4142/J XXI.GP
Eingelangt am: 09.07.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten
Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Schließung von fünf Postämtern in Osttirol
In der Anfragebeantwortung
3752/AB zu 3798/J beruft sich der Minister hinsichtlich
der Schließung der Postämter auf die Universaldienstverordnung und
das
Postgesetz. Der Minister ist aber nicht nur für die Streitschlichtung
zuständig (§28
Postgesetz), sondern hat nach den §§25 bis 27 Postgesetz auch die
Aufsichtspflicht
betreffend Maßnahmen durch die Post-AG wie zB die Schließung von
Postämtern.
Dabei ist auch auf gesamtwirtschaftliche, regionale und soziale Aspekte und die
geographischen Gegebenheiten Rücksicht zu nehmen (§4 Postgesetz).
Ob diese Aufsichtspflicht wahrgenommen wurde bzw. wird, ist angesichts der
Formulierungen in der erwähnten Anfragebeantwortung sehr in Zweifel zu ziehen:
+ Das bloße Verweisen auf bekannte Gesetzesformulierungen,
+ das bloße “davon ausgehen", dass ein Unternehmen die Gesetzesvorgaben
einhält, ohne dass dafür Belege vorliegen bzw. eingefordert werden;
+ das Feststellen, dass Grundlagen vom dazu verpflichteten Unternehmen nicht
beigebracht wurden, die zur Einschätzbarkeit der Zulässigkeit von Maßnahmen im
Rahmen der Aufsichtspflicht erforderlich wären, ohne dass daraus Konsequenzen
gezogen wurden;
+ und das Verweigern von Antworten auf sachbezogene Fragen unter dem
Vorwand, es handle sich um unternehmensinterne Angelegenheiten
sind klare Indizien für eine unzureichende Wahrnehmung der Aufsichtspflicht.
Insbesondere dann, wenn es sich um massiv
verkehrssteigernde
Strukturänderungen im sensiblen Alpenraum - und diese im Jahr der Berge
2002 -
handelt, ist nicht nachvollziehbar, dass ein mit Aufsichtspflicht versehener
Verkehrsminister sich mittels Überinterpretation von Aktiengesetz und
ähnlichem
jeder inhaltlichen Stellungnahme enthält.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Laut Universaldienstverordnung (§ 3 Abs 2) gilt durch das derzeit
bestehende
Netz an Post-Geschäftsstellen eine flächendeckende Versorgung im
Sinne
des § 4 Postgesetz 1997 als gegeben. Wie rechtfertigen Sie dann die
Schließung weiterer
Postämter zur Aufrechterhaltung einer flächendeckenden
Versorgung?
2.
Ihre Zustimmung zur Schließung der Postämter ist nicht erforderlich,
sie
haben aber Erhebungen und
Untersuchungen zur Überprüfung des
Universaldienstes durchzuführen. Haben Sie im Rahmen Ihrer
Aufsichtspflicht
geprüft, ob die Voraussetzungen für die Schließung der 5
Postämter in
Osttirol im Sinne des §
4 Postgesetz und § 3 Abs 3
Universaldienstverordnung
gegeben sind, und wenn ja, in welcher Weise im
einzelnen?
3. Wenn nein, warum nicht?
4. Bis wann spätestens werden Sie dieser Verpflichtung nachkommen?
5. Warum ließen Sie sich keine Wirtschaftlichkeitsstudien vorlegen?
6.
Haben Bürgermeister der betroffenen Gemeinden oder gewählte Mandatare
des Bezirkes Osttirol bei Ihnen als oberstes Aufsichtsorgan gegen die
Schließung der oben genannten Postämter interveniert?
7. Wenn ja, wer?
8.
Wann haben Sie bzw Ihr Ministerium von der Schließung der oben genannten
Postämter Kenntnis erlangt?
9. Werden
Sie im Rahmen Ihrer Aufsichtspflicht nachträglich prüfen, ob die
Voraussetzungen für die Schließung der 5 Postämter in Osttirol
im Sinne des
§ 3 Abs 3 Universaldienstverordnung gegeben sind?
10. Wenn nein, warum nicht?
11. Welche
Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen in Osttirol wird die
Schließung der fünf Postämter und die Verwendung der
Verteilzentren
haben?
12.
Werden durch diese Maßnahmen die Belastungen und Risken aus dem
Verkehr - etwa durch
erzwungene zusätzliche Pendelbewegungen,
zusätzliche Verteilfahrten und dgl - zunehmen, was im Widerspruch zu
Zielen
auch der gegenwärtigen Bundesregierung, aber auch zur Alpenkonvention
(Art. 2 Abs 2 lit j) stünde, zu deren Umsetzung Österreich seit 1995
verpflichtet ist?
13. Falls
ja, welche sachliche Basis (Unternehmensangaben, unabhängige
Untersuchungen, ...) liegt Ihrer Antwort zugrunde und welche
Gegenmaßnahmen werden Sie als Verkehrsminister ergreifen?
14. Falls
nein, welche sachliche Basis (Unternehmensangaben, unabhängige
Untersuchungen, ...) liegt Ihrer Antwort zugrunde?