4030/J XXI.GP
Eingelangt am: 13.06.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag.
Mainoni, Dr. Partik-Pablé, Egghart
und
Kollegen
an den Bundesminister für Innere Sicherheit
betreffend Betreuungsstellen für Asylwerber im Bundesland Salzburg
Im Bundesland Salzburg gibt es mehrere Betreuungsstellen
für Asylwerber. Da die
Zuständigkeit für die Vertragsabschlüsse sowie die Errichtung
von Unterkünften für
Asylwerber ausschließlich beim Bundesministerium für Inneres liegt
und die
ortsansäßige Bevölkerung in solchen Fällen offensichtlich
weder informiert noch
darauf vorbereitet wird, was aufgrund der Ansiedlung derartiger Einrichtungen
tatsächlich auf sie zukommt, entsteht tiefe Verunsicherung. Insbesondere
die Frage
nach einer konzeptiven Vorgangsweise bei der Ansiedlung von Asylwerbern bleibt
oft
unbeantwortet. Auch durch die Diskussion um die mögliche Errichtung einer
Betreuungsstelle in der ehemaligen Struberkaserne in der Stadt Salzburg hat in
der
Bevölkerung einmal mehr zur Verunsicherung beigetragen.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Inneres
folgende
ANFRAGE:
1. Wie viele Betreuungsplätze
gibt es derzeit in Salzburg und wie viele Asylwerber
werden dort derzeit jeweils untergebracht?
2. Gibt es ein
konkretes Konzept betreffend die zukünftige Ansiedlung derartiger
Betreuungsstellen im Bundesland Salzburg?
Wenn ja, wie sieht dieses Konzept im konkreten aus ?
Für wie viele Asylwerber sollen diese Betreuungsstellen Platz bieten?
3. Ist geplant in
Zukunft die ortsansäßige Bevölkerung über die Errichtung
einer
solchen Einrichtung in ihrer Nachbarschaft zu informieren und miteinzubinden?
Wenn ja, wie sieht diese Einbindung aus?
Wenn ja, mit welchen Einrichtungen werden die jeweiligen Verträge abgeschlossen?
4.
Wird auch allenfalls dem Umstand Rechnung getragen, daß die
ortsansäßige
Bevölkerung eine derartige Einrichtung strikt ablehnt?
5. Existieren in diesen
Betreuungsstellen brauchbare Identifikationsdaten aller dort
untergebrachten Personen?
6. Wird durch regelmäßige Kontrollen in diesen Betreuungsstellen sichergestellt,
daß sich unter den Asylwerbern keine Straftäter befinden?
Wenn ja, von wem und in welchen Abständen werden diese Kontrollen durchgeführt?
7. Kann durch das Bundesministerium für Inneres
sichergestellt werden, daß sich in
diesen Einrichtungen ausschließlich Asylwerber befinden und diese
Quartiere nicht
als Unterschlupf für illegale Einwanderer mißbraucht werden?
8. Ist
geplant, daß die ehemalige Struberkaserne im Salzbuger Stadtteil Taxham
in
eine solchen Betreuungsstelle umfunktioniert werden soll?