4120/J XXI.GP
Eingelangt am: 09.07.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Finanzierung und
Umsetzung der österreichischen Klimaschutzstrategie
zur Erreichung des Kioto-Zieles
Am 17. Juni 2002 wurde im Ministerrat die “Strategie
Österreichs zur Erreichung des
Kioto-Zieles (Nationale
Klimastrategie 2008/2012)" zustimmend zur Kenntnis
genommen. Durch Umsetzung dieser Strategie auf Bundes- und Länderebene
soll
das im Rahmen der EU-Lastenverteilung für Österreich mit minus 13%
vorgesehene
Reduktionsziel für Treibhausgase bis zur Zielperiode 2008/2012 auf Basis
1990
erreicht
werden.
Die Klimastrategie definiert im Bereich
“Anreizfinanzierungen zur Auslösung
klimarelevanter betrieblicher Investitionen im In- und Ausland" einen
Bedarf neu
eingesetzter Mittel von bis zu 90 Mio € pro Jahr über den Zeitraum
2001-2010 (s.
Klimastrategie, Seite 69). Zusätzlich besteht im Bereich
Wohnbauförderung ein
öffentlicher Finanzierungsbedarf von 250 bis 295 Mio € pro Jahr
für thermisch-
energetische und sonstige Maßnahmen im Wohnhausbereich. Zur Erreichung
der
Reduktionsziele im Verkehr sind laut Klimastrategie weitere öffentliche
Mittel
notwendig (öffentlicher Nahverkehr, Bahninfrastruktur, Radfahrer,
Fußgänger), deren
Volumen noch zu evaluieren ist.
Um das österreichische Klimaschutzziel zu erreichen,
ist dringender
Handlungsbedarf gegeben. “Mit den bislang gesetzten Maßnahmen kann
noch keine
allgemeine Trendumkehr erzielt werden. Die relativ kurze verbleibende Zeit bis
zur
Kioto-Verpflichtungsperiode 2008-2012 erzwingt eine rasche Konzeption und
Umsetzung von zusätzlichen Maßnahmen in einem
Kioto-Maßnahmenpaket", heißt
es dazu in der nationalen
Klimastrategie (Seite 11).
Laut
Klimastrategie haben die vorgeschlagenen Klimaschutzmaßnahmen mittel- bis
langfristig neben den positiven Umweltauswirkungen auch positive Auswirkungen
für
Wirtschaftswachstum,
Beschäftigung und öffentliche Budgets. “Verzögerungen bei
der Umsetzung bedeuten, dass Reduktionsziele in kürzerer Zeit und zu
möglicherweise wesentlich höheren Kosten erreicht werden
müssen", heißt es dazu
in der Klimastrategie. Umso unverständlicher erscheint es, dass im vom
BMLFUW
vorgelegten Finanzierungsvorschlag für die kommenden Jahre keine
ausreichenden
Mittel für die Umsetzung des Klimaschutzprogramms vorgesehen sind.
Denn der im Rahmen des Ministerratsvortrags vom 17. Juni
2002 vom
Bundesminister für Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft
vorgeschlagene Stufenplan zur Finanzierung der Klimaschutzmaßnahmen sieht
die
Erreichung der jährlich nötigen Finanzierungsmittel von 90 Mio
€ im Bereich
betrieblicher Investitionen erst ab dem Jahr 2008 vor, obwohl dieser Bedarf in
der
Klimastrategie
bereits ab dem Jahr 2001 als notwendig erachtet wird. Inklusive der
Jahre 2001/2002 fehlen also gegenüber dem vorgelegten finanziellen
Stufenplan
insgesamt 325 Mio. € (ca. 4,5 Mrd. ATS), um die laut Klimastrategie ab
2001 nötige
Finanzierung von 90 Mio. € pro Jahr sicherzustellen. Eine Erreichung des
österreichischen Reduktionszieles scheint unter diesen Bedingungen kaum
möglich.
