4068/J XXI.GP

Eingelangt am: 13.06.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Ulli Sima

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend DDT-verseuchte Glashauserde

Die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 deckte kürzlich eine enorme DDT-Belastung
von heimischer Glashauserde auf. DDT ist seit 1992 in Österreich verboten, es zählt zu den
weltweit giftigsten Pestiziden. Die nun bekannt gewordene Boden-Belastung gibt Anlass zur
Besorgnis. Bis heute gibt es in Österreich kein bundesweites Bodenschutzgesetz, die
Zuständigkeiten sind auf 23 Bundesgesetze aufgeteilt. Zudem existiert kein Grenzwert für
DDT im Boden, sondern nur für Lebensmittel. Einmal mehr drängt sich im aktuellen Fall
auch die Effizienz der offiziellen Boden-Kontrollen auf.

Die unterzeichneten Abgeordneten  richten  daher an den  Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

Anfrage:

1)   Wieviele Bodenproben auf DDT-Rückstände wurden seit 1999 in Österreich gezogen?

2)   Welche konkreten Ergebnisse brachten die Untersuchungen?

3)   War Ihnen eine DDT-Belastung bei Glashauserde bekannt?

4)   Halten Sie die bisherigen Boden-Kontrollen für ausreichend?

5)   Wieviele Bodenproben auf andere verbotene Pestizide wurden in Österreich seit 1999
gezogen?

6)  Welche konkreten Ergebnisse brachten die Untersuchungen?

7)   Warum gibt es in Österreich keine einheitlichen Grenzwerte für die Belastung des
Bodens?

8)   Werden Sie sich für einheitliche Grenzwerte für die Bodenbelastung nach
Bekanntwerden des aktuellen Falls einsetzen?

9)   Falls nein, warum nicht?

10) Wie reagieren Sie konkret auf die Vorwürfe von GLOBAL 2000, wonach die
heimische Glashauserde enorm mit DDT belastet ist?

11) Treten Sie für ein bundesweites Bodenschutzgesetz ein?

12) Falls nein, warum nicht?


13) Welche konkreten Schritte werden Sie setzen?

14) Werden Sie die Öffentlichkeit über Ihre weitere Vorgangsweise und allfällige
Testergebnisse informieren?