4130/J XXI.GP

Eingelangt am: 09.07.2002

ANFRAGE

des Abgeordneten Lichtenberger, Grünewald, Brosz, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Grundrecht auf Datenschutz für Personen in
Substitutionstherapieprogrammen

Prinzipiell dürfen keine personenbezogenen Daten aus dem Gesundheitswesen an
die Sicherheitsbehörden weitergegeben werden. Besonders wichtig ist dies bei
Personen mit psychiatrischer Diagnose, zu denen auch Menschen mit
Abhängigkeitserkrankungen/Suchtkranke gehören. Die Weitergabe von Daten von
Psychiatriepatientinnen beispielsweise an die Bezirkshauptmannschaft wurde durch
das Unterbringungsgesetz bereits vor mehreren Jahren verboten.

In der Schweiz, einem Land, das sehr lange Erfahrung mit Substitutionspatientinnen
(Methadon) hat, gibt es keinen automatischen Führerscheinentzug für diese
Personengruppe. In Österreich gibt es offenbar von Bundesland zu Bundesland sehr
unterschiedliche Umgangsweisen. Kritikwürdig daran ist, dass teilweise völlig
unabhängig von der Stabilität der Person und somit von ihrem Suchtverlauf der
Führerschein entzogen wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage bewerten Sie die Fahrtauglichkeit von
Personen in Substitutionsprogrammen?

2.  Was sieht dazu der Substitutionserlass Ihres Ministeriums vor?

3.  Wie häufig und von wem wird dieser aktualisiert?

4.   Ist es aus Ihrer Sicht legitim, eine Liste von Personen, die an

Substitutionstherapieprogrammen teilnehmen, automatisch beispielsweise vom
Gesundheitsamt an die Polizei weiterzuleiten, obwohl das dem Datenschutz
\        widerspricht?


5.  Erscheint es Ihnen nicht sinnvoller, individuell zu bewerten, ob eine Person im
Substitutionsprogramm den Führerschein weiterbenützen kann?

6.  Erscheint es Ihnen sinnvoll, wenn der Führerschein nicht benützt werden darf, in
bestimmten Zeitabständen dies neuerlich zu überprüfen?

7.  Gibt es einen österreichweiten Standard im Umgang mit Personen, die den
Führerschein zur beruflichen Reintegration benötigen; was ja eine Massnahme
der Tertiärprävention ist?

8.  Können Sie in Zukunft sicherstellen, daß solche Daten nicht an Dritte
weitergegeben werden?

9. Werden Sie das per neuem Erlass absichern?