4059/J XXI.GP
Eingelangt am: 13.06.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Kräuter
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Erhebungen der Staatsanwaltschaft Wien gegen Staatssekretärin
Mares Rossmann
Aus der Anfragebeantwortung
3710/AB des Bundesministers für Justiz auf
die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kräuter und GenossInnen betreffend
“Erhebungen der Staatsanwaltschaft gegen die Staatssekretärin
für
Tourismus und Freizeitwirtschaft" geht hervor, dass die Staatsanwaltschaft
Wien die Anzeige gegen Staatssekretärin Mares Rossmann gemäss §
90
Absatz 1 StPO zurückgelegt hat und die Grundlage dieser Verfahrens-
entscheidung unter anderem eine Stellungnahme des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Arbeit vom 20. März 2002 bildete. Scheinbar geht
diese
Stellungnahme davon aus, dass bereits seit 11. Juli 2001 beim Arbeits-
inspektorat für den 11. Aufsichtsbezirk in Graz ein
Überprüfungsverfahren
bezüglich des von der Schwester der Staatssekretärin Mares Rossmann
betriebenen “Glockenspielkellers" anhängig war und im Zuge
dieses
Verfahrens am 23. August 2001 eine Kontrolle des Arbeitsinspektorats im
genannten Lokal stattgefunden habe.
Weiters hätte die Weiterleitung des
bei Mares Rossmann am 23. August
2001 eingelangten Anbringens von Theodor A. an das zuständige
Arbeitsinspektorat keine neuen Informationsinhalte vermittelt.
Auffällig ist, dass in dieser
Beantwortung des Justizministers davon
ausgegangen wird, dass eine Weiterleitung des Anbringens bzw. des
Beschwerdeschreibens von Theodor A. an das zuständige Arbeitsinspektorat
aufgrund des bereits anhängigen Prüfungsverfahrens überhaupt
nicht
erforderlich gewesen sei und dass der Zeitpunkt des Einlangens dieses
Schreibens ident mit dem Zeitpunkt der durchgeführten Arbeitsinspektion
im Betrieb der Schwester von Mares Rossmann war.
Aus diesem Grund richten die
unterzeichneten Abgeordneten an den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit nachfolgende
Anfrage:
1.
Wie lautet der exakte Inhalt der Stellungnahme des BMWA vom
20.3.2002 an die Staatsanwaltschaft Wien?
2.
Inwieweit stimmen Sie der vom Justizminister wiedergegebenen
Auffassung zu, dass ein eingelangtes Anbringen dann nicht an die
zuständige Stelle weiterzuleiten sei, wenn bereits ein entsprechendes
Verfahren anhängig ist?
3. Wann langte das gegenständliche Beschwerdeschreiben bzw.
Anbringen von Theodor A. im
Wirtschaftsministerium ein (Datum des
Eingangsstempels) und wann erreichte dieses Schreiben das Büro der
Staatssekretärin?
4.
Wurde dieses Schreiben überhaupt an das zuständige Arbeitsin-
spektorat weitergeleitet und wenn ja, mit welchem Datum langte es
dort ein?