4045/J XXI.GP

Eingelangt am: 13.06.2002

anfrage

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend “zentrale Koordinationsstelle"

Mit dem Bundesstraßen-Übertragungsgesetz, wurden die ehemaligen
Bundesstraßen “B" in das Eigentum der Länder übertragen. Diese Lösung soll u.a.
Doppelgleisigkeiten verhindern und Synergieeffekte in der Verwaltung nutzen.

Gleichzeitig wird, durch einen Entschließungsantrag (125/E, XXI GP), die Schaffung
einer “zentralen Koordinationsstelle" beabsichtigt. Diese soll als zentrale
Koordinationsstelle fungieren. Eine Maßnahme, die aus sachpolitischer Sicht, als
sinnvoll zu erachten ist. Entscheidend wird jedoch die genaue Zielsetzung und
Strukturierung einer solchen “zentralen Koordinationsstelle" sein.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr.
Innovation und Technologie nachstehende Anfrage:

1. Wie viele Planstellen sind (waren) bislang für die Verwaltung, der nun im
Bundesstraßen-Übertragungsgesetz übertragenen Bundesstraßen “B" an die
Länder, in Ihrem Ministerium vorhanden?

2. Wie lautet(e) der exakte Dienststellenplan dazu?

3. Welche Aufgaben hatten diese Planstellen genau zu erfüllen?

4. Wie viele Planstellen sollen durch das Bundesstraßen-Übertragungsgesetz in
Ihrem Bundesministerium eingespart werden?

5. Welche Aufgaben soll nun diese “zentrale Koordinationsstelle" exakt ausüben?

6. Welche Aufgaben sollen - in Hinsicht zu den bisherigen Aufgaben - neu
hinzukommen?

7. Welche Aufgaben werden zu den zuständigen Stellen der Bundesländer
abwandern?

8. Wie viele Planstellen soll diese “zentrale Koordinationsstelle" besitzen?

9. Werden diese Planstellen ausgeschrieben?

10. Gibt es bereits einen exakten Dienststellenplan dafür? Wenn ja, wie lautet dieser?
Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?

11. Wurden bereits Verhandlungen mit den zuständigen Stellen der Bundesländern
über die genauen Aufgaben dieser “zentralen Koordinationsstelle"
vorgenommen?
Wenn ja, wann? Mit welchen Ansprechpartnern und mit welchen Ergebnissen?


12. Wer soll die Kosten für diese “zentrale Koordinationsstelle" tragen?

13. Wurde über die Fragen der Finanzierung dieser “zentralen Koordinationsstelle",
bereits Gespräche mit den zuständigen Stellen der Bundesländer geführt?

14. Wenn ja, wann und mit welchen Ergebnissen bzw. Stellungnahmen der einzelnen
Bundesländer?

15. Wenn nein, wann ist damit zu rechnen und wie wird Ihre Vorgehensweise in
dieser Frage sein?

16. In welcher Weise bleiben durch die Schaffung einer “zentralen

Koordinationsstelle" Doppelgleisigkeiten mit Einrichtungen der Länder bestehen
bzw. werden neue geschaffen?

17. Welche Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung zwischen Bund und Länder werden
durch das Bundesstraßen-Übertragungsgesetz in Zukunft konkret vermieden?


Kollege Eder! Sie haben die Tatsache angeschnitten, dass es durch die Verminderung zu Maßnahmen
kommen könnte, die nicht bundesländerübergreifend abgestimmt werden.

Ich darf, um dies zu verhindern, folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Böhacker, Dr. Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung einer
zentralen Koordinationsstelle

Der Nationalrat möge folgende Entschließung beschließen:

Der Nationalrat ersucht den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, seine
Bemühungen hinsichtlich einer Koordination der Fragen des übergeordneten Straßennetzes zwischen
Bund und den Ländern fortzusetzen und eine Vereinbarung darüber anzustreben. Hiebei möge
insbesondere auf die Angelegenheiten der übergeordneten umfassenden Verkehrspolitik, die
Erfassung überregionaler statistischer Daten und die Angelegenheiten technischer Richtlinien und des
Zulassungswesens Bedacht genommen werden und sichergestellt werden, dass die für die
Bauwirtschaft und den Straßenbenützer erforderlichen Regelungen und Standards weiterhin zur
Verfügung stehen, international ein zentraler Ansprechpartner vorhanden ist und das
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie als zentrale Koordinationsstelle fungiert.
In den Verhandlungen über die Vereinbarung möge eine Kostenteilung angestrebt werden, wobei
davon ausgegangen wird, dass dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
insgesamt keine zusätzlichen Kosten entstehen.