4132/J XXI.GP

Eingelangt am: 09.07.2002

ANFRAGE

des Abgeordneter Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Qualitätssicherung und Kontrolle im Biolandbau

Der deutsche Nitrofen-Skandal hat einmal mehr gezeigt, daß Skandale vorwiegend
ihren Ursprung in unprofessioneller Qualitätssicherung im Futtermittel- und
Agrarhandel haben. Davor ist auch der biologische Landbau nicht gefeit. In einer
Anfragebeantwortung 268/AB vom 17. März 2000 teilt Bundeskanzler Schüssel in
Vertretung der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz
mit:

"Fälle von wettbewerbsverzerrenden Strukturen und Handlungsweisen im Bio-Lebensmittelbereich, die
eindeutig im Widerspruch zu der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 und dem österreichischen
Lebensmittelbuch (ÖLMB
III, Kapitel A 8, TK B), stehen, sind nicht bekannt. Eine Beurteilung derartiger
Mängel erfolgt sowohl im Rahmen des Nachweises der Erfüllung der EN 45011 als auch bei der
Zulassung und der ständigen Überwachung der Kontrollstellen durch die zuständigen Behörden. (...)"

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.      Ist es aus wettbewerbsrechtlichen Gründen zulässig, daß österreichische

Produzenten von der Lieferung biologischer Rohware (wie Getreide, Kartoffel,
Gemüse, etc.) an die Erzeugergemeinschaft ÖKOLAND ausgeschlossen oder
an die Mitgliedschaft eines Bioverbandes gebunden werden können? Wenn ja,
womit begründen Sie dies?

2.      Welche Maßnahmen wurden von den zuständigen Landesbehörden getroffen,
um ca. 810 Tonnen konventionelles Getreide, welches laut Information
involvierter Kreise in den Jahren 2001 /2002 als Umstellungsware deklariert
wurde, aus dem Verkehr zu ziehen, wie es die Verordnung 2092/91 vorsieht?


Wie stellen die Landesbehörden die unmittelbare Information aller relevanten
Marktkreise über verhängte Sanktionen (Ausschluß von Warenpartien, Sperre
der Produktion/Vermarktung) gegen Händler und Verarbeiter sicher? Wie
werden die acht akkredidierten Kontrollstellen in dieses Meldeschema
einbezogen?

Wieviele Sanktionen mit Ausschluß von Warenpartien oder Sperre der
Produktion/Vermarktung wurden von den Landesbehörden in den einzelnen
Jahren 1999, 2000, 2001 und 2002 verhängt? Welche Produkte wurden jeweils
davon erfasst? Welche Mengen waren betroffen?

Gibt es eine zentrale Erfassung aller verhängten Sanktionen im BMSG? Wenn
nein, warum nicht? Wenn ja, wie oft erfolgt dieser Datenabgleich mit den
Ländern? Wird das BMSG unmittelbar über schwerwiegende Sanktionen
informiert?

Sind Ihnen schwerwiegende Vorwürfe betreffend der Geschäftspraktiken der
Firma ÖKOLAND bekannt? Wenn ja, welche? Seit wann wissen Sie über
gravierende Mängel im Rahmen dieser Erzeugergemeinschaft Bescheid? Sind
Ihnen bereits in der Vergangenheit kritische Informationen über die Tätigkeit
dieser Vermarktungseinrichtung zugegangen? Welche Konsequenzen müssen
aus Sicht des BMSG nun gezogen werden?

Wie stellt das BMSG sicher, daß Waren von gesperrten Betrieben mit dem
Hinweis auf die biologische Landwirtschaft nicht mehr in Verkehr gebracht
werden können? Wie werden potentielle Kunden und die Öffentlichkeit von
diesen Sperren informiert?

Wie stellen die zuständigen Landesbehörden sicher, daß zwischen der
Meldung der Kontrollstelle über schwerwiegende Mängel (Ausschluß von
Warenpartien aus der Vermarktung u.a.) und der behördlichen Mitteilung an die
Betriebe kein “ungeklärter rechtsfreier Raum" entsteht?