3968/J XXI.GP
Eingelangt am: 10.06.2002
ANFRAGE
des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Ausfuhr von Arzneimitteln ohne
Ausfuhrbewilligung durch LH Dr. Jörg
Haider
In der Anfragebeantwortung 3542/AB stellt Bundesminister
Dr. Martin Bartenstein
fest, dass im Falle einer Ausfuhr von Erzeugnissen, die ausschließlich
für
medizinische Zwecke bestimmt sind, eine Genehmigung durch das
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit notwendig ist.
Da im Falle der Ausfuhr von Arzneimitteln durch LH Dr.
Jörg Haider in den Irak keine
Genehmigung erteilt wurde, liegt It. Minister Bartenstein eine Zuwiderhandlung
nach
der EU-Verordnung Nr. 2465/96 vor, die von den gemäß § 22 Abs.
8 AußHG
zuständigen Behörden (BMF, BMJ) zu ahnden wäre.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Stellt für Sie die
von LH Dr. Jörg Haider erfolgte Ausfuhr von Arzneimitteln in
den Irak ohne Einholung einer Ausfuhrbewilligung eine Zuwiderhandlung nach
der EU-Verordnung Nr. 2465/96 dar?
2) Haben Sie diese
Zuwiderhandlung als die gemäß § 22 Abs. 8 AußHG
zuständige Behörde nach §§ 18 oder 19 AußHG geahndet?
Wenn nein, warum nicht?
3) Werden Sie diese
Verletzung der zitierten EU-Verordnung noch ahnden?
Wenn nein, warum nicht?