In der nationalen Klimastrategie ist als eine der
Maßnahmen auch eine ökologische
Steuerreform
angeführt. “Eine aufkommensneutrale ökologische Steuerreform
kann
einen zusätzlichen Beitrag zur Erreichung des Kyoto-Ziels leisten und die
Kosten der
Klimastrategie
geringer halten und stellt damit eine gesamtwirtschaftlich effiziente
und
ökologisch effektive Maßnahme zur Senkung der CO2-Emissionen dar.
Bei
aufkommensneutraler
Ausgestaltung sind neben ökologischen Vorteilen auch
positive Effekte auf
Wachstum und Beschäftigung zu erzielen. Auch die OECD
empfiehlt den Industrienationen
Maßnahmen einer ökologischen Steuerreform zur
Erreichung der Kioto-Ziele in
volkswirtschaftlich verträglicher Weise", heißt es dazu
in
der
Klimastrategie.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie soll das österreichische
Kyoto-Ziel bis zur Periode 2008/2012 angesichts
der Tatsache erreicht werden, dass der von Ihnen vorgelegte
Finanzierungsplan (Ministerratsbeschluss 17. Juni 2002) gegenüber den in
der Klimastrategie dargestellten Finanzierungserfordernissen einen
Fehlbetrag von 325 Mio.
€ ausweist und die eigentlich seit 2001 jährlich
nötigen 90 Mio € erst ab 2008 in vollem Umfang vorsieht?
2. Wie begründen Sie Ihren Plan, der
vorsieht, die eigentlich ab 2001 nötigen
Finanzmittel von 90 Mio. € erst im Jahr 2008, also im ersten Jahr der
Kioto-
Zielperiode, im vollem Umfang
zur Verfügung zu stellen?
3. Welche Maßnahmen planen Sie
für den Fall, dass das österreichische
Reduktionsziel in der Periode 2008-2012 nicht erreicht wird und wie hoch
schätzen Sie die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten ein? (Bitte
Angabe nach Prozent nicht erreichten Reduktionsziels)
4. Welche konkreten Zusagen,
Beschlüsse etc. liegen von Seiten der
Bundesländer vor, um sicherzustellen, dass der öffentliche
jährliche
Finanzierungsbedarf von 250-295 Mio. € für thermisch-energetische
Maßnahmen inkl. sonstiger Maßnahmen von Seiten der
Bundesländer auch
tatsächlich aufgebracht
wird? Bitte listen Sie die relevanten Beschlüsse nach
Datum und Gremium auf und bitte um Beilegung von Kopien der Beschlüsse
im
Wortlaut.
5. Halten Sie eine weitgehende
Konzentration auf nationale Maßnahmen zur
Erreichung des Kyoto-Ziels angesichts der damit verbundenen inländischen
Wertschöpfung und positiven Arbeitsmarkteffekte für sinnvoll?
6. Wie hoch ist der Prozentsatz des
Treibhausgase-Reduktionsbedarfes
gegenüber 1990, der in Österreich über die so genannten
“Kyoto-
Mechanismen", also durch Maßnahmen im Ausland erzielt werden soll?
7. Erläutern Sie bitte die
zugrundeliegenden Argumente, wonach “der maximale
budgetäre Rahmen für Projekte im Ausland mit 36 Mio. € zu
fixieren wäre"
(Klimastrategie,
Seite 69).
8. Wann planen Sie einen Beschluss
über die Einführung der in der
Klimastrategie
als gesamtwirtschaftlich effiziente und ökologisch effektive
Maßnahme
zur Senkung der CO2-Emissionen bezeichneten
aufkommensneutralen
ökologischen Steuerreform in der Bundesregierung
herbeiführen?
9. Gab es bereits Verhandlungen der
Bundesregierung über eine Ökologisierung
des Steuersystems und welche Ergebnisse wurden dabei erzielt ? Welche
nächsten Schritte sind
geplant ?
10.Gibt es dazu ein aktuelles Konzept und
welche Hauptmaßnahmen enthält
dieses ? Wenn nicht, warum nicht? Ist eine Konzept in Planung und wann ist
mit der Fertigstellung zu rechnen ?
