3998/J XXI.GP

Eingelangt am: 12.06.2002

Anfrage

der Abgeordneten Kiss
und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Zusammenlegung von Bezirksgerichten im Burgenland

Der Bundesminister für Justiz hat in einer Pressekonferenz im Burgenland am
Donnerstag, 6. Juni 2002, u.a. ausgeführt, daß er im Burgenland drei Bezirksgerichte
schließen wolle.

Diese Äußerung stellt ein Abgehen von der bisherigen Linie dar, wonach
Zusammenlegungen von Bezirksgerichten grundsätzlich nur im Einvernehmen
stattfinden sollten. Bisher war, auch wegen des weiteren Grundsatzes, daß in jedem
Verwaltungsbezirk ein Gericht erhalten werden sollte, niemals davon die Rede
gewesen, daß im Burgenland Bezirksgerichte geschlossen werden sollten. Es ist
unverständlich, warum durch eine nicht abgesprochene Vorgangsweise, die
realpolitisch auch nicht umgesetzt werden kann, die Bevölkerung beunruhigt werden
soll.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz
nachstehende

Anfrage:

1.  Was war der Anlaß dafür, daß Sie sich nunmehr für die Schließung von drei
Bezirksgerichten im Burgenland einsetzen?

2. Warum haben Sie durch diese Äußerungen in der Pressekonferenz den
bisherigen Weg des Konsenses zwischen den Parteien verlassen?

3.  Warum wollen Sie gerade im Burgenland vom Grundsatz, daß pro
Verwaltungsbezirk auch ein Bezirksgericht bestehen soll, abgehen?

4.  Welche weitere Vorgangsweise haben Sie nun geplant?