3941/J XXI.GP

Eingelangt am: 23.05.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Haller und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres

betreffend Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen
wegen Nichtdurchsetzung eines Aufenthaltverbotes.

Der Anfragestellerin wurde durch die Geschädigte zur Kenntnis gebracht, dass

Herr O. der seit 12.12 1997 ein rechtskräftiges Aufenthaltsverbot (erlassen durch

die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck) hat und seit März 1998 nachweislich über

seine HIV- Infizierung wußte, sie im Zeitraum März bis August 1998 damit

infiziert hat.

Herr O. wurde am 29.04 1999 vom Landesgericht Innsbruck Aktenzahl 27Evr

43/99 und 27 Hv 50/99 zu einer Freiheitsstrafe im Ausmaß von einem Jahr

verurteilt.

Nach Verbüßung seiner Haftstrafe wurde Herr O. auf freien Fuß gesetzt und lebt

derzeit in Innsbruck.

Der Geschädigte sind noch weiter Frauen bekannt die anscheinend durch Herrn O.
HIV-infiziert wurden , sodass hier eine Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren
Krankheit unter Menschen besteht, die wegen der Nichtdurchsetzung eines
Aufenthaltverbotes überhaupt entstehen konnte.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres
folgende

ANFRAGE:

1.   Warum wurde Herr O. nach dem Erteilen des Aufenthaltsverbotes nicht aus
Österreich abgeschoben und was waren die Gründe?

2.   Was wurde von seilen ihrer Behörde unternommen um die Abschiebung
durchzuführen bzw. diese möglich zu machen?

3.   Wann wurde die Behörde von der HIV-Infizierung des Herrn O. informiert und
was wurde nach dieser Information unternommen?

4.   Warum wurde Herr O. nach Verbüßung seiner Strafe wieder freigelassen und
nicht abgeschoben? Was waren die Gründe für diese Vorgangsweise?

5.   Inwieweit ist durch die oben angeführte Vorgangsweise der Organe, die die
Durchsetzung des Aufenthaltsverbotes zu verantworten haben, diesen ein
entstandener Schaden bzw. eine Mitschuld zur Last zu legen?

6.   Wie viele Personen mit HIV-Infizierung die ein Aufenthaltsverbot haben und
sich trotzdem in Österreich aufhalten sind Ihnen bzw. der Behörde bekannt ?


7.   Was wollen Sie unternehmen um einen solchen Fall in Zukunft zu verhindern?

8.   Bis wann werden Sie das Aufenthaltsverbot gegen Herrn O. durchsetzen?