11. Auf welche wissenschaftlichen Grundlagen stützt sich dieses Konzept ?
12.Ein erster umfassender
Umsetzungsbericht betreffend allfälliger Anpassungen
des Klimaschutzprogramms soll erst bis Anfang 2005 vorliegen. Halten Sie
diesen langen Zeitraum von
zweieinhalb Jahren bis zu einer ersten
Überprüfung der bis dahin umgesetzten Maßnahmen für
sinnvoll und wie
begründen Sie diesen oder wäre Ihrer Meinung nach eine erste
Überprüfung
bereits nach einem Jahr sinnvoller?
13.Planen Sie, den Nationalrat laufend
über den Stand der Umsetzung der
Klimastrategie zu informieren? Wenn ja in welchen Zeitabständen und in
welcher Form? Wenn nein, warum nicht?
14.In welcher Form werden die
themenrelevanten NGOs in Umsetzungsprozess
und Monitoring eingebunden?
15.Zu den einzelnen in der Klimastrategie
dargelegten Maßnahmenprogrammen
sind keine Zeitpläne angegeben, wann die Umsetzung der einzelnen
Maßnahmen begonnen und abgeschlossen werden sollen. Existieren
derartige Zeitpläne zur Umsetzung der Maßnahmen? Wenn nein, bis wann
werden sie vorliegen? Wenn ja, bitte um Übermittlung, aufgegliedert nach
Maßnahmenbereich und Einzelmaßnahme.
16.In
welchen internationalen und
nationalen Gesetzen ist die
rechtliche
Verbindlichkeit des Kyoto-Protokolls geregelt und wo sind diese einklagbar?
17.Wie ist der Stand der Verhandlungen mit
den Bundesländern über die
Einführung eines bundesweit einheitlichen Energieausweises ?
18.Wann und unter wessen
Beteiligung haben dazu schon Verhandlungen
stattgefunden und mit welchen Ergebnissen?
19.Wann und unter wessen Beteiligung sind
dazu weitere Verhandlungen geplant
und welche Punkte sind dabei
noch zu verhandeln ?
20.Welchem Modell soll der bundesweit einheitliche Energieausweis folgen ?
21.Ab wann ist die Einführung eines
bundesweit einheitliche Energieausweises
geplant?
22.Wie ist das Programm zur
Energieeffizienzsteigerung in Bundesgebäuden
genau gestaltet? Bitte um Darstellung.
23.Wie viele Gebäude mit wie viel Nutzfläche sind davon betroffen ?
24.Wie viele davon sind bereits energetisch untersucht worden ?
25.Bis wann werden alle Gebäude erfasst sein ?
26.Wie viele Gebäude sind bereits in
den Bereichen Wärmedämmung der
Gebäudehülle, Heizungsoptimierung
Raumtemperaturregelung
Stromverbrauch energetisch optimiert worden ?
27.Zu welchen Einsparungseffekten
aufgegliedert nach Kosten, Energie und CO2
haben diese Maßnahmen
bereits geführt ?
28.Gibt es einen Zeitplan zur Bearbeitung
der noch nicht erfassten bzw sanierten
Gebäude ? Wenn ja, wie sieht diese Zeitplanung aus ? Wenn es sie nicht
gibt,
warum nicht ?
29.Gibt es eine Prioritätenreihung
der noch zu sanierenden Gebäude, und wie
sieht diese aus ? Wenn es diese nicht gibt, warum nicht ?
30.Die Ausschreibungskriterien sollen auf
ein um ökologische Kriterien
erweitertes Bestbieterprinzip
umgestellt werden. Ab wann sollen
Ausschreibungen nach diesem Prinzip getätigt werden?
31.Welche ökologischen und
klimaschutzrelevanten Kriterien werden angewandt
werden? (Bitte um Auflistung und Begründung)
32.Gibt es eine Prioritätensetzung
unter diesen Kriterien ? Wie sieht diese aus ?
Wenn nicht, warum nicht ?
33.In welchen Bereichen erwarten Sie
Mehrkosten durch die Berücksichtigung
Ökologischer- und Klimaschutzkriterien und wie hoch schätzen Sie
diese pro
Jahr?
34.In welchen Bereichen erwarten Sie
Einsparungen dadurch und wieviel pro
Jahr?
