4023/J XXI.GP
Eingelangt am: 12.06.2002
Anfrage
der Abgeordneten Auer
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend: Erhöhung der
Mindestdeckungssumme der Kfz-
Haftpflichtversicherungssummen
Einem Vergleich über die Versicherungssummen in der
Kfz-Haftpflichtversicherung
innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zufolge firmiert
Österreich
beim Versicherungsschutz für Personenschäden noch immer im unteren
Drittel der
EU-Staaten. Derzeit ist in Österreich die Mindestversicherungssumme mit
rund 1,1
Million Euro festgesetzt. In Deutschland zahlen die Versicherungen bereits
jetzt bei
Personenschäden bis zu
7,6 Millionen Euro. Frankreich, Finnland, Großbritannien,
Irland und Spanien bieten unbeschränkte Personenschaden-Abdeckung. In
Belgien
und Luxemburg gibt es sowohl
für Sach- als auch für Personenschäden unbegrenzte
Deckung. In Deutschland nehmen mehr als 90 Prozent der Versicherungsnehmer
freiwillig eine unbegrenzte Haftpflichtdeckung in Anspruch und bezahlen nur
rund ein
bis zwei Prozent Prämienzuschlag. In Österreich wird Vergleichbares
nicht einmal
angeboten.
Im
Sinne einer Verbesserung dieser Situation hat das Bundesministerium für
Justiz
einen Entwurf für ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrzeug-
Haftpflichtversicherungsgesetz 1994 (KHVG 1994) und das Eisenbahn- und
Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz
(EKHG) geändert werden, zur Begutachtung
vorgelegt. Die Begutachtungsfrist endete am 7. Februar 2001. Die eingegangenen
Stellungnahmen brachten überwiegende Zustimmung zu einer Erhöhung der
derzeitigen Mindestversicherungssummen, wie sie in diesem Entwurf (134 ME) von
1,1 Mio. auf 3 Mio. Euro vorgesehen sind, bzw. der Haftungshöchstgrenzen
auf
mindestens 1,45 Mio. Euro, zum Ausdruck. Wie in den Erläuterungen des
vorliegenden Entwurfes darauf hingewiesen wird, weisen schon derzeit etwa 85 %
-
90 % aller Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsverträge auf freiwilliger
Basis eine
deutlich über der gesetzlichen Mindestdeckungssumme liegende
Versicherungssumme auf. Daraus folgt, dass die Prämienkonsequenz der
geforderten
Verbesserung des Versicherungsschutzes, wenn überhaupt
gerechtfertigt, dann nur sehr geringfügig sein kann. Die Tatsache, dass
die freiwillig
erhöhte Mindestdeckung in der
Kfz-Haftpflicht bereits üblich ist und
Haftpflichtverträge mit gesetzlicher Mindestversicherungssumme immer
weniger
verkauft werden, zeigt nicht nur das große Verantwortungsbewusstsein der
Versicherungsnehmer, sondern auch, dass mit einer gesetzlichen Erhöhung
der
Mindestdeckungssummen das Risiko für die Versicherungsunternehmen kaum
wirklich steigen wird.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Justiz
folgende
Anfrage:
1. Werden Sie
für eine Erhöhung der Mindestdeckungssumme in der Kfz-
Haftpflichtversicherung in Form einer Änderung des KHVG 1994 eintreten?
2. Wenn nein, warum nicht?
3. Wenn ja, innerhalb
welchen Zeitraumes soll eine diesbezügliche Regelung
umgesetzt werden?
4. In welchem Ausmaß soll dann diese Anpassung erfolgen?
5. Werden Sie im Hinblick
auf die Erfahrungen, welches Gefahrenpotential von
Lastkraftwagen ausgeht, auch eine Erhöhung der Deckungssummen nicht nur
für Lastkraftwagen mit einer bestimmten Platzanzahl, sondern für
sämtliche
Lastkraftwagen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 t
vorzusehen?
6. Werden Sie für eine Erhöhung der Haftungshöchstgrenze im EKHG eintreten?
7. Wenn nein, warum nicht?
8. Wenn ja, innerhalb
welchen Zeitraumes soll eine diesbezügliche Regelung
umgesetzt werden?
9. In welchem Ausmaß soll dann diese Anpassung erfolgen?
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