4140/J XXI.GP

Eingelangt am: 09.07.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Änderungen der gesetzlichen Maßnahmen auf EU-Ebene hinsichtlich
Tiertransporten

In der schriftlichen parlamentarischen Anfragenbeantwortung 2931/ AB XXI. GP vom
14. 12. 2001 geben Sie bzw. Ihre Vorgängerin an, dass Beamtinnen Ihres Ressorts
in Arbeitsgruppen der Europäischen Gemeinschaften betreffend Änderungen der
Verordnung (EWG) 411/ 98 des Rates vertreten sind. In der oben angeführten
Anfragenbeantwortung weisen Sie auch darauf hin, dass Sie mit dem BM für soziale
Sicherheit und Generationen in engem Kontakt stehen, um die Kontroll- und
Vollzugsprobleme im Zusammenhang mit dem Tiertransportgesetz-Straße
bestmöglich in den Griff zu bekommen. Sowohl die Sitzungen der Arbeitsgruppen,
als auch die ressortübergreifenden Gespräche entziehen sich der Öffentlichkeit.
Abgesehen davon wird Österreich durch den BM für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt- und Wasserwirtschaft im Rat vertreten sein.

Die Optimierung der Fahrzeuge für den Tiertransport hat nicht nur hinsichtlich des
Tierschutzes Bedeutung, sondern auch hinsichtlich des Hintanhaltens der
Verbreitung von Tierseuchen und der Erhaltung der Fleischqualität. Im Sinne der
öffentlichen Gesundheit, der Tiergesundheit und des Tierschutzes sprechen sich
Expertinnen immer deutlicher sowohl für eine kurze Transportdauer als auch für
optimierte Tiertransportfahrzeuge aus. Aufgrund der geringen geographischen
Ausdehnung Österreichs wird den Forderungen betreffend Transportdauer im
Tiertransportgesetz-Straße, BGBI. Nr. 411/1994 weitgehend Rechnung getragen. Als
Konsequenz unserer strengeren nationalen Bestimmungen wird sich Österreich auf
europäischer Ebene für eine Transportdauer von max. 8 Stunden bzw.
Transportdistanz von 500 km bei Schlacht- u. Masttieren einsetzen müssen.

Laut Angaben von Fachleuten sind bei den Tiertransporten gravierende,
systembedingte Mängel festzustellen:

1.  Keine 'Konzession' von Unternehmen zur Durchführung von Tiertransporten
Diese Notwendigkeit wird in der RL 91/628/EWG bzw. RL 95/29/EG lediglich
angedacht. Um zu verhindern, dass Unternehmen, die schon mehrfach wegen
Übertretung der Tiertransportbestimmungen beanstandet wurden, weiterhin diese
Transporte durchführen können, sind klare Anforderungen der Unternehmungen
hinsichtlich Dimensionen der Fahrzeuge und Nachweis der Schulungen von
FahrerInnen zu stellen. Externe Kontrollen könnten zur Erlangung der Zertifikate
der Unternehmen führen, was ebenso zur Vereinfachung der behördlichen
Kontrollen beitragen würde wie die Erfassung aller konzessionierten
Unternehmungen in einer Datenbank.


2. Zu geringe Anzahl von Tiertransportinspektorlnnen bzw. Grenztierärztinnen
Zur Überwachung der derzeit gültigen Gesetze steht zu wenig Personal zur
Verfügung. Da die Aufgabe im Bereich der Länder liegt, scheint die mittelbare
Bundesverwaltung hier mehr schlecht als recht zu funktionieren. Je größer der
Anteil an der tierischen Produktion in einem Bundesland, desto weniger wird auf
die Einhaltung der relevanten Gesetze geachtet, um die Agrarlobby nicht zu
verstören. Immer öfter hören wir davon, dass “unangenehme" (d.h. korrekte)
Inspektorinnen im System unerwünscht sind. Es ist Aufgabe Ihres Ministeriums
praktisch und theoretisch gut geschulte Inspektorinnen vor Ort in ausreichendem
Ausmaß zu gewährleisten.

3.  Keine öffentliche Berichterstattung in Österreich bzw. an die EU-Kommission
Eine transparente Berichterstattung über die Kontrolltätigkeiten Ihres Ressorts ist
unbedingt erforderlich. Der Kontrolltätigkeit muss eine Risikoabschätzung
vorangestellt werden, damit laut Kontrollplan die schwarzen Schafe detektiert
werden. Auch hier ist eine Datenbank mit allen konzessionierten Unternehmen
hilfreich.

