4139/J XXI.GP
Eingelangt am: 09.07.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Studie zur Überprüfung der Einhaltung
von Tierschutzbestimmungen auf
Schlachthöfen
In einigen EU-Dokumenten wie der RL 93/119/EG
des Rates über den Schutz von Tieren
zum Zeitpunkt der Schlachtung oder Tötung
wird auf den erforderlichen Tierschutz am
Schlachthof eingegangen.
Laut Angaben von
Fleischbeschautierärztinnen kommen aufgrund nicht optimierter
Betäubungs- und Tötungsprozesse Tiere bei vollem Bewußtsein in
die Schlachtlinie. Die
Gründe sind mannigfaltig: unzureichende Infrastruktur und Geräte
(z.B. schmutzige oder
defekte Elektroden für Schweine), zu
schnelle Abwicklung, nicht ausreichend geschultes
Personal, keine Kontrolle von Fleischbeschautierärztinnen auf Ausschaltung
der Reflexe bei
den Tieren.
Im Sinne des Tierschutzes sollte die Überwachung von
kritischen Tierschutz-Kontroll-
punkten obligatorisch vorgesehen werden, damit gewährleistet werden kann,
dass nur tote
Tiere in die Schlachtlinie kommen. Geschulten Fleischbeschautierärztinnen
muss
ausreichend Zeit für die Kontrolle eingeräumt werden. Externe
Kontrollen im Sinne der
Eigenkontrolle, bis hin zu Zertifikaten sind anzustreben.
Die externe Überprüfung der Einhaltung von
Tierschutzbestimmungen an österreichischen
Schlachthöfen haben Sie laut unseren
Angaben bei bsi Schwarzenbek, Beratungs- und
Schulungsinstitut für schonenden Umgang mit Zucht- und Schlachttieren, in
Auftrag
gegeben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Ist es zutreffend,
dass Sie bzw. eine andere zuständige Stelle bei bsi Schwarzenbek eine
Studie betreffend (Titel sinngemäß) Einhaltung von
Tierschutzbestimmungen an österreichischen Schlachthöfen in Auftrag
gegeben haben?
2. Stimmt es,
dass die Studie bereits vorliegt? Wenn ja, werden Sie uns bzw. den
Tierschutzorganisationen und der Öffentlichkeit diese Studie zur
Verfügung stellen?
Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wo kann sie abgerufen bzw. angefordert
werden?
3. Was war der konkrete Anlass, diese Studie in Auftrag zu geben?
4. Welche Maßnahmen werden Sie aufgrund des vorliegenden
Endberichtes der Studie
setzen?