4143/J XXI.GP

Eingelangt am: 09.07.2002

ANFRAGE

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend GVO-Verunreinigungen von Saatgut III

Nach Angaben der parlamentarischen Anfragebeantwortung 3653/AB wurden seit
Inkrafttreten der Saatgut-Gentechnik-Verordnung in den Anerkennungs- und
Zulassungsverfahren insgesamt 80 Proben (52 Mais, 28 Soja) gezogen und 79
davon abschließend untersucht. In den 79 durchgeführten - stichprobenartigen -
Untersuchungen wurde keine Verunreinigung von Saatgut mit GVO nachgewiesen
(Stand: 14.5.2002).

Im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle bei der Inverkehrbringung von Saatgut in
Österreich wurden insgesamt 63 Proben (55 Mais, 3 Soja, 5 Brassica inkl. Raps)
gezogen und 55 Untersuchungen abgeschlossen. Auch in den
Saatgutverkehrskontrollen wurde bisher keine GVO-Verunreinigung nachgewiesen
(Stand: 14.5.2002).

Weiters wurden insgesamt 31 Überwachungs- und Systemaudits bei betroffenen
Saatgutunternehmen durchgeführt (Stand: 14.5.2002).

Zur Abfrage des derzeit aktuellen Standes der Untersuchungsergebnisse stellen die
unterfertigten Abgeordneten daher folgende

ANFRAGE:

1.  Wieviele Saatgut-Untersuchungen wurden seit Inkrafttreten der Saatgut-
Gentechnik-Verordnung bis dato von der Saatgutbehörde durchgeführt? (Bitte
um Angabe der Art des Saatgutes, der Kulturart, des Sortennamens, der
Partienummer und des Herkunfts- bzw. Produktionslandes)?

2.  Welche Ergebnisse brachten diese Untersuchungen? (Bitte im Fall des
Nachweises von GVO-Verunreinigungen um Angabe der Art, des
Sortennamens, der Kategorie (zertifiziertes-, Versuchs- Basissaatgut) der
Partienummer, der Menge, Herkunft, Inverkehrbringung des Saatguts sowie
Qualität und Quantität der Verunreinigung)?


3.  Wie beurteilen Sie diese Ergebnisse im Hinblick auf die Evaluierung der
Saatgut-Gentechnik-Verordnung?

4.  Im Rahmen der Saatgutverkehrskontrollen wird Saatgut, welches nicht einem
Verfahren in Österreich unterzogen wurde, stichprobenartig (25%
Überwachungsrate) nach GVO untersucht. Was ist das Ergebnis
diesbezüglich bisher erfolgter Untersuchungen?

5.  Wird eine unzulässige Verunreinigung von Saatgut mit GVO im Rahmen der
Saatgutverkehrskontrolle trotz Vorliegen eines Zertifikats, das die Einhaltung
der Saatgut-Gentechnik-Verordnung bestätigt, festgestellt, ist das betroffene
Saatgut vorläufig zu beschlagnahmen. Wie viele diesbezügliche
Überprüfungen gab es, was war das Ergebnis und wie viele
Beschlagnahmungen wurden angeordnet?

6.  Wieviele Überwachungs- und Systemaudits wurden bis dato bei betroffenen
Saatgutunternehmen durchgeführt und was war das Ergebnis?

7.  Wer trägt die Kosten für die GVO-Untersuchungen im Rahmen der Saatgut-
Gentechnik-Verordnung?

8.  Welche Stellungnahmen sind im Herbst 2001 im Rahmen der Begutachtung
zur Saatgut-Gentechnik-Verordnung eingegangen (bitte um Übermittlung
einer Kopie sämtlicher Stellungnahmen)?

9.  Werden oder wurden auch Kleinpackungen für Hausgärten und den privaten
Bereich auf GVO-Verunreinigungen untersucht? Wenn ja, mit welchem
Ergebnis, wenn nein, warum nicht?

10. In der Saatgutverordnung 1997 wird geregelt, welche Sorten unter welchen
Bedingungen eingeführt werden dürfen, wobei bei jeder Sorte angegeben ist,
bis zu welcher Menge Saatgut ohne Einfuhrbescheinigung eingeführt werden
kann. Diese Mengen für den persönlichen Gebrauch sind auch von der
Gentechnik-Verordnung ausgenommen. Welche Maßnahmen werden Sie
ergreifen, damit in diesem Bereich keine illegalen oder unbeabsichtigten
Freisetzungen stattfinden können und auch dieses Saatgut von den GVO-
Kontrollen erfasst wird?