4082/J XXI.GP

Eingelangt am: 26.06.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Binder und GenossInnen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Behandlung von sensiblen Daten beim NÖ Hilfswerk

Eine Frau aus Niederösterreich hat einen Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes an die
Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter gerichtet. Aus der Antwort der
Pensionsversicherungsanstalt ging hervor, dass die Frau eine zusätzliche qualifizierte
Betreuung benötigt. In der Antwort wurde weiters mitgeteilt: “Eine Rücksprache mit der
dafür zuständigen Sozialstation des NÖ Hilfswerkes in ...... hat ergeben, dass Sie derzeit

keinen Pflege- bzw. Betreuungsvertrag abgeschlossen haben. "

Die Frau wurde daher ersucht, sich mit der zuständigen Sozialstation des NÖ Hilfswerkes in
Verbindung zu setzen. Das Hilfswerk würde, so der Brief der PVARB, Vorschläge zur
besseren Betreuung machen bzw. diese Betreuung organisieren.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für soziale Sicherheit
und Generationen folgende

Anfrage:

1.   Gehört es zur normalen Vorgangsweise der PVARB, mit dem NÖ Hilfswerk
vertrauliche, datengeschützte, persönliche Informationen zu besprechen?

2.   Seit wann werden vertrauliche, datengeschützte, persönliche Informationen seitens der
PVARB an das NÖ Hilfswerk weitergegeben?

3.   Wie viele ähnliche Fälle vom Austausch vertraulicher Informationen zwischen dem
NÖ Hilfswerk und anderen Körperschaften sind Ihnen bekannt?

4.   Sind Auskünfte wie diese mit der ärztlichen Schweigepflicht vereinbar?

5.   Auf welcher Rechtsgrundlage beruht diese Weitergabe von Informationen, die ohne
Einwilligung der betroffenen Personen erfolgt?

6.   Wie beurteilen Sie grundsätzlich diese Vorgangsweise?

7.   Welche Konsequenzen werden Sie daraus ziehen?


8.   Welche Organisationen stehen hinter dem Verein NÖ Hilfswerk?

9.   Welche Personen sind im Vorstand des NÖ Hilfswerkes vertreten?

a)           Präsidentin

b)        Vizepräsidentinnen

c)        Schriftführerin

d)        Schriftführerin Stv.

e)        Kassierin

f)         Kassierin Stv.

10. Welche Organisationen stehen hinter der Bundesorganisation des Österreichischen
Hilfswerkes?

11. Welche Personen sind im Bundesvorstand des Österreichischen Hilfswerkes vertreten?

a)        Präsidentin

b)        Vizepräsidentinnen

c)        Schriftführerin

d)        Schriftführerin Stv.

e)        Kassierin

f)         Kassierin Stv.

12. Welche formelle Zusammenarbeit besteht zwischen dem Österreichischen Hilfswerk
und der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter?

13. Wie ist diese Zusammenarbeit geregelt?