394/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kurt Eder

und Genossen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Umsetzung der Richtlinie 98/6/EG über den Schutz der Verbraucher bei der

Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse (sog. Preisangabe - Richtlinie)

 

 

 

Die Richtlinie 98/6/EG über den Schutz der KonsumentInnen bei der Angabe der Preise, der

ihnen angebotenen Erzeugnisse vom 18.3.1998 ist von den Mitgliedsstaaten bis zum

18.3.2000 in nationales Recht umzusetzen (Preisangaben - Richtlinie). Werden

KonsumentInnen von Händlern Sachgüter angeboten, dann haben nach dieser Richtlinie diese

sowohl die Angabe des Verkaufspreises als auch des Grundpreises für Sachgüter

vorzunehmen. Diese Richtlinie sieht aber auch eine Reihe von Ausnahmemöglichkeiten von

der Grundpreisauszeichnung vor, die bei der innerstaatlichen Umsetzung sehr kritisch

betrachtet werden muss. Grundsätzlich verfolgt diese Richtlinie das Ziel, durch die

Bereitstellung korrekter und umfassender Informationen über die Preise, die Transparenz des

Marktes zu erhöhen und dadurch den Schutz der KonsumentInnen und fairen Wettbewerb zu

unterstützen.

 

Es ist daher absolut unverständlich, dass bislang durch den Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten keine in der Öffentlichkeit bekannten Umsetzungsmaßnahmen gesetzt

wurden.

Österreich wird diese Richtlinie keinesfalls bis 18.3.2000 in nationales Recht umsetzen

können und verstößt damit gegen geltendes EU - Recht.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Warum wurde die Preisangaben - Richtlinie 98/6/EG bislang nicht umgesetzt?

2. Wann wurden welche Umsetzungsmaßnahmen (Novelle Preisauszeichnungsgesetz)

     bislang durch das Wirtschaftsministerium eingeleitet?

 

3. Wann werden Sie endlich eine Regierungsvorlage für ein neues

     Preisauszeichnungsgesetz mit dem die Richtlinie 98/6/EG umgesetzt wird, vorlegen

     können?

 

4. Zu welchem Zeitpunkt soll die Umsetzung der Richtlinie 98/6/EG in Österreich endlich

     abgeschlossen sein?

 

5. Werden Sie die Grundpreisauszeichnungsbestimmungen, die zur Zeit nach einer

     Verordnung von § 32 UWG 1984 geregelt sind in das neue - der EU - Rechtslage

     angepasste - Preisauszeichnungsgesetz aufnehmen?

 

6. Wenn nein, warum nicht?

 

7. Werden Sie im zukünftigen Preisauszeichnungsgesetz bei der allgemeinen

     Preisauszeichnung sowie der Grundpreisauszeichnung auf die Anknüpfung

     „Gewerbeordnung“ verzichten?

 

8. Wenn nein, warum nicht?

 

9. Wird es für Dienstleistungen - wie bereits bisher -  eine Verpflichtung zu

     Preisauszeichnung geben, obwohl eine Preisauszeichnung bei Dienstleistungen in der

     ,,Preisangabenrichtlinie“ nicht vorgesehen ist?

 

10. Wenn nein, warum nicht?

 

11. Welche Ausnahmen von der Pflicht zur Preisauszeichnung bzw. zur

       Grundpreisauszeichnung werden Sie in dem Entwurf zum neuen

       Preisauszeichnungsgesetz vorsehen?

 

12. Werden Sie im Entwurf zum neuen Preisauszeichnungsgesetz auch die

       Preisauszeichnung für rezeptpflichtige Arneimittel in Apotheken vorsehen?

 

13. Werden Sie im Entwurf zum neuen Preisauszeichnungsgesetz eine Preisauszeichnung

       für Wechselstuben etc. vorsehen?

14. Wenn nein, warum nicht?

 

15. Werden Sie im Entwurf zum neuen Preisauszeichnungsgesetz auch eine detaillierte

       Preisauszeichnung für alte Telekomanbieter (Festnetz; Mobil; Dienste, etc.) vorsehen?

 

16. Wenn nein, warum nicht?

 

17. Werden Sie im Entwurf zum neuen Preisauszeichnungsgesetz - in Anbetracht der in

       den Bundesländern stattfindenden Diskussion zur Aufgabe von Tarifen im Taxigewerbe

       - eine Preisauszeichnungsverpflichtung für Taxis vorsehen, sofern die Tarifregelungen

       durch die Landeshauptleute teilweise oder generell aufgegeben werden?

 

18. Wenn nein, warum nicht?

 

19. Welche Maßnahmen werden Sie treffen, um die Einhaltung der Bestimmungen des

       zukünftigen Preisauszeichnungsgesetzes sicherzustellen? Wird es dazu eine

       Schwerpunktaktion (Information; Kontrollen etc.) durch die Behörde geben?

 

20. Wenn nein, warum nicht?

 

21. Werden Sie KonsumentInnen und die Wirtschaftstreibenden über die Bestimmungen

      des zukünftigen Preisauszeichnungsgesetzes - insbesondere hinsichtlich von möglichen

      Ausnahmebestimmungen - informieren?

 

22. Wenn nein, warum nicht?

 

23. Wieviele Kontrollen in wievielen Betrieben hinsichtlich der Einhaltung des

       Preisauszeichnungsgesetzes wurden 1998 und 1999 durch das Bundesministerium

       durchgeführt bzw. veranlaßt (Ersuche um Aufschlüsselung auf die Bundesländer)?

 

24. Wieviele Organmandate wurden 1998 und 1999 erlassen bzw. wieviele

       Verwaltungsstrafverfahren wurden eingeleitet? (Ersuche um Aufschlüsselung auf die

       Bundesländer)

 

25. Wieviele Verwaltungsstrafverfahren wurden eingestellt, wieviele rechtskräftig in diesen

       beiden Jahren abgeschlossen? (Ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen

       Bundesländer)

26. Welche Summe wurde an Strafgeldern in diesen Jahren eingenommen?

 

27. Wieviele Kontrollen in wievielen Betrieben in wievielen Betrieben hinsichtlich der

       Einhaltung der Grundpreisauszeichnungsbestimmungen im UWG wurden 1998 und

       1999 durch das Bundesministerium durchgeführt bzw. veranlasst? Ersuche um

       Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)

 

28. Wieviele Organmandate wegen Nichteinhaltung der

       Grundpreisauszeichnungsbestimmungen wurden 1998 und 1999 erlassen bzw. wieviele

       Verwaltungsstrafverfahren wurden eingeleitet (Ersuche um Aufschlüsselung auf die

       Bundesländer)

 

29. Wieviele Verwaltungsstrafverfahren wurden eingestellt, wieviele rechtskräftig in diesen

       beiden Jahren abgeschlossen? (Ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen

       Bundesländer)

 

30. Welche Summe wurden an Strafgeldern in diesen beiden Jahren eingenommen?

 

31. Wie wird die nicht fristgerechte Umsetzung der Preisangabenrichtlinie der EU durch Sie

       gegenüber der EU und den österreichischen KonsumentInnen begründet?