4142/J XXI.GP

Eingelangt am: 09.07.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Schließung von fünf Postämtern in Osttirol

In der Anfragebeantwortung 3752/AB zu 3798/J beruft sich der Minister hinsichtlich
der Schließung der Postämter auf die Universaldienstverordnung und das
Postgesetz. Der Minister ist aber nicht nur für die Streitschlichtung zuständig (§28
Postgesetz), sondern hat nach den §§25 bis 27 Postgesetz auch die Aufsichtspflicht
betreffend Maßnahmen durch die Post-AG wie zB die Schließung von Postämtern.
Dabei ist auch auf gesamtwirtschaftliche, regionale und soziale Aspekte und die
geographischen Gegebenheiten Rücksicht zu nehmen (§4 Postgesetz).

Ob diese Aufsichtspflicht wahrgenommen wurde bzw. wird, ist angesichts der

Formulierungen in der erwähnten Anfragebeantwortung sehr in Zweifel zu ziehen:

+ Das bloße Verweisen auf bekannte Gesetzesformulierungen,

+ das bloße “davon ausgehen", dass ein Unternehmen die Gesetzesvorgaben

einhält, ohne dass dafür Belege vorliegen bzw. eingefordert werden;

+ das Feststellen, dass Grundlagen vom dazu verpflichteten Unternehmen nicht

beigebracht wurden, die zur Einschätzbarkeit der Zulässigkeit von Maßnahmen im

Rahmen der Aufsichtspflicht erforderlich wären, ohne dass daraus Konsequenzen

gezogen wurden;

+ und das Verweigern von Antworten auf sachbezogene Fragen unter dem

Vorwand, es handle sich um unternehmensinterne Angelegenheiten

sind klare Indizien für eine unzureichende Wahrnehmung der Aufsichtspflicht.

Insbesondere dann, wenn es sich um massiv verkehrssteigernde
Strukturänderungen im sensiblen Alpenraum - und diese im Jahr der Berge 2002 -
handelt, ist nicht nachvollziehbar, dass ein mit Aufsichtspflicht versehener
Verkehrsminister sich mittels Überinterpretation von Aktiengesetz und ähnlichem
jeder inhaltlichen Stellungnahme enthält.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.   Laut Universaldienstverordnung (§ 3 Abs 2) gilt durch das derzeit bestehende
Netz an Post-Geschäftsstellen eine flächendeckende Versorgung im Sinne
des § 4 Postgesetz 1997 als gegeben. Wie rechtfertigen Sie dann die


Schließung weiterer Postämter zur Aufrechterhaltung einer flächendeckenden
Versorgung?

2.  Ihre Zustimmung zur Schließung der Postämter ist nicht erforderlich, sie
haben aber Erhebungen und Untersuchungen zur Überprüfung des
Universaldienstes durchzuführen. Haben Sie im Rahmen Ihrer Aufsichtspflicht
geprüft, ob die Voraussetzungen für die Schließung der 5 Postämter in
Osttirol im Sinne des § 4 Postgesetz und § 3 Abs 3
Universaldienstverordnung gegeben sind, und wenn ja, in welcher Weise im
einzelnen?

3. Wenn nein, warum nicht?

4. Bis wann spätestens werden Sie dieser Verpflichtung nachkommen?

5. Warum ließen Sie sich keine Wirtschaftlichkeitsstudien vorlegen?

6.  Haben Bürgermeister der betroffenen Gemeinden oder gewählte Mandatare
des Bezirkes Osttirol bei Ihnen als oberstes Aufsichtsorgan gegen die
Schließung der oben genannten Postämter interveniert?

7.  Wenn ja, wer?

8.  Wann haben Sie bzw Ihr Ministerium von der Schließung der oben genannten
Postämter Kenntnis erlangt?

9.  Werden Sie im Rahmen Ihrer Aufsichtspflicht nachträglich prüfen, ob die
Voraussetzungen für die Schließung der 5 Postämter in Osttirol im Sinne des
§ 3 Abs 3 Universaldienstverordnung gegeben sind?

10. Wenn nein, warum nicht?

11. Welche Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen in Osttirol wird die
Schließung der fünf Postämter und die Verwendung der Verteilzentren

haben?

 

12.   Werden durch diese Maßnahmen die Belastungen und Risken aus dem
Verkehr - etwa durch erzwungene zusätzliche Pendelbewegungen,
zusätzliche Verteilfahrten und dgl - zunehmen, was im Widerspruch zu Zielen
auch der gegenwärtigen Bundesregierung, aber auch zur Alpenkonvention
(Art. 2 Abs 2 lit j) stünde, zu deren Umsetzung Österreich seit 1995
verpflichtet ist?

13. Falls ja, welche sachliche Basis (Unternehmensangaben, unabhängige
Untersuchungen, ...) liegt Ihrer Antwort zugrunde und welche
Gegenmaßnahmen werden Sie als Verkehrsminister ergreifen?

14. Falls nein, welche sachliche Basis (Unternehmensangaben, unabhängige
Untersuchungen, ...) liegt Ihrer Antwort zugrunde?