3960/J XXI.GP
Eingelangt am: 24.05.2002
Anfrage
der Abgeordneten
Murauer, Freund
und
Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Personalreduktion in Justizanstalten
Anstaltsleiter
von Justizanstalten klagen über eine weitere Personalreduktion in
Justizanstalten,
obwohl das Limit eines entsprechenden Personalstandes schon erreicht sei.
Eine
weitere Reduktion des Justizwachepersonals habe zur Folge, dass der Betrieb in
den
Justizanstalten nicht mehr aufrecht erhalten werden kann.
Jede weitere
Verringerung des Personalstandes geht an die Substanz eines
ordnungsgemäßen
Vollzuges
und würde bedeuten, dass die positive Begleitung und Betreuung von
Häftlingen
nicht beibehalten werden kann. Dies führt dazu, dass die derzeit hohe
Qualität des Vollzuges
auf
seine einfachste Form reduziert werden muss, nämlich das “einfache
Wegsperren" von
Straftätern. In letzter Konsequenz verursacht dies höhere Kosten.
Auch die Beschäftigung von
Insassen wird mit der Personaleinsparung immer schwieriger
und Betriebe werden sich von den Justizanstalten wieder distanzieren, was mit
finanziellen
Verlusten verbunden ist.
Deshalb richten die
unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz
nachstehende
Anfrage
1. Ist es richtig, dass weitere Personalreduktionen an Justizanstalten vorgesehen sind?
2. Wenn ja, in welchen Justizanstalten?
3. Wie viele Vertragsbedienstete und Justizwachebeamte sind hiervon betroffen.
4. In welchem Zeitraum sollen diese Personalreduktionen vorgenommen werden?
5. Sind Sie der Meinung, dass es mit einer weiteren Personalreduktion
auf lange Sicht zu
Einsparungen
kommt?
6. Welche Begleitmaßnahmen sehen Sie im Fall einer
Personalreduktion die Sicherheit und
den
Standard des Strafvollzuges sicherzustellen?