4.  Keine ausreichenden Tierschutzbestimmungen in der Verordnung des Rates
411/98/EG i.d.g.F.. RL des Rates 95/29/EG zur Änderung der RL 91/628/EWG
Bei vielen Transportfahrzeugen fehlen Vorkehrungen für eine permanente
Ventilation (auch bei Halt des Fahrzeuges), es gibt keine Regelung der
Temperatur und Luftfeuchtigkeit von der Fahrerinnenzelle aus, keine geeigneten
Materialen für den Aufbau der Fahrzeuge, keine tiergerechten Rampen, sowie
hydraulische Hebevorrichtungen, keine Einzelboxen für Pferde, zu wenig
Kopfraum für Rindertransporte, kein Platz für Inspektorinnen am Fahrzeug, keine
artgerechte Wasserversorgung usw.

'Death on arrival' (Tod bei Ankunft) wird z. B. bei Broilern mit 0,2 bis 0,5% in Kauf
genommen. Um Tierleid so weit wie möglich zu vermeiden sind daher die
Fahrzeuge raschest den Erfordernissen anzupassen. Die gesetzliche
Implementierung hat sowohl in Österreich als auch auf EU-Ebene zu erfolgen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  In welchen EU-Arbeitsgruppen betreffend Tiertransport sind wie viele
Beamtinnen Ihres Ressorts mit welchen Kompetenzen vertreten?

2.  Gibt es Protokolle dieser Arbeitsgruppen (wenn ja, ersuchen wir um
Zurverfügungstellung)?

3.  Für welche Ausstattung der Tiertransportfahrzeuge treten Sie auf EU-Ebene ein,
um die Stressbelastung der Tiere zu reduzieren bzw. um die 'Death on arrival-
Rate' zu senken (bitte nach Tierarten getrennt)?

4. Werden Sie sich für eine Transportdauer von max. 8 Stunden bzw. einer
Transportdistanz von max. 500 km bei Schlacht- u. Masttieren auf EU-Ebene
einsetzen? Wenn ja, wer sind Ihre verbündeten EU-Staaten? Wenn nein, warum
nicht?


5. Welche Kontroll- und Vollzugsprobleme haben Sie im Zusammenhang mit dem
Tiertransportgesetz-Straße durch den engen Kontakt mit dem BM für soziale
Sicherheit und Generationen im ersten Halbjahr 2002 in den Griff bekommen?

6. Wie koordinieren Sie sich mit dem BM für Land- u. Forstwirtschaft, Umwelt- und
Wasserwirtschaft hinsichtlich der Tiertransporte und welche Position soll bzw.
wird BM Molterer im Rat vertreten?

7. Wie stehen Sie zu einer Konzession von Unternehmungen zur Durchführung von
Tiertransporten und einer elektronischen Erfassung dieser Unternehmungen bei
den Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistraten?

8.  Erachten Sie die zu geringe Anzahl an Tiertransportinspektorlnnen in den
Ländern als ein Vollzugsproblem? Wenn ja, wie kommunizieren Sie dies den
Landeshauptleuten? Wenn nein, wie viele Inspektorinnen gibt es in jedem
Bundesland?

9.  Ist es zutreffend, dass engagierte, “unbequeme" Tiertransportinspektorlnnen in
den Ländern abberufen werden?

10. Gibt es Schulungen der Fahrerinnen in den Ländern? Wenn ja, von wem
werden sie durchgeführt, wie viele und wer kontrolliert die Effizienz dieser
Schulungen?

11. Sind Sie für einen Kontrollplan der Tiertransporte nach Risikoabschätzung der
Unternehmungen? Wenn ja, wie werden Sie dieses Vorhaben umsetzen? Wenn
nein, wie wollen Sie künftig eine ausreichende Kontrolltätigkeit gewährleisten?

12. Gibt es einen Bericht Österreichs an die Kommission bezüglich der Einhaltung
der EU-Richtlinien für Tiertransporte? Wenn ja, welchen, wenn nein, warum
nicht?

 

13. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet
werden, jährlich einen Bericht über die Umsetzung der EU-Tiertransportrichtlinien
an die Kommission zu liefern, damit es zu einem konsequenteren Vollzug
kommt? Wenn nein, warum nicht?