4009/J XXI.GP
Eingelangt am: 12.06.2002
Anfrage
der Abgeordneten Stefan Prähauser
und Genossinnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend handgreifliche Tumulte an der Universität Salzburg unter Beteiligung eines
Angehörigen des österreichischen Bundesheeres in Uniform im letzten Jahr
Im Mai des Jahres 2001 kam es
bei einer gemeinsamen Veranstaltung der
österreichischen
Offiziersgesellschaft, des Vereins “Salzburger Wehrgeschichtliches
Museum" und des österreichischen Kameradschaftsbundes in der
Universität
Salzburg am 21. Mai 2001 zu
einem handgreiflichen Tumult.
Von den Veranstaltern war der
russische “Hobbyhistoriker" Viktor Suworow zu einem
Vortrag eingeladen worden. Suworow ist durch die Verbreitung revisionistischer
Thesen, wonach der Überfall Nazi-Deutschlands auf die Sowjetunion
präventiv
erfolgt sei, bekannt.
“Fans" von Suworow gingen im Laufe der Veranstaltung auf
gegen diese Veranstaltung demonstrierende Studenten los. Der Reserve-
Bundesheeroffizier Hauptmann Mag. Bernd H. soll dabei in Uniform des
österreichischen Bundesheeres einen Demonstranten mit der Faust
niedergestreckt
haben. Zu diesem Zeitpunkt leistete er gerade beim Versorgungsregiment 2 in
Salzburg eine Waffenübung ab.
Am 30. Juli 2001 hat der Bundesminister
für Landesverteidigung in einer
schriftlichen Anfragebeantwortung (2522/AB XXI.GP) erklärt, dass Hauptmann Mag.
Bernd H. zum Zeitpunkt des Vorfalls Angehöriger des Präsenzstandes
und somit
Soldat war. In dieser Eigenschaft war er im Zuge eines Ausganges in seiner
dienstfreien Zeit zum Tragen der Uniform berechtigt. (§ 31 Abs. 2 ADV). In
seiner
Anfragebeantwortung hat er des weiteren aber angekündigt, dass für
den Fall der
Bestätigung der Vorwürfe gegen Mag. Bernd H. unverzüglich die
Konsequenzen
gezogen werden.
Nun soll ausgerechnet Mag. Bernd H. - übrigens
Mitglied des CV - Sekretär des
Salzburger
ÖVP-Vizebürgermeisters Dr. Karl Gollegger werden, (siehe Anhang:
Salzburger Fenster vom 15.
Mai 2002)
Aus diesen Gründen stellen die
unterzeichneten Abgeordneten an den
Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1.
Sind die Ermittlungen der Bundespolizeidirektion Salzburg in dieser Causa
bereits abgeschlossen. Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum
nicht?
2. Wurde in diesem Fall Strafanzeige gegen Mag. Bernd H. erstattet?
|
|