4092/J XXI.GP
Eingelangt am: 04.07.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten S i l h a v y
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend FPÖ-Arbeiterkammervorstand, FPÖ-Nationalratsabgeordneter, Mitglied der
Generalversammlung der Kärntner Gebietskrankenkasse, stellvertretender
Generaldirektor der Pensionsversicherungsanstalt und damit FPÖ-Multifunktionär und
FPÖ-Multiverdiener Gaugg
Die
Bestellung des FPÖ-Abgeordneten Reinhart Gaugg zum stellvertretenden
Generaldirektor in der Pensionsversicherungsanstalt hat in der
Öffentlichkeit eine Welle der
Empörung ausgelöst. Diese Empörung basiert insbesondere auf
folgenden Hinweisen, aus
denen die Doppelbödigkeit des
FPÖ-Vertreters “des kleinen Mannes" und sogenannten Anti-
Privilegien-Ritters eindeutig hervor geht:
> Es besteht der begründete Verdacht, dass
die Bestellung von Abg. Gaugg im
Vorhinein von der FPÖ ausgemachte Sache war und die Beiziehung eines
Personalberaters bloße Feigenblattfunktion hatte, welche die
Steuerzahler noch
dazu einiges kostete.
> Der noch im Amt befindliche Generaldirektor und
Generaldirektor-Stv. der
ehemaligen Pensionsversicherung der Arbeiter und der Angestellten
erhöhen die
Zahl der Generaldirektorstellvertreter in der neuen
Pensionsversicherungsanstalt
auf drei (!), führen somit das Argument der Sparsamkeit ad
absurdum.
> Die
aus dem Sondervertragsentwurf zitierten, dem FPÖ-Abgeordneten Gaugg ab
dem 18. Lebensjahr (!) angerechneten Vordienstzeiten.
> Die von FPÖ-Abgeordneten Gaugg in Medien
berichtete Weigerung, die
Dienstprüfung zu absolvieren.
> Die im Sondervertragsentwurf enthaltene
Bestimmung, dass FPÖ-Abgeordneter
Gaugg mit Inkrafttreten des Vertrages sofort unkündbar wird.
> Die in Höhe von jährlich 200.000 Euro
(das sind 27,5 Millionen Schilling)
kolportierten Gehaltsvorstellungen.
> Die
Weigerung von FPÖ-Abgeordneten Gaugg, sein Nationalratsmandat zurück
zu
legen.
> Die zeitliche
Unmöglichkeit, folgende Funktionen gleichzeitig in vollem Umfang und
gewissenhaft ausüben zu können:
• FPÖ-Nationalratsabgeordneter und -Sozialsprecher
• Generaldirektorstellvertreter in der
Pensionsversicherungsanstalt
° FPÖ-Vorstandsmitglied der Arbeiterkammer Kärnten
• Mitglied der Generalversammlung der Kärntner Gebietskrankenkasse
Dieses am Beispiel
Gaugg vorexerzierte Anhäufen von Funktionen und Einkommen,
insbesondere als Arbeiterkammervorstand, lässt befürchten, dass diese
wichtige Funktion
nicht in ausreichendem Maß
erfüllt wird.
Die unterzeichneten Abgeordneten
stellen daher an den Bundesminister für Wirtschaft
und Arbeit folgende
Anfrage:
1. Ist Reinhart Gaugg immer noch Vorstandsmitglied der Arbeiterkammer Kärnten?
2. Seit wann ist Reinhart Gaugg Vorstandsmitglied der Arbeiterkammer Kärnten?
3. Welche Aufgaben hat ein Vorstandsmitglied der Arbeiterkammer zu erfüllen?
4. Wie viel Zeit ist dafür im Durchschnitt zu verwenden?
5. Gibt es für die Tätigkeit eine finanzielle Abgeltung?
6. Wie hoch ist diese Abgeltung für Vorstandsmitglieder der Arbeiterkammer Kärnten?