4078/J XXI.GP

Eingelangt am: 21.06.2002

Anfrage

der Abgeordneten Fink
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres

betreffend die behördliche Schließung der Veranstaltung am 25. 5. 2002 in der
Mehrzweckhalle in Riegersburg

Am 25.5.2002 wurde in der Mehrzweckhalle in Riegersburg, eine sogenannte P&H -
Discoveranstaltung durchgeführt. Diese Veranstaltung wurde durch die zuständige Behörde,
die BH Feldbach, genehmigt, und in der Verhandlungsschrift vom 31.10.2001 mit Auflagen
versehen.

Diese Auflagen wurden insgesamt eingehalten und in einigen Punkten im Interesse der
Besucher und ihrer Sicherheit sogar weit überschritten.

Der Veranstalter hat aus freien Stücken ein Besucher - Zählsystem mittels Vorverkauf und
Abendkassa eingerichtet, das nicht nur jederzeit über die Besucherzahl insgesamt, sondern
darüber hinaus über das Alter der einzelnen Besucher Auskunft zu geben vermochte. Dies war
aus Gründen der Einhaltung des Stmk. Jugendschutzgesetzes eine durchaus erfreuliche
Maßnahme.

Die Veranstaltung nahm aus der Sicht der Besucher, der Veranstalter und der anwesenden
Security-Gruppe einen durchaus normalen Verlauf und erreichte, was die Besucherzahl
anlangt, um ca. 22.30 Uhr ihren Höhepunkt. Zu diesem Zeitpunkt waren genau 942 Personen
anwesend. Der Besucherpegel blieb ab diesem Zeitpunkt nach Auskunft des Veranstalters
konstant. Zwar gab es - wie bei solchen Veranstaltungen üblich - ab ca. 23.30 Uhr eine hohe
Fluktuation. Besucher strömten ab - neue kamen hinzu. Nach Auskunft der Veranstalter
wurde jedoch die höchst zulässige Besucherzahl zu keiner Zeit überschritten.

Um ca. 24.00 Uhr wurde die Veranstaltung durch Obstlt. Fasching vom BGK Feldbach und
ADir. Gradwohl routinemäßig kontrolliert.

Dabei wurde in dem Aktenvermerk des ADir. Gradwohl festgestellt, dass ca. 1300 Personen
bei der besagten Veranstaltung anwesend waren. Auch wurde in diesem Aktenvermerk
festgehalten, dass zum Zeitpunkt des Kontrollbeginns Beamte des GP Riegersburg und das
ÖRK anwesend waren. Ferner wurde eine größere Ansammlung von einlassbegehrenden
Personen vor dem Veranstaltungseingang und Glasscherben am Boden außerhalb des
Veranstaltungsbereiches festgestellt.


Während der Anwesenheit der kontrollierenden Beamten soll es mehrmals zu Schlägereien
gekommen sein, weiters sollen sechs Interventionen der Gendarmerie in dem Aktenvermerk
der BH Feldbach festgehalten worden sein.

In dem Vorfallenheitsbericht des BGK Feldbach (Obstlt. Fasching) ist von einem Berg (?)
zerbrochener Gläser im Eingangsbereich sowie von fliegenden Flaschen und Gläsern die
Rede. Weiters beruft sich der kontrollierende Gendarmeriebeamte in seiner Feststellung auf
Security-Personal, dass es bereits ca.(?) sechsmal zu Raufereien gekommen sei. Außerdem
wurde in dem Bericht festgehalten, dass das ÖRK bereits sechsmal zu dieser Veranstaltung
ausgefahren sei. Der erhebende Gendarm wusste darüber hinaus von intensivem Spirituosen-
Konsum zu berichten, die sich Jugendliche selbst mit Red Bull oder Cola verlängerten. Der
Veranstalter wäre angeblich alkoholisiert gewesen, weswegen ein Gespräch mit diesem nicht
möglich gewesen wäre. Aufgrund der aufgeheizten Stimmung sei - so der Meldungsleger -
die Veranstaltung schließlich behördlich geschlossen worden.

In einem vom Veranstalter geforderten Bericht des Sicherheitsdienstes BWS wird
festgehalten, dass kein einziger Gendarmerieeinsatz und kein einziger Rettungseinsatz in der
fraglichen Zeit festgestellt wurde. Wohl wurde vor der Veranstaltungsschließung - wie bei
solchen Veranstaltungen durchaus üblich - von einigen Rangeleien berichtet. Zwei Gäste
ohrfeigten sich    dabei wurde jedoch keine Körperverletzung festgestellt bzw. angezeigt. Der
berichterstattende Sicherheitsfachmann berichtet darüber, dass die nach der Schließung
entstandenen Probleme mit dem Umstand der Schließung selbst in direktem Zusammenhang
zu sehen sind. Die Aggression mancher Besucher entstand aus der berichterstattenden Sicht
wegen der Unverständlichkeit der Schließungsmaßnahme.

