3966/J XXI.GP
Eingelangt am: 10.06.2002
Anfrage
der Abgeordneten
Muttonen und Genossinnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend
Artothek
Ein
wichtiges Kriterium für die positive Entscheidungsfindung des
Kunststaatssekretärs
zugunsten des Vereines “Gesellschaft zur Förderung der
Digitalisierung des Kulturgutes" bei
der
Ausgliederung des Verwaltungsbereiches der Artothek war u.a. die Tatsache, dass
die
“Gesellschaft
zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes" auf zu erwartende
EU-
Mittel
(Equal) hingewiesen hat. Dem Vernehmen nach hat Kunststaatssekretär Morak
im
Rechnungshofausschuss
am 16.5.2002 allerdings angekündigt, dass die “Gesellschaft zur
Förderung
der Digitalisierung des Kulturgutes im Konnex mit der Artothek keine Equal-
Mittel in Anspruch nehmen werde". Darüber hinaus dürfte der
Verein “Gesellschaft zur
Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes" bisher noch immer
keinen finalen Antrag im
BmWA für das Projekt “Beschäftigung durch Digitalisierung des
Kulturgutes" im Rahmen
des
Equal-Programmes eingebracht haben.
Im Lichte dieser
Entwicklungen erscheint die bisherige Argumentation des
Kunststaatssekretärs,
wonach die “Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des
Kulturgutes"
Billigstbieter sei, weil “der Verein für fünf Jahre 10
Millionen Schilling
bekommt und plant, Arbeitsplätze mit
EU-Mitteln zu schaffen" (Franz Morak, Kurier
29.01.2002), als nicht mehr
schlüssig und die Übertragung der Verwaltung der Artothek an
den Verein “Gesellschaft zur
Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes" als hochgradig
aufklärungsbedürftig.
Wie
Anfragebeantwortung 3409/AB entnommen werden kann, wurde seitens Ihres Ressorts
die
erforderliche Zustimmung zum Vertrag zwischen BKA und dem Verein
“Gesellschaft zur
Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes" betreffend
Übertragung der Verwaltung,
Dokumentation und Digitalisierung der Artothek noch nicht erteilt und eine
Stellungnahme
des BKA
zu offenen Fragen angefordert.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Finanzminister nachstehende
Anfrage:
1.Liegt Ihrem Ressort die in 3409/AB
erwähnte Stellungnahme des BKA mittlerweile vor und
wenn ja, mit welchem Inhalt? Falls nein, für wann wird die Stellungnahme
erwartet?
2. Wie bereits in der Einleitung
ausgeführt, ist fraglich, ob der Verein “Gesellschaft zur
Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes" überhaupt
Equal-Mittel beantragen kann oder
will. Werden Sie aufgrund dieser neuen Entwicklung dem Vertrag zwischen BKA und
dem
Verein “Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des
Kulturgutes" zur Ausgliederung
des Verwaltungsbereiches der Artothek
zustimmen?
3. Stimmen Sie der
Ansicht zu, dass ohne Einrechnung von Equal-Mitteln die Theaterservice
GesmbH als Best- und
Billigstbieter bei der Ausschreibung um die Verwaltung,
Dokumentation und Digitalisierung der Artothek anzusehen ist? Falls ja, welche
Konsequenzen werden Ihrer Ansicht nach
daraus zu ziehen sein?