4045/J XXI.GP
Eingelangt am: 13.06.2002
anfrage
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend “zentrale Koordinationsstelle"
Mit dem
Bundesstraßen-Übertragungsgesetz, wurden die ehemaligen
Bundesstraßen “B" in das Eigentum der Länder
übertragen. Diese Lösung soll u.a.
Doppelgleisigkeiten verhindern und Synergieeffekte in der Verwaltung nutzen.
Gleichzeitig wird, durch einen
Entschließungsantrag (125/E, XXI GP),
die Schaffung
einer “zentralen Koordinationsstelle" beabsichtigt. Diese soll als
zentrale
Koordinationsstelle fungieren. Eine Maßnahme, die aus sachpolitischer
Sicht, als
sinnvoll zu erachten ist. Entscheidend wird jedoch die genaue Zielsetzung und
Strukturierung einer solchen “zentralen Koordinationsstelle" sein.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr.
Innovation und Technologie nachstehende Anfrage:
1. Wie
viele Planstellen sind (waren) bislang für die Verwaltung, der nun im
Bundesstraßen-Übertragungsgesetz übertragenen
Bundesstraßen “B" an die
Länder, in Ihrem Ministerium vorhanden?
2. Wie lautet(e) der exakte Dienststellenplan dazu?
3. Welche Aufgaben hatten diese Planstellen genau zu erfüllen?
4. Wie
viele Planstellen sollen durch das Bundesstraßen-Übertragungsgesetz
in
Ihrem Bundesministerium eingespart werden?
5. Welche Aufgaben soll nun diese “zentrale Koordinationsstelle" exakt ausüben?
6. Welche
Aufgaben sollen - in Hinsicht zu den bisherigen Aufgaben - neu
hinzukommen?
7. Welche
Aufgaben werden zu den zuständigen Stellen der Bundesländer
abwandern?
8. Wie viele Planstellen soll diese “zentrale Koordinationsstelle" besitzen?
9. Werden diese Planstellen ausgeschrieben?
10. Gibt es
bereits einen exakten Dienststellenplan dafür? Wenn ja, wie lautet dieser?
Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?
11. Wurden
bereits Verhandlungen mit den zuständigen Stellen der Bundesländern
über die genauen
Aufgaben dieser “zentralen Koordinationsstelle"
vorgenommen?
Wenn ja, wann? Mit welchen Ansprechpartnern und mit welchen Ergebnissen?
12. Wer soll die Kosten für diese “zentrale Koordinationsstelle" tragen?
13. Wurde über die
Fragen der Finanzierung dieser “zentralen Koordinationsstelle",
bereits Gespräche mit den zuständigen Stellen der Bundesländer
geführt?
14. Wenn ja, wann und mit
welchen Ergebnissen bzw. Stellungnahmen der einzelnen
Bundesländer?
15. Wenn nein, wann ist
damit zu rechnen und wie wird Ihre Vorgehensweise in
dieser Frage sein?
16. In welcher Weise bleiben durch die Schaffung einer “zentralen
Koordinationsstelle" Doppelgleisigkeiten
mit Einrichtungen der Länder bestehen
bzw. werden neue geschaffen?
17. Welche
Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung zwischen Bund und Länder werden
durch das
Bundesstraßen-Übertragungsgesetz in Zukunft konkret vermieden?
Kollege Eder! Sie haben die
Tatsache angeschnitten, dass es durch die Verminderung zu Maßnahmen
kommen könnte, die nicht
bundesländerübergreifend abgestimmt werden.
Ich darf, um dies zu verhindern, folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Böhacker, Dr. Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung
einer
zentralen Koordinationsstelle
Der Nationalrat möge folgende Entschließung beschließen:
Der Nationalrat ersucht den Bundesminister
für Verkehr, Innovation und Technologie, seine
Bemühungen hinsichtlich einer Koordination der Fragen des
übergeordneten Straßennetzes zwischen
Bund und den Ländern
fortzusetzen und eine Vereinbarung darüber anzustreben. Hiebei möge
insbesondere auf die Angelegenheiten der übergeordneten umfassenden
Verkehrspolitik, die
Erfassung überregionaler statistischer Daten und die Angelegenheiten
technischer Richtlinien und des
Zulassungswesens Bedacht genommen werden und sichergestellt werden, dass die
für die
Bauwirtschaft und den Straßenbenützer erforderlichen Regelungen und
Standards weiterhin zur
Verfügung stehen, international ein zentraler Ansprechpartner vorhanden
ist und das
Bundesministerium für
Verkehr, Innovation und Technologie als zentrale Koordinationsstelle fungiert.
In den Verhandlungen über die Vereinbarung möge eine Kostenteilung
angestrebt werden, wobei
davon ausgegangen wird, dass dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation
und Technologie
insgesamt keine zusätzlichen Kosten entstehen.