4023/J XXI.GP

Eingelangt am: 12.06.2002

Anfrage

der Abgeordneten Auer
und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend: Erhöhung der Mindestdeckungssumme der Kfz-
Haftpflichtversicherungssummen

Einem Vergleich über die Versicherungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung
innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zufolge firmiert Österreich
beim Versicherungsschutz für Personenschäden noch immer im unteren Drittel der
EU-Staaten. Derzeit ist in Österreich die Mindestversicherungssumme mit rund 1,1
Million Euro festgesetzt. In Deutschland zahlen die Versicherungen bereits jetzt bei
Personenschäden bis zu 7,6 Millionen Euro. Frankreich, Finnland, Großbritannien,
Irland und Spanien bieten unbeschränkte Personenschaden-Abdeckung. In Belgien
und Luxemburg gibt es sowohl für Sach- als auch für Personenschäden unbegrenzte
Deckung. In Deutschland nehmen mehr als 90 Prozent der Versicherungsnehmer
freiwillig eine unbegrenzte Haftpflichtdeckung in Anspruch und bezahlen nur rund ein
bis zwei Prozent Prämienzuschlag. In Österreich wird Vergleichbares nicht einmal
angeboten.

Im Sinne einer Verbesserung dieser Situation hat das Bundesministerium für Justiz
einen Entwurf für ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrzeug-
Haftpflichtversicherungsgesetz 1994 (KHVG 1994) und das Eisenbahn- und
Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG) geändert werden, zur Begutachtung
vorgelegt. Die Begutachtungsfrist endete am 7. Februar 2001. Die eingegangenen
Stellungnahmen brachten überwiegende Zustimmung zu einer Erhöhung der
derzeitigen Mindestversicherungssummen, wie sie in diesem Entwurf (134 ME) von
1,1 Mio. auf 3 Mio. Euro vorgesehen sind, bzw. der Haftungshöchstgrenzen auf
mindestens 1,45 Mio. Euro, zum Ausdruck. Wie in den Erläuterungen des
vorliegenden Entwurfes darauf hingewiesen wird, weisen schon derzeit etwa 85 % -
90 % aller Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsverträge auf freiwilliger Basis eine
deutlich über der gesetzlichen Mindestdeckungssumme liegende
Versicherungssumme auf. Daraus folgt, dass die Prämienkonsequenz der


geforderten Verbesserung des Versicherungsschutzes, wenn überhaupt
gerechtfertigt, dann nur sehr geringfügig sein kann. Die Tatsache, dass die freiwillig
erhöhte Mindestdeckung in der Kfz-Haftpflicht bereits üblich ist und
Haftpflichtverträge mit gesetzlicher Mindestversicherungssumme immer weniger
verkauft werden, zeigt nicht nur das große Verantwortungsbewusstsein der
Versicherungsnehmer, sondern auch, dass mit einer gesetzlichen Erhöhung der
Mindestdeckungssummen das Risiko für die Versicherungsunternehmen kaum
wirklich steigen wird.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz
folgende

Anfrage:

1.  Werden Sie für eine Erhöhung der Mindestdeckungssumme in der Kfz-
Haftpflichtversicherung in Form einer Änderung des KHVG 1994 eintreten?

2.  Wenn nein, warum nicht?

3.  Wenn ja, innerhalb welchen Zeitraumes soll eine diesbezügliche Regelung
umgesetzt werden?

4.   In welchem Ausmaß soll dann diese Anpassung erfolgen?

5. Werden Sie im Hinblick auf die Erfahrungen, welches Gefahrenpotential von
Lastkraftwagen ausgeht, auch eine Erhöhung der Deckungssummen nicht nur
für Lastkraftwagen mit einer bestimmten Platzanzahl, sondern für sämtliche
Lastkraftwagen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 t
vorzusehen?

6.  Werden Sie für eine Erhöhung der Haftungshöchstgrenze im EKHG eintreten?

7.  Wenn nein, warum nicht?

8.  Wenn ja, innerhalb welchen Zeitraumes soll eine diesbezügliche Regelung
umgesetzt werden?


9.   In welchem Ausmaß soll dann diese Anpassung erfolgen?