3962/J XXI.GP

Eingelangt am: 03.06.2002

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Cap, Gradwohl, Dr. Kräuter, Mag. Gaßner

und GenossInnen

an die Bundesregierung

betreffend Daten zu den Mitgliedern des Vorstandes und der Aufsichtsräte von

Unternehmungen, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen.

Bei der Behandlung des Rechnungshofberichtes über die durchschnittlichen Einkommen und
zusätzliche Leistungen für Pensionen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes 1999 und 2000
kam es zu interessanten Ergebnissen und Aussagen: So sind die Vorstandsgehälter zum Teil
exhorbitant hoch im Jahr 2000 angestiegen, zum Teil kam es zu absurd hohen
Pensionsabfindungen (Tyrolean Airways ist wohl der unglaubliche Höhepunkt, aber kein
Einzelfall) und zu Abfertigungen wegen vorzeitiger Auflösung von Vertragsverhältnissen.
Dies alles weil einige Manager der staatsnahen Unternehmungen für die blau-schwarze
Bundesregierung nicht das richtige Parteibuch hatten bzw. es galt Freunde zu versorgen.

Dem gegenüber steht der Abbau von Beschäftigten und der Abbau von
Lehrlingsausbildungsplätzen. Man hat beinahe das Gefühl, dass jene Manager, die den
Personalabbau am wüstesten getrieben haben, die höchsten Steigerungen in ihren Gehältern
haben (Kopfprämien?). Damit wird der unsoziale neoliberale Kurs der Bundesregierung auch
in die staatsnahen Unternehmungen hineingetragen. Shareholder value hat die soziale
Marktwirtschaft abgelöst. Es stellt sich daher die Frage: Will die Bundesregierung wirklich
dies als Ergebnis der blau-schwarzen Wende?

Der neuesten Ausgabe des Wirtschafts Blattes ist nunmehr zu entnehmen, dass nicht nur die
Manager diesen neuen Stil pflegen, sondern auch die Kontrolleure der Manager - die von der
Bundesregierung nach ihrem Geschmack selektiv ausgewählten Aufsichtsräte - diese Politik
umsetzen. Die AUA-Belegschaft hatte sich im vorigen Jahr als Beitrag zur Gesundung des


Unternehmens solidarisch bereit erklärt, Gehaltskürzungen bis zu 15% (!) hinzunehmen.
Gleichzeitig hat der Aufsichtsrat beschlossen, die Aufsichtsratsdotation um 70% und dies
rückwirkend für das Jahr 2001 zu erhöhen. Das ist blanker Zynismus des Teams rund um den
ehemaligen ÖVP-Minister Dr. Johannes Ditz. In Zahlen: Der Vorsitzende erhält nun 18.400,-
€ (bisher 10.400,- €), sein Stellvertreter 13.650,- statt 7.800,- €, die anderen Aufsichtsräte
9.100,-statt 5.400,- €.

In diesem Zusammenhang gratulieren wir nochmals dem AUA-Aufsichtsrat Karlheinz Muhr
zur Gagenerhöhung, jener Karlheinz Muhr, der auch sonst als Pivilegienritter aufgefallen ist.
In diesem Zusammenhang sei aus dem Standard vom 10. Mai 2002 zitiert:

“Wien - Der Flug OS 087 am 6. Jänner von Wien nach New York wurde ihm zum
Verhängnis: Karlheinz Muhr, österreichischer Investmentbanker mit eigener Firma in New
York und seit dem Vorjahr Aufsichtsrat der AUA, pochte an diesem Tag darauf, dass er, seine
Frau und seine drei Kinder auf Gratistickets der AUA in der Businessclass nach New York
mitgenommen würden, obwohl die Maschine überbucht war.

