3971/J XXI.GP
Eingelangt am: 10.06.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Verschleuderung von Bundeswohnungen
und Verhinderung des
Mieterwerbs
Wiederholt haben die Grünen darauf hingewiesen, dass
der BMF und die
Wohnungsgesellschaften in gesetzwidriger Weise
den Abverkauf an Mieter
administrativ und durch unseriöse Information verhindern. Ein Abverkauf an
Investoren, zu welchem Preis auch immer, hat offensichtlich Vorrang. Der
Finanzminister wird seinem Versprechen, einen seriösen Wohnungskauf durch
die
Mieterinnen zu eröffnen, nicht gerecht. Durch schnellen und durch
Wohnungseigentümer “unbehinderten" Verkauf an Investoren soll
darüber hinaus
offenbar “schnelles" Geld zur Finanzierung einer zweifelhaften
Steuerreform noch
heuer beschafft werden.
Der zum Aufsichtsratsvorsitzer in den
wesentlichen Bundesgesellschaften bestellte,
den Freiheitlichen nahestehenden Kärntner
Grundstücksmakler Plech soll den
Verkauf maßgeblich vorantreiben
Das Oberlandesgericht Wien hat nunmehr in II. Instanz,
Urteil vom 21.3.2002,
4 R 33/02f, bestätigt, dass das Vorgehen
der Bundesgesellschaften rechtswidrig ist
und dass durch die rechtswidrigen Bedingungen des Abverkaufes die Mieter von
einer Antragstellung
abgeschreckt werden können.
Diese rechtswidrige Bedingung, welche die Grünen immer aufgezeigt, haben, sind:
1. Mindestquote
2. Verfahrens-Schätzkosten
3. Verzicht auf wertbildende Umstände aus Miet- und Nutzungsverhältnissen
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den,
offensichtlich auch nicht
gesetzeskonform die Eigentümerfunktion wahrnehmenden Finanzminister
folgende
ANFRAGE:
1.
Welche Weisungen und sonstige Maßnahmen werden Sie in Wahrnehmung
Ihrer Eigentümerfunktion zur Herstellung einer gesetzeskonformen
Vorgangsweise im Sinne der
Oberlandesgerichtsentscheidung vom 21.3.2002,
4 R 33/02f, veranlassen?
2.
Werden neue gesetzeskonforme Informationen an die Mieter zur Herstellung
einer korrekten Antragstellung ergehen?
3.
Bisher wurden gerichtliche Preisfestsetzungsverfahren von den Gesellschaften
nicht eingeleitet. Diese sind somit säumig. Werden Sie
Eigentümerweisungen
zur Herstellung eines rechtskonformen Zustandes erteilen?
4.
Wenn die Gesellschaften rechtswidrig vorgegangen sind, war dies durch Sie
gedeckt bzw wenn nicht, welche Konsequenzen werden Sie gegen die
Verantwortlichen ziehen?
5.
Werden Sie, wenn er dafür verantwortlich ist, gegenüber Plech
Konsequenzen
veranlassen?
6. War der Koalitionspartner ÖVP über diese Verhinderungsstrategie informiert?
7.
Welche Verwertungs- und Preisvarianten haben die von Ihnen bisher befassten
Investmentbanken entwickelt?
8.
Wie hoch liegt der zu erwartende Quadratmeterpreis im Durchschnitt der
Objekte, die an Investoren verkauft werden sollen?
9.
Wie hoch liegt der zu erwartende Quadratmeterpreis im Durchschnitt der
Objekte, die an Mieterinnen verkauft werden sollen?
10. Laut
neuesten Erkenntnissen des Stadt- und Regionalwissenschaftlichen
Zentrums erzielen professionelle Verwerter durch einen sukzessiven Verkauf
von Einzelwohnungen einen höheren Erlös als beim Gesamtverkauf. Warum
verzichten Sie auf diese im Sinne eines nachhaltigen Schuldenabbaus und
einer nachhaltigen Budgetpolitik geeignetere Form des Verkaufs der
“Bundeswohnungen", der - rein volkswirtschaftlich gedacht - in jedem
Fall einer
Verschleuderung von öffentlichem Vermögen darstellt?
11. Sollen dem Bund die Erlöse noch heuer zufließen?