35.Welchen Klimaschutzeffekt erwarten Sie
durch Maßnahmen in diesem
Bereich? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren.
36.Welche sonstigen ökologischen
Effekte erwarten Sie durch diese Maßnahme
?
37.Welche Maßnahmen sind umgesetzt
bzw. geplant, um klimaschutzrelevante
Inhalte wie Ökologie, Klimaschutz und Energieeffizienz im allgemeinen und
im
besonderen aktive und passive Sonnenenergienutzung, maximale
Wärmedämmung, Biomasseheizungstechnologien, Umweltbelastung durch
Baumaterialen, moderne Steuerungs- und Regeltechnik verstärkt in die
baurelevanten Bildungsprogramme auf Universitäts-, HTL-, Fach- und
Berufsschulebene zu integrieren ?
38.In welchen Schultypen wurden in den
letzten 2 Jahren die Lehrpläne
dahingehend verändert und konkret in welchen Fachbereichen ?
39.In welchen Schultypen gab es keine
derartigen Veränderungen und warum
nicht ?
40.Welche Veränderungen sind in diesem Bereich geplant und bis wann ?
41.Wie wird die Behandlung von
klimaschutzrelevanten Themen im Bereich der
Allgemeinbildenden Höheren Schulen gefördert ?
42.Inwieweit beziehen die Bundesgebäude
Strom, der zur Gänze und
nachweislich aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt wurde ? Welcher
Anteil der Bundesgebäude
hat diese “Ökostromumstellung" bereits
vorgenommen (Bitte um Angabe
nach Prozent) ?
43.Welche Umstiegspläne gibt es
für die Gebäude, in denen das noch nicht der
Fall ist ?
44.Gibt es dabei Prioritäten und welche ?
45.Wie groß ist der jährliche
Stromverbrauch der Bundesgebäude, und wieviel
CO2 könnte durch einen vollständigen Umstieg auf CO2-neutralen Strom
eingespart werden ?
46.Gab es bereits Verhandlungen mit
Anbietern von Strom aus Erneuerbaren
Energiequellen über Belieferung der Bundesgebäude? Wann und mit
welchen
Firmen und mit welchem
Ergebnis? Wenn nicht, warum nicht?
47.Welche Maßnahmen wurden bisher gesetzt bzw. sind
geplant, um die
Versorgung mit Lebensmitteln in Bundesgebäuden wie Krankenhäusern,
Schulen etc. weitgehend auf biologisch erzeugte Produkte umzustellen?
48.Welche Pilotprojekte gab es dazu in den letzten 2 Jahren
? Welche sind in
den nächsten 2 Jahren geplant ? Wenn es keine gab, warum nicht ?
49.Wie hoch ist der derzeitige Prozentsatz von
Biolebensmitteln in
Bundesgebäuden?
50.Mit welchen zusätzliche bzw. geringeren Kosten
rechnen Sie bei einer
Umstellung der Versorgung in Bundesgebäuden auf biologische Lebenmittel
auf 50%. Ersuchen um Aufschlüsselung nach den Bereichen Gemüse, Obst,
Fleisch, Eier, Getreide, Milchprodukte und vorgefertigte Produkte (wie
Nudeln...) in den Bereichen Kindergärten,
Schulen, Krankenhäusern,
Kasernen.
51.Welche Initiativen gibt es und welche sind geplant um
die Länder in ihren
Wirkungsbereichen zum verstärkten Einsatz von Biolebensmitteln zu bringen
?
Wenn es keine gibt, warum nicht ?
Zur Erreichung der Kyoto-Ziele sollen auch Projekte
im Rahmen der Flexiblen
Mechanismen Jl und CDM gefördert werden
52.Welche Erfahrungen/Pilotprojekte gibt es dazu bereits?
Ersuchen um
Aufgliederung nach Staaten, Branchen, erzielte
Treibhausgasreduktionen,
Höhe des Förderungsanteils, Arbeitsplatzeffekte in Österreich.
53.Welches Potential sehen Sie aus diesen Erfahrungen
für die Anwendung
dieser Flexiblen Mechanismen zur Erreichung des österreichischen Kyoto-
Ziels ?