3998/J XXI.GP
Eingelangt am: 12.06.2002
Anfrage
der Abgeordneten Kiss
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Zusammenlegung von Bezirksgerichten im Burgenland
Der Bundesminister für Justiz hat in einer
Pressekonferenz im Burgenland am
Donnerstag, 6. Juni
2002, u.a. ausgeführt, daß er im Burgenland drei Bezirksgerichte
schließen wolle.
Diese Äußerung stellt ein Abgehen von der
bisherigen Linie dar, wonach
Zusammenlegungen von Bezirksgerichten grundsätzlich nur im Einvernehmen
stattfinden sollten. Bisher war, auch wegen des weiteren Grundsatzes, daß
in jedem
Verwaltungsbezirk ein Gericht erhalten werden sollte, niemals davon die Rede
gewesen, daß im Burgenland Bezirksgerichte geschlossen werden sollten. Es
ist
unverständlich, warum durch eine nicht abgesprochene Vorgangsweise, die
realpolitisch auch nicht umgesetzt werden kann, die Bevölkerung beunruhigt
werden
soll.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher
an den Bundesminister für Justiz
nachstehende
Anfrage:
1. Was war der
Anlaß dafür, daß Sie sich nunmehr für die
Schließung von drei
Bezirksgerichten im Burgenland einsetzen?
2. Warum haben Sie durch
diese Äußerungen in der Pressekonferenz den
bisherigen Weg des Konsenses zwischen den Parteien verlassen?
3. Warum wollen Sie
gerade im Burgenland vom Grundsatz, daß pro
Verwaltungsbezirk auch ein Bezirksgericht bestehen soll, abgehen?
4. Welche weitere Vorgangsweise haben Sie nun geplant?