3965/J XXI.GP
Eingelangt am: 10.05.2002
Anfrage
der
Abgeordneten Muttonen und Genossinnen
an den
Bundeskanzler
betreffend
Artothek
Ein wichtiges
Kriterium für die positive Entscheidungsfindung des
Kunststaatssekretärs
zugunsten des Vereines “Gesellschaft zur Förderung der
Digitalisierung des Kulturgutes"
bei der
Ausgliederung des Verwaltungsbereiches der Artothek war u.a. die Tatsache, dass
die
“Gesellschaft
zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes" auf zu erwartende
EU-
Mittel
(Equal- europäische Gemeinschaftsinitiative aus dem europäischen
Sozialfonds)
hingewiesen
hat.
Dem
Vernehmen nach hat Kunststaatssekretär Morak im Rechnungshofausschuss am
16.5.2002
allerdings angekündigt, dass die “Gesellschaft zur Förderung
der Digitalisierung
des
Kulturgutes im Konnex mit der Artothek keine Equal-Mittel in Anspruch nehmen
werde".
In
diesem Licht erscheint die bisherige Argumentation des
Kunststaatssekretärs, wonach der
Pultar-Verein
“Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des
Kulturgutes" Billigstbieter
sei, weil “der Verein für fünf Jahre 10 Millionen Schilling
bekommt und plant, Arbeitsplätze
mit EU-Mitteln zu schaffen" (Franz Morak, Kurier 29.01.2002), nicht mehr
schlüssig und die
Übertragung
der Verwaltung der Artothek an den Verein “Gesellschaft zur
Förderung der
Digitalisierung
des Kulturgutes" als hochgradig aufklärungsbedürftig.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage:
1.Stimmt es, dass
der Verein “Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des
Kulturgutes"
nun doch keine Equal-Mittel bekommt?
2. Dem
Vernehmen nach hat der Verein “Gesellschaft zur Förderung der
Digitalisierung des
Kulturgutes"
bisher keinen finalen Antrag im BmWA für das Projekt
“Beschäftigung durch
Digitalisierung
des Kulturgutes" im Rahmen des Equal-Programmes eingebracht. Was sind
die
konkreten Ursachen dafür?
3. Besteht noch eine
Chance, dass der Pultar-Verein wie angekündigt Equal-Mittel in
Anspruch
nehmen wird, um in der Artothek Arbeitsplätze mit EU-Mitteln zu schaffen?
Falls
ja,
welche? Falls nein, warum nicht?
4. Die Vergabe der
Verwaltungstätigkeit der Artothek an den Pultar-Verein wurde damit
argumentiert,
dass dieser der Best- und Billigstbieter sei. Nachdem die Frage der
Inanspruchnahme
von Equal-Mitteln für das Kunststaatssekretariat nunmehr offensichtlich
von
untergeordneter Bedeutung ist: welche Veränderungen ergeben sich daraus
hinsichtlich
Kosten für das Outsourcing der Artothek? Ist damit das Argument des
Kunststaatssekretärs,
wonach
der Verein “Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des
Kulturgutes" Best-
und
Billigstbieter sei, nach wie vor gültig?
5.
Staatssekretär Morak hat die Übertragung der Verwaltung der Artothek
an den Verein
“Gesellschaft
zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes" wie in der
Einleitung
ausgeführt mit
zu erwartenden EU-Mitteln argumentiert. Ohne Einrechnung von Equal-
Mitteln
war die Theaterservice GesmbH Billigstbieter. Ist Ihrer Ansicht nach der
Vertrag mit
dem
Pultar-Verein nach dem Wegfall wesentlicher Voraussetzungen ungültig?
Werden Sie
eine
Neuausschreibung veranlassen? Wird nunmehr die Theaterservice GesmbH mit der
Verwaltung
der Artothek betraut werden? Welche weiteren Konsequenzen werden Sie als
Resultat
des missglückten Ausgliederungsverfahrens der Artothek ziehen?
6. Hat das Finanzministerium
dem Vertrag zwischen BKA und dem Verein “Gesellschaft zur
Förderung
der Digitalisierung des Kulturgutes" bereits zugestimmt ?