Der Einsatzleiter berichtet über sein Bemühen, mit den Kontrollorganen der BH und des BGK
in Kontakt zu treten und von mehreren Vorschlägen zur Verbesserung der Situation, die
allerdings ignoriert wurden. Die BWS - Fachleute berichten von insgesamt 1100 Besuchern,
allerdings waren durch die Fluktuation bedingt, nie mehr als die vorgeschriebenen 950
Personen gleichzeitig anwesend. Die angeblich hochprozentigen Alkoholika waren laut
Auskunft der BWS-Leute “Hootchflaschen", ein Mixgetränk, das von seinem Alkoholgehalt
mit einem Bier zu vergleichen ist.

So weit die Berichte aller am Zustandekommen dieser Veranstaltung Beteiligten, wobei eine
sehr stark tendenziöse Berichterstattung vor allem des BGK festzustellen ist.

Da sich jedwedes Tätigwerden der Exekutive und der Verwaltung auf rechtlich objektive
Grundlagen zu beziehen hat, ergeben sich aus den widersprüchlichen Schilderungen einige
aufklärungsbedürftige Fragen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage:

1) Warum wurde der Veranstalter selbst, der über das vorgeschriebene elektronische
Zählsystem verfügt, nie über die tatsächliche Besucherzahl befragt ?


2) Wie kommt es zu dieser exorbitanten Unterschiedlichkeit in der Schätzung der
Besucherzahl? Die Gendarmerie spricht von 1500 Personen, die BH von 1300 Personen, die
SSG von insgesamt 1100, wobei nie die Höchstbesucherzahl von 950 überschritten wurde.

3) Wie erfolgen Schätzungen, wenn der zu Schätzende aus seiner Position nie die Möglichkeit
hat, sich einen vollkommenen Überblick über alle Besucher zu verschaffen?

4) Wodurch ist der Stau am Eingang der Veranstaltung entstanden?

5) Kann es sein, das die Tatsache des Bemühens, die von der Behörde erteilten Auflagen
einzuhalten, diesen Rückstau entstehen ließ?

6)Wie viele Einsätze des ÖRK gab es:

a.) vor Beginn der Kontrolle um ca. 24.00 Uhr?

b.) nach bzw. während der Kontrolle?

c.) nach erfolgter behördlicher Schließung der Veranstaltung?

7) Welche Verletzungen lagen vor ?

8) Durch wen wurden sie verursacht?

9) Wie viele Einsätze gab es durch die Gendarmerie

a.) vor Beginn der Kontrolle um ca. 24.00 Uhr?

b.) nach bzw. während der Kontrolle?

c.) nach erfolgter behördlicher Schließung der Veranstaltung?

10) Wie viele Anzeigen wurden erstattet? Und zwar:

a.) nach dem StGB?

b.) nach dem Stmk. Jugendschutzgesetz?

c.) nach sonstigen verwaltungsrechtlichen Tatbeständen ?

d.) nach der Gewerbeordnung?

11) Wie viele Interventionen oder sonstige Amtshandlungen wurden im Zusammenhang mit
dieser Veranstaltung schriftlich beim Gendarmerieposten Riegersburg vermerkt ?

12) Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die behördlich angeordnete Schließung der
Veranstaltung?

13) Welcher Veranstalter wurde vor der Schließung durch den kontrollierenden
Gendarmeriebeamten oder dem Beamten der BH Feldbach kontaktiert?

14) Wie wurde die behauptete Alkoholisierung des Veranstalters durch den Gend. Beamten
festgestellt?

15) Wer wurde von den Sicherheitsdienstleuten der BWS kontaktiert ?

16) Welche Anweisungen wurden an die BWS -Kräfte bzw. den Veranstalter — um eine
Schließung zu verhindern - erteilt?

17) Welche Vorsorge wurde seitens der Exekutive getroffen, um den nach der Schließung der
Veranstaltung zu erwartenden Unmut bzw. aufkeimende Aggression zu dämpfen?


18) Welche vorbeugenden Maßnahmen wurden getroffen, um zu verhindern, dass
alkoholisierte Personen ein Fahrzeug lenken?

19) Wie viele Exekutivbeamte waren nach Schließung der Veranstaltung anwesend?

20) Wieso hat man auf eine Räumung verzichtet?

21) Welche Sofortmaßnahmen hat der erhebende Exekutivbeamte nach Feststellen der
“prekären Situation" getroffen, um Schäden hintanzuhalten.

22) Wie viele Exekutivkräfte waren zu dieser Veranstaltung kommandiert?

23) Wie viele sind zur Verstärkung hinzugezogen worden?

24) In dem Vorfallenheitsbericht des BGK wurde auch ein Verkehrsunfall erwähnt und dieser
wird aufgrund der Berichtsweise mit dieser Veranstaltung in einen Zusammenhang gebracht.
Hat der Lenker des am Verkehrsunfalles beteiligten Fahrzeuges die in Frage stehende
Veranstaltung besucht?