4092/J XXI.GP

Eingelangt am: 04.07.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten S i l h a v y

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend FPÖ-Arbeiterkammervorstand, FPÖ-Nationalratsabgeordneter, Mitglied der

Generalversammlung      der     Kärntner     Gebietskrankenkasse,     stellvertretender

Generaldirektor der Pensionsversicherungsanstalt und damit FPÖ-Multifunktionär und

FPÖ-Multiverdiener Gaugg

Die Bestellung des FPÖ-Abgeordneten Reinhart Gaugg zum stellvertretenden
Generaldirektor in der Pensionsversicherungsanstalt hat in der Öffentlichkeit eine Welle der
Empörung ausgelöst. Diese Empörung basiert insbesondere auf folgenden Hinweisen, aus
denen die Doppelbödigkeit des FPÖ-Vertreters “des kleinen Mannes" und sogenannten Anti-
Privilegien-Ritters eindeutig hervor geht:

>  Es besteht der begründete Verdacht, dass die Bestellung von Abg. Gaugg im
 Vorhinein von der FPÖ ausgemachte Sache war und die Beiziehung eines
 Personalberaters bloße Feigenblattfunktion hatte, welche die Steuerzahler noch
 dazu einiges kostete.

>  Der noch im Amt befindliche Generaldirektor und Generaldirektor-Stv. der
  ehemaligen Pensionsversicherung der Arbeiter und der Angestellten erhöhen die
  Zahl der Generaldirektorstellvertreter in der neuen Pensionsversicherungsanstalt
  auf drei (!), führen somit das Argument der Sparsamkeit ad absurdum.

>   Die aus dem Sondervertragsentwurf zitierten, dem FPÖ-Abgeordneten Gaugg ab
  dem 18. Lebensjahr (!) angerechneten Vordienstzeiten.

>  Die von FPÖ-Abgeordneten Gaugg in Medien berichtete Weigerung, die
  Dienstprüfung zu absolvieren.

>   Die im Sondervertragsentwurf enthaltene Bestimmung, dass FPÖ-Abgeordneter
  Gaugg mit Inkrafttreten des Vertrages sofort unkündbar wird.

>  Die in Höhe von jährlich 200.000 Euro (das sind 27,5 Millionen Schilling)
   kolportierten Gehaltsvorstellungen.

>    Die Weigerung von FPÖ-Abgeordneten Gaugg, sein Nationalratsmandat zurück zu
  
legen.

>      Die zeitliche Unmöglichkeit, folgende Funktionen gleichzeitig in vollem Umfang und
   gewissenhaft ausüben zu können:

•   FPÖ-Nationalratsabgeordneter und -Sozialsprecher

•   Generaldirektorstellvertreter in der Pensionsversicherungsanstalt
°   FPÖ-Vorstandsmitglied der Arbeiterkammer Kärnten

•   Mitglied der Generalversammlung der Kärntner Gebietskrankenkasse

Dieses am Beispiel Gaugg vorexerzierte Anhäufen von Funktionen und Einkommen,
insbesondere als Arbeiterkammervorstand, lässt befürchten, dass diese wichtige Funktion
nicht in ausreichendem Maß erfüllt wird.


Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wirtschaft
und Arbeit folgende

Anfrage:

1. Ist Reinhart Gaugg immer noch Vorstandsmitglied der Arbeiterkammer Kärnten?

2.  Seit wann ist Reinhart Gaugg Vorstandsmitglied der Arbeiterkammer Kärnten?

3.  Welche Aufgaben hat ein Vorstandsmitglied der Arbeiterkammer zu erfüllen?

4.  Wie viel Zeit ist dafür im Durchschnitt zu verwenden?

5.  Gibt es für die Tätigkeit eine finanzielle Abgeltung?

6.  Wie hoch ist diese Abgeltung für Vorstandsmitglieder der Arbeiterkammer Kärnten?