398/J XXI.GP
der Abgeordneten Anton Heinzl
und Genossen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend die personelle Situation bei der Gendarmerie und Polizeidirektion der
Landeshauptstadt im Bezirk St. Pölten
Die Arbeitslast, welche die Gendarmen und Polizisten im Bezirk St. Pölten zu bewältigen
haben, ist enorm. Aufgrund umsichtiger Maßnahmen, die in den letzten Jahren gesetzt
wurden, ist es jedoch gelungen, eine Verbesserung bei den Arbeitsbedingungen zu erreichen.
Dennoch ist die Arbeitsbelastung der Beamten im Bezirk und innerhalb der Landeshauptstadt
St. Pölten heute derart hoch, daß man zusätzliche Gendarmen und Polizisten benötigen würde.
Gerade der Bereich „Innere Sicherheit“ ist für die Stabilität unseres Landes Österreich ein
wichtiger Faktor.
Anlaß zur Sorge geben daher nun die angekündigten Einsparungen im Bereich der inneren
Sicherheit. Eine Personalreduktion bei der Exekutive würde nicht nur die Arbeitsbedingungen
der Beamten verschlechtern, sondern unweigerlich auch eine Gefährdung des hohen Niveaus
der inneren Sicherheit darstellen.
In diesem Sinne richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres
folgende
Anfrage:
1) Mit wieviel zusätzlichen Gendarmerie - und Polizeibeamten kann der Bezirk St. Pölten, in
dem ja bereits jetzt eine außerordentliche Arbeitsbelastung der Exekutivbeamten gegeben
ist, noch in diesem Jahr und in den Jahren 2001, 2002 und 2003 rechnen?
2) Können Sie garantieren, daß künftig Beamte des Bezirks St. Pölten nicht in stärkerem
Maß als in der
letzten Zeit einer Verwendung außerhalb des Bezirks zugeteilt werden?
3) Werden künftig im Bezirk und in der Landeshauptstadt St. Pölten sämtliche freien oder
frei werdenden Planstellen nachbesetzt?
a) Wenn ja, in welchem Zeitrahmen?
b) Wenn nein, welche Planstellen werden nicht nachbesetzt?
4) Um welche Vorhaben handelt es sich bei jenen Begleitmaßnahmen, mit denen laut Ihrem
Regierungsprogramm Personalreduktionen durchgeführt werden sollen?
5) Ist Ihres Erachtens die Ansparung von Überstunden der Einstellung zusätzlicher
Exekutivbeamter vorzuziehen?
a) Wenn ja, aus welchen Gründen?
6) Ist eine Zusammenlegung von Exekutivwachkörpern geplant?
a) Wenn ja, in welcher Form?