4068/J XXI.GP
Eingelangt am: 13.06.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Ulli Sima
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend DDT-verseuchte Glashauserde
Die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 deckte
kürzlich eine enorme DDT-Belastung
von heimischer Glashauserde auf. DDT ist seit 1992 in Österreich verboten,
es zählt zu den
weltweit giftigsten Pestiziden. Die nun bekannt gewordene Boden-Belastung gibt
Anlass zur
Besorgnis. Bis heute gibt es in
Österreich kein bundesweites Bodenschutzgesetz, die
Zuständigkeiten sind auf 23 Bundesgesetze aufgeteilt. Zudem
existiert kein Grenzwert für
DDT im Boden, sondern nur für Lebensmittel. Einmal mehr drängt sich
im aktuellen Fall
auch die Effizienz der offiziellen Boden-Kontrollen auf.
Die unterzeichneten Abgeordneten
richten daher an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1) Wieviele Bodenproben auf DDT-Rückstände wurden seit 1999 in Österreich gezogen?
2) Welche konkreten Ergebnisse brachten die Untersuchungen?
3) War Ihnen eine DDT-Belastung bei Glashauserde bekannt?
4) Halten Sie die bisherigen Boden-Kontrollen für ausreichend?
5) Wieviele Bodenproben auf andere verbotene Pestizide
wurden in Österreich seit 1999
gezogen?
6) Welche konkreten Ergebnisse brachten die Untersuchungen?
7)
Warum gibt es in Österreich keine einheitlichen Grenzwerte für die
Belastung des
Bodens?
8)
Werden Sie sich für einheitliche Grenzwerte für die Bodenbelastung
nach
Bekanntwerden des aktuellen Falls einsetzen?
9) Falls nein, warum nicht?
10) Wie
reagieren Sie konkret auf die Vorwürfe von GLOBAL 2000, wonach die
heimische Glashauserde enorm mit DDT
belastet ist?
11) Treten Sie für ein bundesweites Bodenschutzgesetz ein?
12) Falls nein, warum nicht?
13) Welche konkreten Schritte werden Sie setzen?
14) Werden
Sie die Öffentlichkeit über Ihre weitere Vorgangsweise und
allfällige
Testergebnisse informieren?