Nachdem er mehrmals auf seine Kontrolltätigkeit bei der AUA hingewiesen hatte, mussten
voll zahlende Passagiere ausgeladen werden, schildert der Augenzeuge des Vorfalls, John
McGough, ein Vielflieger, den Vorfall bei der AUA-Hauptversammlung (HV). Und damit
nicht genug, ließe sich Muhr mit dem VIP- Dienst am Flughafen zur Lounge begleiten. Für
eine eintägige Sitzung sei Muhr fünf Tage auf Kosten der AUA im Hotel Imperial
abgestiegen, und als er seinen Smoking in Kitzbühel vergaß, musste diesen auch die AUA
nach New York nachschicken. Das, so McGough, "ist kein Benehmen für einen
Aufsichtsrat.""

All diese Umstände sowie Ausführungen von ÖVP- und FPÖ-Abgeordneten im
Rechnungshofausschuss, die sowohl den Lehrlingsabbau wie auch das Hinaufschnalzen der
Managergehälter bestritten, sowie der Umstand, dass die AUA seit Jahren verhindert, dass der
Rechnungshof eine umfassende Prüfung vornehmen kann, zwingen die unterzeichneten
Abgeordneten nahezu all diese Umstände zu hinterfragen.

Zu den von einem ÖVP-Abgeordneten monierten Kosten von Anfragen und deren
Beantwortungen (über die demokratiepolitischen Aspekte sei hier geschwiegen) ist
festzuhalten, dass all diese Daten von jenen Unternehmungen ex lege dem Rechnungshof zu
berichten sind, daher kein neuer Verwaltungs- oder Bürokratieaufwand daraus entsteht.

Darüber hinaus hat die Öffentlichkeit sicher ein hohes Interesse an der Beantwortung dieser
Fragen, da für jeden Bürger der Privilegienstadel zumindest transparent sein soll.



 



 



 



 



 



 



 



 



 



 


2.   Welche personellen Veränderungen hat es in den unter Frage 1 angeführten
Unternehmungen seit 4. Februar 2000

a) im Vorstand und

b)im Aufsichtsrat

jeweils mit Nennung der Namen und des Zeitpunktes, an welchem die Veränderung
eingetreten ist, gegeben?

3.   Wie war der Beschäftigtenstand in den unter Frage 1 angeführten Unternehmungen am 4.
Februar 2000 und wie ist er gegenwärtig?

4.   Wieviele Lehrlingsausbildungsplätze gab es am 4. Februar 2000 in den unter Frage 1
angeführten Unternehmungen und wieviele sind es gegenwärtig?

5.   Wie hat sich der Gewinn in den unter Frage 1 angeführten Unternehmungen seit dem 4.
Februar 2000 bis heute entwickelt und welche Investitionen hat das Unternehmen für den
Wirtschaftsstandort Österreich vorgenommen?

6.   Wie haben sich die Vorstandsgehälter in den unter Frage 1 angeführten Unternehmungen
seit dem 4. Februar 2000 entwickelt (bitte um gesetzmäßige anonymisierte Darstellung im
Sinne des Einkommensberichtes des Rechnungshofes, um auch für jene Personen den
Datenschutz zu gewährleisten)?

7.   Wie haben sich die Aufsichtsrats-Dotationen in den unter Frage 1 angeführten
Unternehmungen seit dem 4. Februar 2000 entwickelt (bitte um gesetzmäßige
anonymisierte Darstellung im Sinne des Einkommensberichtes des Rechnungshofes, um
auch für jene Personen den Datenschutz zu gewährleisten)?

8.   Wurden an ausscheidende Vorstandsmitglieder in den unter Frage 1 angeführten
Unternehmungen seit dem 4. Februar 2000

a) Abfertigungen oder

b)Pensionsabfindungen

geleistet?

Wenn ja, in welchen Unternehmungen, in welcher Höhe, zu welchem Zeitpunkt und an
wen?

9.   Wurden Vorstandsverträge in den unter Frage 1 angeführten Unternehmungen seit dem 4.
Februar 2000 vorzeitig aufgelöst?


Wenn ja, wessen Verträge, aus welchem Grund, zu welchem Zeitpunkt und zu welchen finanziellen Konsequenzen für das Unternehmen?

10. Welche Privilegien (wie z.B. Gratistickets in der AUA, wie der Fall Karlheinz Muhr
zeigt) genießen die Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder in den unter Frage 1
angeführten Unternehmungen?