3949/J XXI.GP
Eingelangt am: 23.05.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Inge Jäger und Genossinnen
an die Frau Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend “call for proposal"
Die entwicklungspolitischen
Vorgaben des Fördergebers bei der
Vergabeform des sogenannten call for proposal beschränken sich auf die
Einhaltung von generellen Ländersektorprogrammen in deren Rahmen die
NGOs eigene detaillierte Projektvorschläge und Interventionen planen und
zur Finanzierung einreichen können. Die EU wendet dieses Instrument
schon lange an.
Der “call for proposal" als
Vergabemodalität der bilateralen Programm- und
Projekthilfe würde eine weitgehende Mitgestaltung der
österreichischen
Zivilgesellschaft an der Entwicklungspolitik ermöglichen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten
daher an die Frau
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten nachstehende
Anfrage:
1.
Ist geplant den “call for proposal" nach EU Vorbild als
Vergabemodalität auch in Österreich anzuwenden?
Wenn nein, warum nicht?
2. Wenn ja, ab wann ist mit einer Einführung zu rechnen?