4078/J XXI.GP
Eingelangt am: 21.06.2002
Anfrage
der
Abgeordneten Fink
Kolleginnen
und Kollegen
an den
Bundesminister für Inneres
betreffend die behördliche Schließung der Veranstaltung am
25. 5. 2002 in der
Mehrzweckhalle
in Riegersburg
Am 25.5.2002 wurde
in der Mehrzweckhalle in Riegersburg, eine sogenannte P&H -
Discoveranstaltung
durchgeführt. Diese Veranstaltung wurde durch die zuständige
Behörde,
die BH
Feldbach, genehmigt, und in der Verhandlungsschrift vom 31.10.2001 mit Auflagen
versehen.
Diese Auflagen wurden
insgesamt eingehalten und in einigen Punkten im Interesse der
Besucher und ihrer Sicherheit sogar weit überschritten.
Der Veranstalter hat
aus freien Stücken ein Besucher - Zählsystem mittels Vorverkauf und
Abendkassa
eingerichtet, das nicht nur jederzeit über die Besucherzahl insgesamt,
sondern
darüber
hinaus über das Alter der einzelnen Besucher Auskunft zu geben vermochte.
Dies war
aus
Gründen der Einhaltung des Stmk. Jugendschutzgesetzes eine durchaus
erfreuliche
Maßnahme.
Die Veranstaltung
nahm aus der Sicht der Besucher, der Veranstalter und der anwesenden
Security-Gruppe
einen durchaus normalen Verlauf und erreichte, was die Besucherzahl
anlangt, um ca. 22.30 Uhr ihren Höhepunkt. Zu diesem Zeitpunkt waren genau
942 Personen
anwesend.
Der Besucherpegel blieb ab diesem Zeitpunkt nach Auskunft des Veranstalters
konstant.
Zwar gab es - wie bei solchen Veranstaltungen üblich - ab ca. 23.30 Uhr
eine hohe
Fluktuation. Besucher strömten ab - neue kamen hinzu. Nach Auskunft der
Veranstalter
wurde
jedoch die höchst zulässige Besucherzahl zu keiner Zeit
überschritten.
Um ca. 24.00 Uhr
wurde die Veranstaltung durch Obstlt. Fasching vom BGK Feldbach und
ADir.
Gradwohl routinemäßig kontrolliert.
Dabei wurde in dem
Aktenvermerk des ADir. Gradwohl festgestellt, dass ca. 1300 Personen
bei der
besagten Veranstaltung anwesend waren. Auch wurde in diesem Aktenvermerk
festgehalten,
dass zum Zeitpunkt des Kontrollbeginns Beamte des GP Riegersburg und das
ÖRK anwesend waren. Ferner wurde eine größere Ansammlung von
einlassbegehrenden
Personen
vor dem Veranstaltungseingang und Glasscherben am Boden außerhalb des
Veranstaltungsbereiches
festgestellt.
Während der
Anwesenheit der kontrollierenden Beamten soll es mehrmals zu Schlägereien
gekommen sein, weiters sollen sechs Interventionen der Gendarmerie in dem
Aktenvermerk
der BH
Feldbach festgehalten worden sein.
In dem
Vorfallenheitsbericht des BGK Feldbach (Obstlt. Fasching) ist von einem Berg
(?)
zerbrochener
Gläser im Eingangsbereich sowie von fliegenden Flaschen und Gläsern
die
Rede.
Weiters beruft sich der kontrollierende Gendarmeriebeamte in seiner
Feststellung auf
Security-Personal,
dass es bereits ca.(?) sechsmal zu Raufereien gekommen sei. Außerdem
wurde
in dem Bericht festgehalten, dass das ÖRK bereits sechsmal zu dieser
Veranstaltung
ausgefahren sei. Der erhebende Gendarm wusste darüber hinaus von
intensivem Spirituosen-
Konsum
zu berichten, die sich Jugendliche selbst mit Red Bull oder Cola
verlängerten. Der
Veranstalter
wäre angeblich alkoholisiert gewesen, weswegen ein Gespräch mit
diesem nicht
möglich
gewesen wäre. Aufgrund der aufgeheizten Stimmung sei - so der
Meldungsleger -
die
Veranstaltung schließlich behördlich geschlossen worden.
In einem vom
Veranstalter geforderten Bericht des Sicherheitsdienstes BWS wird
festgehalten,
dass kein einziger Gendarmerieeinsatz und kein einziger Rettungseinsatz in der
fraglichen
Zeit festgestellt wurde. Wohl wurde vor der Veranstaltungsschließung -
wie bei
solchen
Veranstaltungen durchaus üblich - von einigen Rangeleien berichtet. Zwei
Gäste
ohrfeigten sich dabei wurde jedoch keine
Körperverletzung festgestellt bzw. angezeigt. Der
berichterstattende
Sicherheitsfachmann berichtet darüber, dass die nach der Schließung
entstandenen Probleme mit dem Umstand der Schließung selbst in direktem
Zusammenhang
zu sehen sind. Die Aggression mancher Besucher entstand aus der
berichterstattenden Sicht
wegen der Unverständlichkeit der Schließungsmaßnahme.
