3967/J XXI.GP

Eingelangt am: 10.06.2002

ANFRAGE

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz

betreffend betreffend Ausfuhr von Arzneimitteln ohne Ausfuhrbewilligung durch LH
Dr. Jörg Haider

In der Anfragebeantwortung 3542/AB stellt Bundesminister Dr. Martin Bartenstein
fest, dass im Falle einer Ausfuhr von Erzeugnissen, die ausschließlich für
medizinische Zwecke bestimmt sind, eine Genehmigung durch das
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit notwendig ist.

Da im Falle der Ausfuhr von Arzneimitteln durch LH Dr. Jörg Haider in den Irak keine
Genehmigung erteilt wurde, liegt It. Minister Bartenstein eine Zuwiderhandlung nach
der EU-Verordnung Nr. 2465/96 vor, die von den gemäß § 22 Abs. 8 AußHG
zuständigen Behörden (BMF, BMJ) zu ahnden wäre.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1) Stellt für Sie die von LH Dr. Jörg Haider erfolgte Ausfuhr von Arzneimitteln in
den Irak ohne Einholung einer Ausfuhrbewilligung eine Zuwiderhandlung nach
der EU-Verordnung Nr. 2465/96 dar?

2) Haben Sie diese Zuwiderhandlung als die gemäß § 22 Abs. 8 AußHG
zuständige Behörde nach §§ 18 oder 19 AußHG geahndet?
Wenn nein, warum nicht?

3) Werden Sie diese Verletzung der zitierten EU-Verordnung noch ahnden?
Wenn nein, warum nicht?