4141/J XXI.GP
Eingelangt am: 09.07.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Etablierung einer zentralen Meldestelle für Tierversuche
In Österreich sind Mehrfachtierversuche immer noch
möglich, da die Resultate
ausländischer Tierversuche lediglich dann zu berücksichtigen sind,
wenn sie auf der
Grundlage der maßgeblichen nationalen Rechtsvorschriften behördlich
anerkannt
werden. Das österreichische Tierversuchsgesetz verlangt eine formelle
Prüfung und
macht die Anerkennung bereits im Ausland erlangter Ergebnisse von einem
nationalen Genehmigungsvorbehalt abhängig.
Laut Art. 22 Abs. 1 der EU-Tierversuchsrichtlinie
867609/EWG ist aber das Ergebnis
eines in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführten Tierversuchs
grundsätzlich und
ohne weiteres anzuerkennen, sofern nicht zusätzliche Experimente zum
Schutz der
Volksgesundheit und öffentlichen Sicherheit notwendig sind. Daher ist das
österreichische Gesetz nicht mit dem Gemeinschaftsrecht zu vereinbaren.
Hinzu
kommt noch die erschwerende Tatsache, dass es in Österreich fast
unmöglich
ist, einen Überblick über die bereits erteilten Genehmigungen
aufgrund der
Kompetenzverteilung (für wissenschaftliche Versuche ist das Ministerium
für Bildung,
Wissenschaft und Kultur zuständig, für Versuche in der Industrie
der/die jeweilige
Landeshauptmann/frau) zwischen Ländern und dem Bund zu bekommen, da keine
effiziente Vernetzung der zuständigen Behörden existiert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Was unternehmen Sie konkret, um
Doppel- und Mehrfachversuche zu
verhindern?
2. Inwiefern stellen Sie sicher,
dass ein bestimmter Versuch nicht schon bereits im
Ausland durchgeführt wurde?
3. Werden Sie EU-Konformität
herstellen und § 3 des Tierversuchsgesetzes
dahingehend ändern, dass eine zentrale Stelle für Tierversuche
etabliert wird?
Wenn nein, warum nicht?
4. Werden Sie eine effiziente Vernetzung der zuständigen
Behörden etablieren, um
die negativen Auswirkungen der unübersichtlichen Kompetenzverteilung
zwischen
Bund und Ländern zu verringern? Wenn ja, welche Maßnahmen sind
geplant,
wenn nein, wie begründen Sie das?
5. Laut 3239/AB stellen Sie jeden an
Tierversuchsfragen Interessierten, für
Wissenschafter und für
mit der Vollziehung des Tierversuchsgesetzes befassten
Behörden den Zugang zu internationalen Datenbanken, wie ECVAM oder ZEBET
(Zentralstelle für die Erfassung und Bewertung von Ersatz- und
Ergänzungsmethoden zum Tierversuch, Berlin) sicher. Plant auch Ihr Ressort
die
Einrichtung einer Datenbank,
um damit zu verhindern, dass Doppel- und
Mehrfachtierversuche durchgeführt werden? Wenn nein, wie begründen
Sie das?
6. Laut Beantwortung unserer
parlamentarischen Anfrage 3239/AB vom 28.02.2002
wurden seit 1991 für Forschungsprojekte zu Ersatzmethoden zum Tierversuch
insgesamt Mittel in der
Höhe von EUR 2.136.417,37(ATS 29.397.744,19) zur
Verfügung gestellt und weitere diesbezügliche Projekte wurden in
Aussicht
gestellt. Welche weiteren Projekte wurden seither genehmigt und welche Mittel
sollen dafür zur Verfügung
gestellt werden?
7. Wie hoch waren seit 1991 die
Förderungen für Projekte, bei denen Tierversuche
durchgeführt
wurden?
8. Wie begründen Sie, dass es zu
einem Anstieg der Tierversuche in den letzten
beiden Jahren kam?