4072/J XXI.GP

Eingelangt am: 20.06.2002

ANFRAGE

des Abgeordneten G a ß n e r

und Genossinnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend die überfällige Sanierung und Organisationsreform der KZ-Gedenkstätte

Mauthausen

Die KZ-Gedenkstätte Mauthausen ist ein besonders wichtiger und zentraler Ort der
Erinnerung an die Verbrechen und die Opfer des nationalsozialistischen Regimes in
Österreich. Seit 1949 trägt das Bundesministerium für Inneres die Verantwortung für die
Gedenkstätte. Diese Verantwortlichkeit gilt sowohl gegenüber den nachfolgenden
Generationen in Österreich als auch gegenüber der internationalen Gemeinschaft. Die
Erinnerung wach zu halten und das Gedenken in Österreich fortzuführen, das seien
gesellschaftspolitische Aufgaben der Republik, so wird der Bundesminister für Inneres Ernst
Strasser im Magazin des Innenministeriums “Öffentliche Sicherheit" 3-4/2001 (http://ln-
inter11.bmi.gv.at/web/bmiweb.nst/AIIPages/OES020108102113) zitiert. Dem ist zweifellos
zuzustimmen.

Auch die vom Minister ins Leben gerufene “Reforminitiative KZ-Gedenkstätte Mauthausen",
deren Endbericht bereits seit Februar 2001 vorliegt, ist sehr zu begrüßen. In drei
Arbeitsgruppen wurde eine umfassende Organisationsreform auf der Grundlage eines
“Bundesgedenkstättengesetzes", die eine dauerhafte Zukunftssicherung der KZ-
Gedenkstätte garantieren soll, erarbeitet. Im Zuge der Reform sollten außerdem zahlreiche
wissenschaftliche Projekte zur Verbesserung und Förderung der pädagogischen Vermittlung
sowie dringend notwendige bauliche Maßnahmen durchgeführt werden.

Die Umsetzung der Ergebnisse läßt allerdings auf sich warten. Der Zeitplan der
Reforminitiative sah den Entwurf des “Bundesgedenkstättengesetzes" für Februar/März 2001
vor; bis dato wurde aber noch kein derartiger Entwurf vorgelegt. Die SP-Abgeordneten
Prammer und Posch haben bereits in einem entsprechenden Entschließungsantrag auf die
rasche Schaffung dieser gesetzlichen Grundlage für die Organisationsreform der
Gedenkstätte gedrängt. Es stellt sich die Frage, welche Priorität die Sicherung Mauthausens
als “Zentrum der Wiederbetätigungsprävention" (Strasser) für den Innenminister bzw. für die
Bundesregierung tatsächlich hat.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres
folgende


Anfrage:

1.   Stehen Sie zu den Ergebnissen des Berichtes der “Reforminitiative KZ-Gedenkstätte
Mauthausen"?

2.   Ein Entwurf des angekündigten Bundesgedenkstättengesetzes hätte nach diesem Bericht
schon im März 2001 vorgelegt und im September 2001 beschlossen werden sollen.
Wieso wurde dem empfohlenen Zeitplan nicht Folge geleistet?

3.   Wann ist mit einem solchen Gesetzesentwurf zu rechnen?

4.  Welche inhaltlichen Schwerpunkte sollen darin enthalten sein?

5.  Wird es ein Begutachtungsverfahren für diesen Entwurf geben?

6.  Wurden von seiten Ihres Ministeriums seit Vorliegen des Endberichts der Reforminitiative
konkrete Schritte in Richtung einer Organisationsreform der KZ-Gedenkstätte
Mauthausen gesetzt?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn ja, als wie weit fortgeschritten würden Sie den Stand der Umsetzung der
Organisationsreform beschreiben?

c) Wenn nein, warum nicht?

7.   Was sind die Ursachen der Versäumnisse?

8.   In welcher Form und in welchem Umfang wird den Ergebnissen der Arbeitsgruppen der
Reforminitiative KZ-Gedenkstätte Mauthausen überhaupt Rechnung getragen werden?

9.  Wurden von Ihrer Seite bereits konkrete Instandhaltungsmaßnahmen der Gedenkstätte
veranlaßt?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nein, warum nicht?

10. Ist Ihnen bekannt, dass einige Bauwerke desolat, dringend sanierungsbedürftig und eine
Schande für die Gedenkstätte sind?

11. Wurden eines oder mehrere der vorgeschlagenen wissenschaftlichen und
pädagogischen Projekte bereits ins Leben gerufen?

12. Gibt es in Bezug auf die von Ihnen anläßlich des Startes der Reforminitiative zugesagten
finanziellen Mittel konkrete Festlegungen hinsichtlich Größenordnung, Zeitrahmen und
Zweckbindung für konkrete Projekte?

13. Ist Ihr Bekenntnis zur Institutionalisierung und Förderung der KZ-Gedenkstätte
Mauthausen als “Zentrum der Wiederbetätigungsprävention" noch aufrecht?