3966/J XXI.GP

Eingelangt am: 10.06.2002

Anfrage

der Abgeordneten Muttonen und Genossinnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Artothek

Ein wichtiges Kriterium für die positive Entscheidungsfindung des Kunststaatssekretärs
zugunsten des Vereines “Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes" bei
der Ausgliederung des Verwaltungsbereiches der Artothek war u.a. die Tatsache, dass die
“Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes" auf zu erwartende EU-
Mittel (Equal) hingewiesen hat. Dem Vernehmen nach hat Kunststaatssekretär Morak im
Rechnungshofausschuss am 16.5.2002 allerdings angekündigt, dass die “Gesellschaft zur
Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes im Konnex mit der Artothek keine Equal-
Mittel in Anspruch nehmen werde". Darüber hinaus dürfte der Verein “Gesellschaft zur
Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes" bisher noch immer keinen finalen Antrag im
BmWA für das Projekt “Beschäftigung durch Digitalisierung des Kulturgutes" im Rahmen
des Equal-Programmes eingebracht haben.

Im Lichte dieser Entwicklungen erscheint die bisherige Argumentation des
Kunststaatssekretärs, wonach die “Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des
Kulturgutes" Billigstbieter sei, weil “der Verein für fünf Jahre 10 Millionen Schilling
bekommt und plant, Arbeitsplätze mit EU-Mitteln zu schaffen" (Franz Morak, Kurier
29.01.2002), als nicht mehr schlüssig und die Übertragung der Verwaltung der Artothek an
den Verein “Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes" als hochgradig
aufklärungsbedürftig.

Wie Anfragebeantwortung 3409/AB entnommen werden kann, wurde seitens Ihres Ressorts
die erforderliche Zustimmung zum Vertrag zwischen BKA und dem Verein “Gesellschaft zur
Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes" betreffend Übertragung der Verwaltung,
Dokumentation und Digitalisierung der Artothek noch nicht erteilt und eine Stellungnahme
des BKA zu offenen Fragen angefordert.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Finanzminister nachstehende

Anfrage:

1.Liegt Ihrem Ressort die in 3409/AB erwähnte Stellungnahme des BKA mittlerweile vor und
wenn ja, mit welchem Inhalt? Falls nein, für wann wird die Stellungnahme erwartet?

2. Wie bereits in der Einleitung ausgeführt, ist fraglich, ob der Verein “Gesellschaft zur
Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes" überhaupt Equal-Mittel beantragen kann oder
will. Werden Sie aufgrund dieser neuen Entwicklung dem Vertrag zwischen BKA und dem
Verein “Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes" zur Ausgliederung
des Verwaltungsbereiches der Artothek zustimmen?

3. Stimmen Sie der Ansicht zu, dass ohne Einrechnung von Equal-Mitteln die Theaterservice
GesmbH als Best- und Billigstbieter bei der Ausschreibung um die Verwaltung,
Dokumentation und Digitalisierung der Artothek anzusehen ist? Falls ja, welche
Konsequenzen werden Ihrer Ansicht nach daraus zu ziehen sein?