4131/J XXI.GP

Eingelangt am: 09.07.2002

ANFRAGE

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Förderung und Kontrolle von Erzeugergemeinschaften im Biolandbau

Der deutsche Nitrofen-Skandal hat einmal mehr gezeigt, daß Skandale vorwiegend
ihren Ursprung in unprofessioneller Qualitätssicherung im Futtermittel- und
Agrarhandel haben. Davor ist auch der biologische Landbau nicht gefeit. In ihrer
Anfragebeantwortung 242/AB vom 10. März 2000 teilen Sie mit:

"Bisher konnte in Österreich nur eine einzige Erzeugergemeinschaft von Biobauern, nämlich ÖKOLAND, die
Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 952/97 des Rates vom 20. Mai 1997 betreffend die Erzeugergemeinschaften
und ihre Vereinigungen erfüllen und somit anerkannt werden. Die Teilnahme der Biobauern an einer
Erzeugergemeinschaft richtet sich zum einen nach den entsprechenden Vorgaben des Gemeinschaftsrechts und
zum anderen nach den Satzungen, die sich die Erzeugergemeinschaften selbst geben. Ob darüber hinaus der
Erzeugergemeinschaft nicht angehörende Betriebe von den Tätigkeiten der Erzeugergemeinschaft profitieren
können, ist Angelegenheit der Geschäftspolitik der Erzeugergemeinschaft."

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.      Wieviel an Fördermittel hat ÖKOLAND in den einzelnen Jahren 2000, 2001 und
2002 vom BMLFUW erhalten? Wie hoch war die Förderung jeweils in Prozent
der Gesamtkosten des Projektes? Welches war der Inhalt des Förderantrages?
Aus welchen Fördertöpfen wurden diese Mittel ausbezahlt? An welche
konkrete Auflagen wurde die Vergabe der Fördermittel gebunden?


2.     Ist es aus wettbewerbsrechtlichen Gründen zulässig, daß österreichische
Produzentinnen von der Vermarktung (wie Getreide, Kartoffel, Gemüse, etc.)
an diese einzige Erzeugergemeinschaft ausgeschlossen werden oder an die
Mitgliedschaft eines Bioverbandes gebunden werden können? Wenn ja, womit
begründen Sie dies?

3.     Wird im Rahmen der Vergabe von Fördermitteln auch die fachliche Kompetenz
der Förderwerber geprüft? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

4.     Ist sichergestellt, daß im Rahmen von Vermarktungsprojekten keine Firmen
gefördert werden, die im Rahmen ihrer Tätigkeit schwerwiegende Verstösse
gegen die EU-Bioverordnung 2092/91 zu verantworten haben, oder die von der
Behörde mit schwerwiegenden Sanktionen belastet sind? Gibt es diesbezüglich
einen Datenaustausch mit dem BMSG? Wenn nein, warum nicht?

5.      Sind Ihnen schwerwiegende Vorwürfe betreffend die Geschäftspraktiken der
Firma ÖKOLAND bekannt, wenn ja, welche und seit wann wissen Sie darüber
Bescheid? Sind Ihnen bereits in der Vergangenheit kritische Informationen über
die Tätigkeit dieser Vermarktungseinrichtung zugegangen? Wenn ja, welche
und welche Konsequenzen müssen aus Sicht des BMLFUW nun gezogen
werden?

6.     Wird die Geschäftspolitik der Erzeugergemeinschaft ÖKOLAND im Rahmen
der Förderberichtslegung hinsichtlich der Effizienz, Zweckmäßigkeit,
ordentlichen Gebarung etc. überprüft? Wenn ja, wer führt diese Überprüfung
aus? Wenn nein, womit begründen Sie dies?