3960/J XXI.GP

Eingelangt am: 24.05.2002

Anfrage

der Abgeordneten Murauer, Freund
und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Personalreduktion in Justizanstalten

Anstaltsleiter von Justizanstalten klagen über eine weitere Personalreduktion in
Justizanstalten, obwohl das Limit eines entsprechenden Personalstandes schon erreicht sei.
Eine weitere Reduktion des Justizwachepersonals habe zur Folge, dass der Betrieb in den
Justizanstalten nicht mehr aufrecht erhalten werden kann.

Jede weitere Verringerung des Personalstandes geht an die Substanz eines ordnungsgemäßen
Vollzuges und würde bedeuten, dass die positive Begleitung und Betreuung von Häftlingen
nicht beibehalten werden kann. Dies führt dazu, dass die derzeit hohe Qualität des Vollzuges
auf seine einfachste Form reduziert werden muss, nämlich das “einfache Wegsperren" von
Straftätern. In letzter Konsequenz verursacht dies höhere Kosten.

Auch die Beschäftigung von Insassen wird mit der Personaleinsparung immer schwieriger
und Betriebe werden sich von den Justizanstalten wieder distanzieren, was mit finanziellen
Verlusten verbunden ist.

Deshalb richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz
nachstehende

Anfrage

1. Ist es richtig, dass weitere Personalreduktionen an Justizanstalten vorgesehen sind?

2. Wenn ja, in welchen Justizanstalten?

3. Wie viele Vertragsbedienstete und Justizwachebeamte sind hiervon betroffen.

4. In welchem Zeitraum sollen diese Personalreduktionen vorgenommen werden?

5. Sind Sie der Meinung, dass es mit einer weiteren Personalreduktion auf lange Sicht zu
Einsparungen kommt?

6. Welche Begleitmaßnahmen sehen Sie im Fall einer Personalreduktion die Sicherheit und
den Standard des Strafvollzuges sicherzustellen?