4030/J XXI.GP

Eingelangt am: 13.06.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Mainoni, Dr. Partik-Pablé, Egghart
und Kollegen

an den Bundesminister für Innere Sicherheit

betreffend Betreuungsstellen für Asylwerber im Bundesland Salzburg

Im Bundesland Salzburg gibt es mehrere Betreuungsstellen für Asylwerber. Da die
Zuständigkeit für die Vertragsabschlüsse sowie die Errichtung von Unterkünften für
Asylwerber ausschließlich beim Bundesministerium für Inneres liegt und die
ortsansäßige Bevölkerung in solchen Fällen offensichtlich weder informiert noch
darauf vorbereitet wird, was aufgrund der Ansiedlung derartiger Einrichtungen
tatsächlich auf sie zukommt, entsteht tiefe Verunsicherung. Insbesondere die Frage
nach einer konzeptiven Vorgangsweise bei der Ansiedlung von Asylwerbern bleibt oft
unbeantwortet. Auch durch die Diskussion um die mögliche Errichtung einer
Betreuungsstelle in der ehemaligen Struberkaserne in der Stadt Salzburg hat in der
Bevölkerung einmal mehr zur Verunsicherung beigetragen.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres
folgende

ANFRAGE:

1.    Wie viele Betreuungsplätze gibt es derzeit in Salzburg und wie viele Asylwerber
werden dort derzeit jeweils untergebracht?

2.   Gibt es ein konkretes Konzept betreffend die zukünftige Ansiedlung derartiger
Betreuungsstellen im Bundesland Salzburg?

Wenn ja, wie sieht dieses Konzept im konkreten aus ?

Für wie viele Asylwerber sollen diese Betreuungsstellen Platz bieten?

3.     Ist geplant in Zukunft die ortsansäßige Bevölkerung über die Errichtung einer
solchen Einrichtung in ihrer Nachbarschaft zu informieren und miteinzubinden?

Wenn ja, wie sieht diese Einbindung aus?


Wenn ja, mit welchen Einrichtungen werden die jeweiligen Verträge abgeschlossen?

4.    Wird   auch allenfalls dem Umstand Rechnung getragen, daß die ortsansäßige
Bevölkerung eine derartige Einrichtung strikt ablehnt?

5.    Existieren in diesen Betreuungsstellen brauchbare Identifikationsdaten aller dort
untergebrachten Personen?

6.     Wird durch regelmäßige Kontrollen in diesen Betreuungsstellen sichergestellt,

daß sich unter den Asylwerbern keine Straftäter befinden?

Wenn ja, von wem und in welchen Abständen werden diese Kontrollen durchgeführt?

7. Kann durch das Bundesministerium für Inneres sichergestellt werden, daß sich in
diesen Einrichtungen ausschließlich Asylwerber befinden und diese Quartiere nicht
als Unterschlupf für illegale Einwanderer mißbraucht werden?

8.    Ist geplant, daß die ehemalige Struberkaserne im Salzbuger Stadtteil Taxham in
eine solchen Betreuungsstelle umfunktioniert werden soll?