4082/J XXI.GP
Eingelangt am: 26.06.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Binder und GenossInnen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Behandlung von sensiblen Daten beim NÖ Hilfswerk
Eine Frau aus
Niederösterreich hat einen Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes an
die
Pensionsversicherungsanstalt
der Arbeiter gerichtet. Aus der Antwort der
Pensionsversicherungsanstalt ging hervor, dass die Frau eine zusätzliche
qualifizierte
Betreuung
benötigt. In der Antwort wurde weiters mitgeteilt: “Eine
Rücksprache mit der
dafür
zuständigen Sozialstation des NÖ Hilfswerkes in ...... hat ergeben,
dass Sie derzeit
keinen Pflege- bzw. Betreuungsvertrag abgeschlossen haben. "
Die Frau wurde daher
ersucht, sich mit der zuständigen Sozialstation des NÖ Hilfswerkes in
Verbindung
zu setzen. Das Hilfswerk würde, so der Brief der PVARB, Vorschläge
zur
besseren
Betreuung machen bzw. diese Betreuung organisieren.
Die unterzeichneten
Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für soziale Sicherheit
und
Generationen folgende
Anfrage:
1. Gehört es zur normalen Vorgangsweise der PVARB, mit
dem NÖ Hilfswerk
vertrauliche,
datengeschützte, persönliche Informationen zu besprechen?
2. Seit wann werden vertrauliche, datengeschützte,
persönliche Informationen seitens der
PVARB
an das NÖ Hilfswerk weitergegeben?
3. Wie viele ähnliche Fälle vom Austausch
vertraulicher Informationen zwischen dem
NÖ
Hilfswerk und anderen Körperschaften sind Ihnen bekannt?
4. Sind Auskünfte wie diese mit der ärztlichen Schweigepflicht vereinbar?
5. Auf welcher Rechtsgrundlage beruht diese Weitergabe von
Informationen, die ohne
Einwilligung
der betroffenen Personen erfolgt?
6. Wie beurteilen Sie grundsätzlich diese Vorgangsweise?
7. Welche Konsequenzen werden Sie daraus ziehen?
8. Welche Organisationen stehen hinter dem Verein NÖ Hilfswerk?
9. Welche Personen sind im Vorstand des NÖ Hilfswerkes vertreten?
a) Präsidentin
b) Vizepräsidentinnen
c) Schriftführerin
d) Schriftführerin Stv.
e) Kassierin
f) Kassierin Stv.
10. Welche Organisationen stehen hinter der Bundesorganisation des
Österreichischen
Hilfswerkes?
11. Welche Personen sind im Bundesvorstand des Österreichischen Hilfswerkes vertreten?
a) Präsidentin
b) Vizepräsidentinnen
c) Schriftführerin
d) Schriftführerin Stv.
e) Kassierin
f) Kassierin Stv.
12. Welche formelle Zusammenarbeit besteht zwischen dem
Österreichischen Hilfswerk
und der
Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter?
13. Wie ist diese Zusammenarbeit geregelt?