3952/J XXI.GP
Eingelangt am: 23.05.2002
ANFRAGE
der
Abgeordneten Inge Jäger, Mag. Maier, Gisela Wurm, und Genossinnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend: Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT)
Dem Vernehmen nach
wurden Anfang des Jahres in jedem Bundesland, Wien
ausgenommen,
Arbeitsgruppen gebildet, die Vorschläge zur Errichtung eines
Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) im
jeweiligen Bundesland ausarbeiten sollten.
Im Zusammenhang mit
der Planung dieser neuen Einrichtungen stellen die
unterfertigten
Abgeordneten folgende
ANFRAGE
1. Ist in Oberösterreich ein Landesamt für Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung
(LVT) geplant und wenn ja, wann sollte es
errichtet
werden?
2. Würden unter diesen
Umständen die jetzt bestehenden Abteilungen für
Staatsschutz
von Polizeidirektion und Sicherheitsdirektion
zusammengeführt
und neu strukturiert werden?
3. Nach welchen Kriterien wird die
personelle Stärke der möglichen LVT's
festgelegt
und gelten in jedem Bundesland dieselben Kriterien?
4. Wo würde dieses LVT in Oberösterreich angesiedelt, bei der
Polizeidirektion
oder bei der Sicherheitsdirektion, oder ist eine eigene
Behörde
dafür vorgesehen?
5. Sollte es zu
Zusammenführungen von bereits bestehenden Abteilungen
kommen,
werden Planstellen, zusammengeführt, ausgeweitet oder
eingespart?
6. Falls Einsparungen geplant sind,
wie ist das Auswahlverfahren? Nach
welchen Kriterien werden Beamte übernommen, nach Alter,
Dienstbeschreibung
oder nach einem anderen Kriterium?
7. Wenn das LVT errichtet wird, ist
dann dort auch ein leitender
Kriminalbeamter tätig und wenn ja, ist dafür der leitende
Kriminalpolizeibeamte der Polizeidirektion vorgesehen? In welcher Form
ist
eine Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt geplant?
8. Wie viele Beamte sind derzeit in
Österreich in Mischverwendung (z.B.
Staatsschutz-Fremdenpolizei,
mit Schlepperei befasst usw.) und wie viele
würden davon von den geplanten LVT's übernommen?
9. Welche Aufgaben werden die
geplanten LVT's haben? Werden die von
den
Sicherheits- und Polizeidirektionen wahrgenommenen Aufgaben
übernommen
oder erweitert werden? Sollten aber Aufgaben wegfallen,
dann
ist die Frage welche?
10. Bleiben die Bewertungen der vorhanden
Planstellen bei diesen geplanten
Umstrukturierungen
erhalten, oder kommt es auf Grund von
Zusammenlegungen
zu Abwertungen?
11. Sollte es im Zuge der Errichtung von LVT's zu personellen
Umstrukturierungen
kommen, werden Fähigkeiten der betroffenen
Beamten,
wie spezielle Ausbildungen und spezielle Erfahrungen
berücksichtigt?
12. In welcher Form ist die
Landesregierung bei der Schaffung des
geplanten
LVT eingebunden?
13. Welche konkrete Haltung vertritt dazu der Landeshauptmann?
14.
In welcher Form und aufgrund welcher Rechtsgrundlage soll das LVT
mit dem
Heeresnachrichtenamt bzw. mit anderen Nachrichtendiensten
zusammenarbeiten?