4135/J XXI.GP
Eingelangt am: 09.07.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Schließung des Bezirksgerichts Matrei/Osttirol
Die Tiroler Landesregierung hat der
Schließung des BG Matrei und des BG
Hopfgarten zugestimmt.
In der Folge wurde am 20.6.2002 eine Verordnung erlassen,
dass diese Bezirksgerichte mit 1.7.2002 zugesperrt werden. Das Personal
hätte
eigentlich erst nach dem Inkrafttreten dieser
Verordnung mit dem Packen beginnen
dürfen, inoffiziell hatten sie aber nur knapp 6 Wochen Zeit die
Übersiedlung - neben
der alltäglichen Gerichtsarbeit - zu organisieren. Die BGs in Salzburg
werden erst mit
Ende des Jahres 2002 geschlossen. Die BGs in der Steiermark erhielten im
Februar
diesen Jahres Bescheid von der Schließung und erhielten wohl auch
wesentlich
mehr Unterstützung vom OLG. Die überhastete Schließung bedeutet
auch, dass es
ab 1.7.2002 in Matrei/Osttirol keine Amtstage und andere gerichtliche Dienste
wie
z.B. Beglaubigungen mehr geben wird. Es ist auch fraglich, ob die Versetzung
der
Richterin des BG Matrei an das BG Lienz, für das sie sich beworben hat,
rechtzeitig
(per 1.7.2002) genehmigt
werden kann.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Warum wurde die
Schließung des BG Matrei/Osttirol mit 1.7.2002 und nicht
per 1.1.2003 verordnet?
2. Wann wurde die
Richterin des BG Matrei von Ihrer Ernennung am BG Lienz
verständigt?
3. Warum wurde dem
Gerichtspersonal des BG Matrei nicht ausreichend Zeit für
die Übersiedlung an das BG Lienz
eingeräumt?
4. Wann endet der Mietvertrag für das Gerichtsgebäude?
5. Warum wurde nicht
zumindest der Schließungstermin mit dem betroffenen
Gerichtspersonal und der Gemeindevertretung abgestimmt?
6. Sie sprechen
in Ihrer Anfragebeantwortung 3713/AB zu 3797/J von einer
notwendigen Spezialisierung. Die Senate an den OLGs sind mit einer
ähnlichen Komplexität an Fällen befasst. Warum soll dies bei den
Bezirksgerichten negativ sein, zumal in Zeiten des Internet die Kommunikation
mit anderen Richterinnen nicht ein Problem
sein kann?
7. Wurden bei der Berechnung der Arbeitsauslastung auch die
Sprechstunden,
die bekanntlich an den Bezirksgerichten mehr in
Anspruch genommen
werden, berücksichtigt ?
8. Wenn ja, wie hoch wurden diese Sprechstunden bewertet?
9. Wenn nein, wie hoch wurden - im Fall der vorangegangenen Bewertung -
diese Sprechstunden bewertet und warum wurde diese
Bewertung nicht
berücksichtigt?
10. Wird es in Matrei in Zukunft noch Amtstage geben?
11. Wenn ja, ab wann und wie oft?
12. Werden in Zukunft auch gerichtliche Beglaubigungen und Eingaben
möglich
sein?
13. Wenn ja, ab wann und wo?
14. Werden Sie auch in Zukunft einen Zugang zum Grundbuch - auch für
Personen, die keinen Zugang zum Internet haben - in
Matrei sicherstellen?
15. Wenn nein, warum nicht?
16. Wird in Matrei ein Notariat eingerichtet werden?
17. Wenn ja, wann?
18. Werden Sie zur Sicherung des Rechtschutzes insbesondere für die
Konsumentinnen dieser Region in Zukunft in
Matrei eine Servicestelle für
Verbraucherinnen einrichten - wie Sie selbst vor
einiger Zeit vorgeschlagen
haben -, die insbesondere in rechtlichen
Belangen Hilfestellung leistet?
19. Wenn nein, warum nicht?
20. Wenn ja, wann?