3947/J XXI.GP

Eingelangt am: 23.05.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Gisela Wurm und GenossInnen

an die Bundesminister für Inneres

Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT)

Dem Vernehmen nach wurden Anfang des Jahres in jedem Bundesland, Wien
ausgenommen, Arbeitsgruppen gebildet, die Vorschläge zur Errichtung eines
Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) im
jeweiligen Bundesland ausarbeiten sollten.

Im Zusammenhang mit der Planung dieser neuen Einrichtung stellen die
unterfertigten Abgeordneten folgende

ANFRAGE

1.       Ist in Tirol ein Landesamt für Verfassungsschutz und

Terrorismusbekämpfung (LVT) geplant und wenn ja, wann sollte es
errichtet werden?

2.       Würden unter diesen Umständen die jetzt bestehenden Abteilungen für
Staatsschutz von Polizeidirektion und Sicherheitsdirektion
zusammengeführt und neu strukturiert werden?

3.       Nach welchen Kriterien wird die personelle Stärke der möglichen LVT's
festgelegt und gelten in jedem Bundesland dieselben Kriterien?

4.       Wo würde dieses LVT in Tirol angesiedelt, bei der Polizeidirektion oder
bei der Sicherheitsdirektion, oder ist eine eigene Behörde dafür
vorgesehen?


5.       Sollte es zu Zusammenführungen von bereits bestehenden Abteilungen
kommen, werden Planstellen, zusammengeführt, ausgeweitet oder
eingespart?

6.       Falls Einsparungen geplant sind, wie ist das Auswahlverfahren? Nach
welchen Kriterien werden Beamte übernommen, nach Alter,
Dienstbeschreibung oder nach einem anderen Kriterium?

7.       Wenn das LVT errichtet wird, ist dann dort auch ein leitender
Kriminalbeamter tätig und wenn ja, ist dafür der leitende
Kriminalpolizeibeamte der Polizeidirektion vorgesehen?

8.       Wie viele Beamte sind derzeit in Österreich in Mischverwendung (z.B.
Staatsschutz-Fremdenpolizei, mit Schlepperei befasst usw.) und wie viele
würden davon von den geplanten LVT's übernommen?

9.       Welche Aufgaben werden die geplanten LVT's haben? Werden die von
den Sicherheits- und Polizeidirektionen wahrgenommenen Aufgaben
übernommen oder erweitert werden? Sollten aber Aufgaben wegfallen,
dann ist die Frage welche?

10.     Bleiben die Bewertungen der vorhanden Planstellen bei diesen geplanten
Umstrukturierungen erhalten, oder kommt es auf Grund von
Zusammenlegungen zu Abwertungen?

11.     Sollte es im Zuge der Errichtung von LVT's zu personellen

Umstrukturierungen kommen, werden Fähigkeiten der betroffenen
Beamten, wie spezielle Ausbildungen und spezielle Erfahrungen
berücksichtigt?