspielen bereits erzielt wurden, dieser Verlag geht auch
gegen kritische Konsumentenschützer vor. So wurden mehrere Arbeiterkammern
von ihm auf Unterlassung und Schadenersatz in Anspruch genommen, die Verfahren
sind noch laufend.

Trotz dieser Situation hat nun Rechtsanwalt Jürgen Maul per Adresse Postfach 210,

A-1200 Wien, im i. A. von Friedrich Mueller tausende Österreicher ein Schreiben

gesandt, in dem ihnen mitgeteilt wurde, dass diese anlässlich des Europäischen

Gewinnkongresses in Wien einen der Preise 1-4 gewonnen haben. Dies wird von

ihm angeblich auch durch ein vorliegendes Notariatsprotokoll vom 14. Februar 2002

bestätigt.

Weiters sind diesem Schreiben die Preise zu entnehmen und zwar mit dem Hinweis,

dass dieser Rechtsanwalt den Auftrag hat, diese Gewinnausfolgung

rechtsverbindlich zu überwachen und dieser Preis bis spätestens 11. März 2002

anzufordern ist.

Für weitere Informationen steht den angeschriebenen Konsumenten auch “unser

Telefonkundendienst 0900/540312 (max. € 3,64/Min.) zur Verfügung".

An Spesen für die gesamte Organisation wie Bearbeitung, Zustellung, Versicherung,

Steuern, Aufwendungen, etc. werden lediglich € 50,- verrechnet.

Abschließend wird von Rechtsanwalt Jürgen Maul auch noch zu diesem Gewinn

gratuliert.

Die Firma EVD hat nun im Zusammenhang mit Gewinnversprechen offenbar eine
neue Variante ins Spiel gebracht. Konsumenten berichten, dass sie mittels
Tonbandanrufen auf Gewinnzusagen hingewiesen werden. Diese Tonbandanrufe
erfolgen ohne vorherige Zustimmung der betroffenen Konsumenten. Eine derartige
Vorgangsweise verstößt gegen § 5c KSchG (Fernabsatz), wonach bei
Tonbandanrufen eine vorherige Zustimmung des Konsumenten erforderlich ist.
Daneben werden auch die Informationspflichten nach § 5c Abs 1 KSchG nicht erfüllt.
Der VKI beabsichtigt nach Presseberichten dagegen vorzugehen.
Zuletzt (Anfang Mai) hat die Friedrich Mueller Gewinnabteilung KonsumentInnen
einen Brief zukommen lassen (Gewinnsache, eilt!), in dem ein € 625.000,- Jackpot
garantiert wird.


Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz
nachstehende Anfrage:

1.       Was haben Sie in dieser Angelegenheit bisher unternommen? Haben Sie eine
Anzeige wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs erstattet?

2.       Wie stehen Sie als zuständiger Ressortminister dazu, dass sich ein Rechtsanwalt
dafür hergibt für ein konsumentenpolitisch absolut bedenkliches Gewinnspiel zu
engagieren?

3.      Handelt es sich bei Jürgen Maul um einen in Österreich eingetragenen
Rechtsanwalt?

4. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden durch die Rechtsanwaltskammer ergriffen?

5. Wenn nein, in welchem Mitgliedsland der EU ist dieser eingetragen?

6.       Wurde dort ein Disziplinarverfahren oder sonstige rechtliche Schritte gegen
Rechtsanwalt Jürgen Maul eingeleitet?

7. Wenn ja, wie ist der Stand dieses Verfahrens?

8. Wenn nein, warum nicht?

9. Wie stehen Sie zur Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes in
Angelegenheiten Gewinnspiele?

10. Sehen Sie einen weiteren legislativen Handlungsbedarf in Österreich?

11. Haben Sie den Verein für Konsumenteninformation damit beauftragt, klagsweise
gegen den Friedrich Mueller Versand bzw. EVD vorzugehen, insbesondere aber
auch gegen Rechtsanwalt Jürgen Maul?

12. Wenn nein, warum haben Sie dann dagegen bislang als
Konsumentenschutzminister nichts unternommen?

13. Wie stehen Sie dazu, dass ein Anwalt in einem Schreiben auf einen
Mehrwertdienst verweist (Tel.: 0900/540312), wobei angeschriebene
Konsumentinnen bis € 3,64 in der Minute zu bezahlen haben?

14. Sehen Sie auch darin eine Umgehung des Rechtsanwaltstarifgesetzes etc.?

15. Werden Sie als Konsumentenschutzminister, grundsätzliche Maßnahmen gegen
das Überhandnehmen von Mehrwertdiensten eingreifen?

16. Werden, wie in diesem Schreiben angegeben, die Spesen für die gesamte
Organisation dem Friedrich Mueller Versand gutgeschrieben oder Rechtsanwalt
Jürgen Maul?


17. Wenn diese Spesen (tw.) Rechtsanwalt Jürgen Maul gutgeschrieben werden,
halten Sie dies für eine Umgehung der einschlägigen Tarifbestimmungen?

18. Handelt es sich bei derzit. notariellen Beglaubigung um die eines
österreichischen Notars?

19. Wenn ja, haben Sie mit der österreichischen Notariatskammer Kontakt
aufgenommen?

20. Wenn nein, welche Maßnahmen haben Sie sonst ergriffen?

21. Welche Verfahren hat bislang der VKI gegen den EVD bzw. den Friedrich Mueller
Versand geführt?

22. Mit jeweils welchen Ergebnissen?

23. Welche und wie viele Verfahren (UWG, KSchG) hat bislang der VKI gegen
Betreiber von Gewinnspielen geführt?

24. Mit jeweils welchem Ergebnis?

25. Werden Sie auf europäischer Ebene tätig werden, um diesem "Gewinnspielnepp"
Einhalt zu gebieten?

26. Wenn nein, warum nicht?