3965/J XXI.GP

Eingelangt am: 10.05.2002

Anfrage

der Abgeordneten Muttonen und Genossinnen
an den Bundeskanzler
betreffend Artothek

Ein wichtiges Kriterium für die positive Entscheidungsfindung des Kunststaatssekretärs
zugunsten des Vereines “Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes"
bei der Ausgliederung des Verwaltungsbereiches der Artothek war u.a. die Tatsache, dass die
“Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes" auf zu erwartende EU-
Mittel (Equal- europäische Gemeinschaftsinitiative aus dem europäischen Sozialfonds)
hingewiesen hat.

Dem Vernehmen nach hat Kunststaatssekretär Morak im Rechnungshofausschuss am
16.5.2002 allerdings angekündigt, dass die “Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung
des Kulturgutes im Konnex mit der Artothek keine Equal-Mittel in Anspruch nehmen werde".
In diesem Licht erscheint die bisherige Argumentation des Kunststaatssekretärs, wonach der
Pultar-Verein “Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes" Billigstbieter
sei, weil “der Verein für fünf Jahre 10 Millionen Schilling bekommt und plant, Arbeitsplätze
mit EU-Mitteln zu schaffen" (Franz Morak, Kurier 29.01.2002), nicht mehr schlüssig und die
Übertragung der Verwaltung der Artothek an den Verein “Gesellschaft zur Förderung der
Digitalisierung des Kulturgutes" als hochgradig aufklärungsbedürftig.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende

Anfrage:

1.Stimmt es, dass der Verein “Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des
Kulturgutes" nun doch keine Equal-Mittel bekommt?

2. Dem Vernehmen nach hat der Verein “Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des
Kulturgutes" bisher keinen finalen Antrag im BmWA für das Projekt “Beschäftigung durch
Digitalisierung des Kulturgutes" im Rahmen des Equal-Programmes eingebracht. Was sind
die konkreten Ursachen dafür?

3. Besteht noch eine Chance, dass der Pultar-Verein wie angekündigt Equal-Mittel in
Anspruch nehmen wird, um in der Artothek Arbeitsplätze mit EU-Mitteln zu schaffen? Falls
ja, welche? Falls nein, warum nicht?

4. Die Vergabe der Verwaltungstätigkeit der Artothek an den Pultar-Verein wurde damit
argumentiert, dass dieser der Best- und Billigstbieter sei. Nachdem die Frage der
Inanspruchnahme von Equal-Mitteln für das Kunststaatssekretariat nunmehr offensichtlich
von untergeordneter Bedeutung ist: welche Veränderungen ergeben sich daraus hinsichtlich
Kosten für das Outsourcing der Artothek? Ist damit das Argument des Kunststaatssekretärs,
wonach der Verein “Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes" Best-
und Billigstbieter sei, nach wie vor gültig?

5. Staatssekretär Morak hat die Übertragung der Verwaltung der Artothek an den Verein
“Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes" wie in der Einleitung


ausgeführt mit zu erwartenden EU-Mitteln argumentiert. Ohne Einrechnung von Equal-
Mitteln war die Theaterservice GesmbH Billigstbieter. Ist Ihrer Ansicht nach der Vertrag mit
dem Pultar-Verein nach dem Wegfall wesentlicher Voraussetzungen ungültig? Werden Sie
eine Neuausschreibung veranlassen? Wird nunmehr die Theaterservice GesmbH mit der
Verwaltung der Artothek betraut werden? Welche weiteren Konsequenzen werden Sie als
Resultat des missglückten Ausgliederungsverfahrens der Artothek ziehen?

6. Hat das Finanzministerium dem Vertrag zwischen BKA und dem Verein “Gesellschaft zur
Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes" bereits zugestimmt ?