Der Einsatzleiter
berichtet über sein Bemühen, mit den Kontrollorganen der BH und des
BGK
in
Kontakt zu treten und von mehreren Vorschlägen zur Verbesserung der
Situation, die
allerdings ignoriert wurden. Die BWS - Fachleute berichten von insgesamt 1100
Besuchern,
allerdings waren durch die Fluktuation bedingt, nie mehr als die
vorgeschriebenen 950
Personen gleichzeitig anwesend. Die angeblich hochprozentigen Alkoholika waren
laut
Auskunft der BWS-Leute
“Hootchflaschen", ein Mixgetränk, das von seinem Alkoholgehalt
mit einem Bier zu vergleichen ist.
So weit die Berichte
aller am Zustandekommen dieser Veranstaltung Beteiligten, wobei eine
sehr
stark tendenziöse Berichterstattung vor allem des BGK festzustellen ist.
Da sich jedwedes
Tätigwerden der Exekutive und der Verwaltung auf rechtlich objektive
Grundlagen
zu beziehen hat, ergeben sich aus den widersprüchlichen Schilderungen
einige
aufklärungsbedürftige
Fragen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1)
Warum wurde der Veranstalter selbst, der über das vorgeschriebene
elektronische
Zählsystem
verfügt, nie über die tatsächliche Besucherzahl befragt ?
2) Wie kommt es zu
dieser exorbitanten Unterschiedlichkeit in der Schätzung der
Besucherzahl?
Die Gendarmerie spricht von 1500 Personen, die BH von 1300 Personen, die
SSG von insgesamt 1100, wobei nie die Höchstbesucherzahl von 950
überschritten wurde.
3) Wie erfolgen
Schätzungen, wenn der zu Schätzende aus seiner Position nie die
Möglichkeit
hat, sich einen vollkommenen Überblick über alle Besucher zu
verschaffen?
4) Wodurch ist der Stau am Eingang der Veranstaltung entstanden?
5) Kann
es sein, das die Tatsache des Bemühens, die von der Behörde erteilten
Auflagen
einzuhalten,
diesen Rückstau entstehen ließ?
6)Wie viele Einsätze des ÖRK gab es:
a.) vor Beginn der Kontrolle um ca. 24.00 Uhr?
b.) nach bzw. während der Kontrolle?
c.) nach erfolgter behördlicher Schließung der Veranstaltung?
7) Welche Verletzungen lagen vor ?
8) Durch wen wurden sie verursacht?
9) Wie viele Einsätze gab es durch die Gendarmerie
a.) vor Beginn der Kontrolle um ca. 24.00 Uhr?
b.) nach bzw. während der Kontrolle?
c.) nach erfolgter behördlicher Schließung der Veranstaltung?
10) Wie viele Anzeigen wurden erstattet? Und zwar:
a.) nach dem StGB?
b.) nach dem Stmk. Jugendschutzgesetz?
c.) nach sonstigen verwaltungsrechtlichen Tatbeständen ?
d.) nach der Gewerbeordnung?
11) Wie viele
Interventionen oder sonstige Amtshandlungen wurden im Zusammenhang mit
dieser
Veranstaltung schriftlich beim Gendarmerieposten Riegersburg vermerkt ?
12) Auf welcher
rechtlichen Grundlage erfolgte die behördlich angeordnete Schließung
der
Veranstaltung?
13)
Welcher Veranstalter wurde vor der Schließung durch den kontrollierenden
Gendarmeriebeamten
oder dem Beamten der BH Feldbach kontaktiert?
14) Wie
wurde die behauptete Alkoholisierung des Veranstalters durch den Gend. Beamten
festgestellt?
15) Wer wurde von den Sicherheitsdienstleuten der BWS kontaktiert ?
16) Welche
Anweisungen wurden an die BWS -Kräfte bzw. den Veranstalter — um
eine
Schließung
zu verhindern - erteilt?
17) Welche Vorsorge
wurde seitens der Exekutive getroffen, um den nach der Schließung der
Veranstaltung zu erwartenden Unmut bzw. aufkeimende Aggression zu dämpfen?
18) Welche
vorbeugenden Maßnahmen wurden getroffen, um zu verhindern, dass
alkoholisierte Personen ein Fahrzeug lenken?
19) Wie viele Exekutivbeamte waren nach Schließung der Veranstaltung anwesend?
20) Wieso hat man auf eine Räumung verzichtet?
21) Welche
Sofortmaßnahmen hat der erhebende Exekutivbeamte nach Feststellen der
“prekären
Situation" getroffen, um Schäden hintanzuhalten.
22) Wie viele Exekutivkräfte waren zu dieser Veranstaltung kommandiert?
23) Wie viele sind zur Verstärkung hinzugezogen worden?
24) In dem
Vorfallenheitsbericht des BGK wurde auch ein Verkehrsunfall erwähnt und
dieser
wird
aufgrund der Berichtsweise mit dieser Veranstaltung in einen Zusammenhang
gebracht.
Hat der
Lenker des am Verkehrsunfalles beteiligten Fahrzeuges die in Frage stehende
Veranstaltung besucht?