4141/J XXI.GP

Eingelangt am: 09.07.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend Etablierung einer zentralen Meldestelle für Tierversuche

In Österreich sind Mehrfachtierversuche immer noch möglich, da die Resultate
ausländischer Tierversuche lediglich dann zu berücksichtigen sind, wenn sie auf der
Grundlage der maßgeblichen nationalen Rechtsvorschriften behördlich anerkannt
werden. Das österreichische Tierversuchsgesetz verlangt eine formelle Prüfung und
macht die Anerkennung bereits im Ausland erlangter Ergebnisse von einem
nationalen Genehmigungsvorbehalt abhängig.

Laut Art. 22 Abs. 1 der EU-Tierversuchsrichtlinie 867609/EWG ist aber das Ergebnis
eines in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführten Tierversuchs grundsätzlich und
ohne weiteres anzuerkennen, sofern nicht zusätzliche Experimente zum Schutz der
Volksgesundheit und öffentlichen Sicherheit notwendig sind. Daher ist das
österreichische Gesetz nicht mit dem Gemeinschaftsrecht zu vereinbaren.

Hinzu kommt noch die erschwerende Tatsache, dass es in Österreich fast unmöglich
ist, einen Überblick über die bereits erteilten Genehmigungen aufgrund der
Kompetenzverteilung (für wissenschaftliche Versuche ist das Ministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur zuständig, für Versuche in der Industrie der/die jeweilige
Landeshauptmann/frau) zwischen Ländern und dem Bund zu bekommen, da keine
effiziente Vernetzung der zuständigen Behörden existiert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Was unternehmen Sie konkret, um Doppel- und Mehrfachversuche zu
verhindern?

2.  Inwiefern stellen Sie sicher, dass ein bestimmter Versuch nicht schon bereits im
Ausland durchgeführt wurde?

3.  Werden Sie EU-Konformität herstellen und § 3 des Tierversuchsgesetzes
dahingehend ändern, dass eine zentrale Stelle für Tierversuche etabliert wird?
Wenn nein, warum nicht?


4. Werden Sie eine effiziente Vernetzung der zuständigen Behörden etablieren, um
die negativen Auswirkungen der unübersichtlichen Kompetenzverteilung zwischen
Bund und Ländern zu verringern? Wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant,
wenn nein, wie begründen Sie das?

5. Laut 3239/AB stellen Sie jeden an Tierversuchsfragen Interessierten, für
Wissenschafter und für mit der Vollziehung des Tierversuchsgesetzes befassten
Behörden den Zugang zu internationalen Datenbanken, wie ECVAM oder ZEBET
(Zentralstelle für die Erfassung und Bewertung von Ersatz- und
Ergänzungsmethoden zum Tierversuch, Berlin) sicher. Plant auch Ihr Ressort die
Einrichtung einer Datenbank, um damit zu verhindern, dass Doppel- und
Mehrfachtierversuche durchgeführt werden? Wenn nein, wie begründen Sie das?

6.  Laut Beantwortung unserer parlamentarischen Anfrage 3239/AB vom 28.02.2002
wurden seit 1991 für Forschungsprojekte zu Ersatzmethoden zum Tierversuch
insgesamt Mittel in der Höhe von EUR 2.136.417,37(ATS 29.397.744,19) zur
Verfügung gestellt und weitere diesbezügliche Projekte wurden in Aussicht
gestellt. Welche weiteren Projekte wurden seither genehmigt und welche Mittel
sollen dafür zur Verfügung gestellt werden?

7. Wie hoch waren seit 1991 die Förderungen für Projekte, bei denen Tierversuche
durchgeführt wurden?

8. Wie begründen Sie, dass es zu einem Anstieg der Tierversuche in den letzten
beiden Jahren kam?