3941/J XXI.GP
Eingelangt am: 23.05.2002
der
Abgeordneten Haller und Kollegen
an den
Bundesminister für Inneres
betreffend Gefahr der
Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen
wegen
Nichtdurchsetzung eines Aufenthaltverbotes.
Der Anfragestellerin wurde durch die Geschädigte zur Kenntnis gebracht, dass
Herr O. der seit 12.12 1997 ein rechtskräftiges Aufenthaltsverbot (erlassen durch
die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck) hat und seit März 1998 nachweislich über
seine HIV- Infizierung wußte, sie im Zeitraum März bis August 1998 damit
infiziert hat.
Herr O. wurde am 29.04 1999 vom Landesgericht Innsbruck Aktenzahl 27Evr
43/99 und 27 Hv 50/99 zu einer Freiheitsstrafe im Ausmaß von einem Jahr
verurteilt.
Nach Verbüßung seiner Haftstrafe wurde Herr O. auf freien Fuß gesetzt und lebt
derzeit in Innsbruck.
Der Geschädigte
sind noch weiter Frauen bekannt die anscheinend durch Herrn O.
HIV-infiziert
wurden , sodass hier eine Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren
Krankheit
unter Menschen besteht, die wegen der Nichtdurchsetzung eines
Aufenthaltverbotes
überhaupt entstehen konnte.
Die unterzeichneten
Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres
folgende
ANFRAGE:
1. Warum wurde Herr O. nach dem Erteilen des
Aufenthaltsverbotes nicht aus
Österreich
abgeschoben und was waren die Gründe?
2. Was wurde von seilen ihrer Behörde unternommen um
die Abschiebung
durchzuführen
bzw. diese möglich zu machen?
3. Wann wurde die Behörde von der HIV-Infizierung des
Herrn O. informiert und
was wurde
nach dieser Information unternommen?
4. Warum wurde Herr O. nach Verbüßung seiner
Strafe wieder freigelassen und
nicht
abgeschoben? Was waren die Gründe für diese Vorgangsweise?
5. Inwieweit ist durch die oben angeführte
Vorgangsweise der Organe, die die
Durchsetzung
des Aufenthaltsverbotes zu verantworten haben, diesen ein
entstandener Schaden bzw. eine Mitschuld zur Last zu legen?
6. Wie viele Personen mit HIV-Infizierung die ein
Aufenthaltsverbot haben und
sich
trotzdem in Österreich aufhalten sind Ihnen bzw. der Behörde bekannt
?
7. Was wollen Sie unternehmen um einen solchen Fall in Zukunft zu verhindern?
8. Bis wann werden Sie das Aufenthaltsverbot gegen Herrn O. durchsetzen?