394/J XXI.GP
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kurt Eder
und Genossen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Umsetzung der Richtlinie 98/6/EG über den Schutz der Verbraucher bei der
Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse (sog. Preisangabe - Richtlinie)
Die Richtlinie 98/6/EG über den Schutz der KonsumentInnen bei der Angabe der Preise, der
ihnen angebotenen Erzeugnisse vom 18.3.1998 ist von den Mitgliedsstaaten bis zum
18.3.2000 in nationales Recht umzusetzen (Preisangaben - Richtlinie). Werden
KonsumentInnen von Händlern Sachgüter angeboten, dann haben nach dieser Richtlinie diese
sowohl die Angabe des Verkaufspreises als auch des Grundpreises für Sachgüter
vorzunehmen. Diese Richtlinie sieht aber auch eine Reihe von Ausnahmemöglichkeiten von
der Grundpreisauszeichnung vor, die bei der innerstaatlichen Umsetzung sehr kritisch
betrachtet werden muss. Grundsätzlich verfolgt diese Richtlinie das Ziel, durch die
Bereitstellung korrekter und umfassender Informationen über die Preise, die Transparenz des
Marktes zu erhöhen und dadurch den Schutz der KonsumentInnen und fairen Wettbewerb zu
unterstützen.
Es ist daher absolut unverständlich, dass bislang durch den Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten keine in der Öffentlichkeit bekannten Umsetzungsmaßnahmen gesetzt
wurden.
Österreich wird diese Richtlinie keinesfalls bis 18.3.2000 in nationales Recht umsetzen
können und verstößt damit gegen geltendes EU - Recht.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten nachstehende
Anfrage:
1. Warum wurde die Preisangaben - Richtlinie
98/6/EG bislang nicht umgesetzt?
2. Wann wurden welche Umsetzungsmaßnahmen (Novelle Preisauszeichnungsgesetz)
bislang durch das Wirtschaftsministerium eingeleitet?
3. Wann werden Sie endlich eine Regierungsvorlage für ein neues
Preisauszeichnungsgesetz mit dem die Richtlinie 98/6/EG umgesetzt wird, vorlegen
können?
4. Zu welchem Zeitpunkt soll die Umsetzung der Richtlinie 98/6/EG in Österreich endlich
abgeschlossen sein?
5. Werden Sie die Grundpreisauszeichnungsbestimmungen, die zur Zeit nach einer
Verordnung von § 32 UWG 1984 geregelt sind in das neue - der EU - Rechtslage
angepasste - Preisauszeichnungsgesetz aufnehmen?
6. Wenn nein, warum nicht?
7. Werden Sie im zukünftigen Preisauszeichnungsgesetz bei der allgemeinen
Preisauszeichnung sowie der Grundpreisauszeichnung auf die Anknüpfung
„Gewerbeordnung“ verzichten?
8. Wenn nein, warum nicht?
9. Wird es für Dienstleistungen - wie bereits bisher - eine Verpflichtung zu
Preisauszeichnung geben, obwohl eine Preisauszeichnung bei Dienstleistungen in der
,,Preisangabenrichtlinie“ nicht vorgesehen ist?
10. Wenn nein, warum nicht?
11. Welche Ausnahmen von der Pflicht zur Preisauszeichnung bzw. zur
Grundpreisauszeichnung werden Sie in dem Entwurf zum neuen
Preisauszeichnungsgesetz vorsehen?
12. Werden Sie im Entwurf zum neuen Preisauszeichnungsgesetz auch die
Preisauszeichnung für rezeptpflichtige Arneimittel in Apotheken vorsehen?
13. Werden Sie im Entwurf zum neuen Preisauszeichnungsgesetz eine Preisauszeichnung
für
Wechselstuben etc. vorsehen?
14. Wenn nein, warum nicht?
15. Werden Sie im Entwurf zum neuen Preisauszeichnungsgesetz auch eine detaillierte
Preisauszeichnung für alte Telekomanbieter (Festnetz; Mobil; Dienste, etc.) vorsehen?
16. Wenn nein, warum nicht?
17. Werden Sie im Entwurf zum neuen Preisauszeichnungsgesetz - in Anbetracht der in
den Bundesländern stattfindenden Diskussion zur Aufgabe von Tarifen im Taxigewerbe
- eine Preisauszeichnungsverpflichtung für Taxis vorsehen, sofern die Tarifregelungen
durch die Landeshauptleute teilweise oder generell aufgegeben werden?
18. Wenn nein, warum nicht?
19. Welche Maßnahmen werden Sie treffen, um die Einhaltung der Bestimmungen des
zukünftigen Preisauszeichnungsgesetzes sicherzustellen? Wird es dazu eine
Schwerpunktaktion (Information; Kontrollen etc.) durch die Behörde geben?
20. Wenn nein, warum nicht?
21. Werden Sie KonsumentInnen und die Wirtschaftstreibenden über die Bestimmungen
des zukünftigen Preisauszeichnungsgesetzes - insbesondere hinsichtlich von möglichen
Ausnahmebestimmungen - informieren?
22. Wenn nein, warum nicht?
23. Wieviele Kontrollen in wievielen Betrieben hinsichtlich der Einhaltung des
Preisauszeichnungsgesetzes wurden 1998 und 1999 durch das Bundesministerium
durchgeführt bzw. veranlaßt (Ersuche um Aufschlüsselung auf die Bundesländer)?
24. Wieviele Organmandate wurden 1998 und 1999 erlassen bzw. wieviele
Verwaltungsstrafverfahren wurden eingeleitet? (Ersuche um Aufschlüsselung auf die
Bundesländer)
25. Wieviele Verwaltungsstrafverfahren wurden eingestellt, wieviele rechtskräftig in diesen
beiden Jahren abgeschlossen? (Ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen
Bundesländer)
26. Welche Summe wurde an Strafgeldern in diesen Jahren eingenommen?
27. Wieviele Kontrollen in wievielen Betrieben in wievielen Betrieben hinsichtlich der
Einhaltung der Grundpreisauszeichnungsbestimmungen im UWG wurden 1998 und
1999 durch das Bundesministerium durchgeführt bzw. veranlasst? Ersuche um
Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)
28. Wieviele Organmandate wegen Nichteinhaltung der
Grundpreisauszeichnungsbestimmungen wurden 1998 und 1999 erlassen bzw. wieviele
Verwaltungsstrafverfahren wurden eingeleitet (Ersuche um Aufschlüsselung auf die
Bundesländer)
29. Wieviele Verwaltungsstrafverfahren wurden eingestellt, wieviele rechtskräftig in diesen
beiden Jahren abgeschlossen? (Ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen
Bundesländer)
30. Welche Summe wurden an Strafgeldern in diesen beiden Jahren eingenommen?
31. Wie wird die nicht fristgerechte Umsetzung der Preisangabenrichtlinie der EU durch Sie
gegenüber der EU und den österreichischen KonsumentInnen begründet?