4087/J XXI.GP

Eingelangt am: 02.07.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Vorverkaufsrecht für bundeseigene Wohnbaugesellschaften

Wie in diversen Anfragebeantwortungen Ihrerseits ausgeführt wurde, gedenken Sie
alle Bundeswohnungsbestände entweder an Mieterinnen oder, was Ihre primäre
Intention sein dürfte, an Investoren zu verkaufen. Die dabei gewählte Vorgangsweise
erschien vielfach bedenklich, vor allem die Festsetzung von Bedingungen wie der
Mindestprozentsatz von kaufbereiten Mieterinnen in einem Objekt. Zum Zweck einer
raschen Veräußerung ganzer Wohnungsgesellschaften wurde eine Ausschreibung
innerhalb europäische Investmentbanken vorgenommen, sodass noch im Juli die
Auswahl eines “Auslobers" erfolgen soll.

Um Maastrichtkonformität bei der Übertragung der Bundesimmobilien an die BIG zu
erzielen, wurden auch noch seitens Ihres Ministeriums Überlegungen entwickelt, die
auf eine problematische Konstruktion eines Ankaufs von Bundeswohnungen durch
die BIG gerichtet sind (Wirtschaftsblatt 11.6.2002).

Im Widerspruch zu diesen Vorgangsweisen oder Überlegungen haben Sie dem
Landeshauptmann von Kärnten kürzlich vertraglich ein Vorverkaufsrecht für die
ESG- Villach eingeräumt, die über 15.000 Wohnungen verfügt. Nach allen
maßgeblichen Expertinnenmeinungen ist diese Zusage im laufenden
Verkaufsverfahren eine rechtswidrige Vorgangsweise, da sie parallel zu einem
Bieterverfahren eingeleitet wird, wodurch letztes völlig konterkariert wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.     Wie vereinbaren Sie die oben angeführten unterschiedlichen Vorgangsweisen
bei der Veräußerung von Bundeswohnungen?

2.     Wie rechtfertigen Sie die dadurch entstehende Beeinflussung des von Ihnen
wiederholt genannten Hauptzieles, durch den Verkauf der Bundeswohnungen
an die Mieterinnen Eigentum breit zu streuen?


3.      Kam die Zusage zum Vorkaufsrecht für die ESG-Villach durch Druck des LH
Haider zustande", so wie auch andere politischen Vorhaben (“Steuerreform",
Kindergeld, ...)?

4.     Auf welche Art wurde das Vorkaufsrecht paktiert, welche sonstigen

Nebenabsprachen im Hinblick auf Austausch der Führung und Umorganisation
des Personals wurden getätigt?

5.     Welche detaillierten Regelungen umfasst der Vertrag mit dem Land Kärnten im
Hinblick auf eine Erwerb der ESG-Villach? Welche finanziellen Aspekte wurden
geregelt?

6.      Sehen Sie nicht auch in der Einräumung eines Vorkaufsrechts für Kärnten eine
Wahlkampfhilfe für den LH Haider, der in wohnungspolitischen Fragen
offensichtlich sozialer als Sie eingestellt ist, da er im Gegensatz zu Ihnen für
eine Beibehaltung der Gemeinnützigkeit optieren ließ?

7.     Welche Begünstigungen entstehen dadurch für die Kärntner? Welche
Benachteiligungen erfährt dadurch der Bund? Werden nicht auch andere
Bundesländer benachteiligt?

8.     Widersprechen nicht Vorverkaufsrechte dem beabsichtigten Verfahren, an den
Bestbieter in einer internationalen Ausschreibung den Zuschlag zu geben?

9.      Ist die Vorgangsweise europarechtlich einwandfrei?

10.   Werden Sie auch anderen Bundesländern Vorverkaufsrecht einräumen? Wenn
ja, welchen?

11.    Ihren Äußerungen nach (APA vom 17.6.2002) handelt es sich dabei um eine
“Privatisierung", wie ist das zu verstehen?

12.   Wann soll die Entscheidung fallen, ob das ertragsreichere aber langsamer
abzuwickelnde “BIG-Modell" oder der Verkauf an internationale Investoren
angestrebt werden soll?

13.   Wie hoch sind die Kosten, die das bisherige Ausschreibungsverfahren für die
Findung eines “Auslobers" verursachte?