4143/J XXI.GP
Eingelangt am: 09.07.2002
ANFRAGE
des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend GVO-Verunreinigungen von Saatgut III
Nach Angaben der parlamentarischen
Anfragebeantwortung 3653/AB wurden seit
Inkrafttreten der Saatgut-Gentechnik-Verordnung in den Anerkennungs- und
Zulassungsverfahren insgesamt 80 Proben (52 Mais, 28 Soja) gezogen und 79
davon abschließend untersucht. In den 79 durchgeführten -
stichprobenartigen -
Untersuchungen wurde keine Verunreinigung von Saatgut mit GVO nachgewiesen
(Stand:
14.5.2002).
Im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle bei
der Inverkehrbringung von Saatgut in
Österreich wurden insgesamt 63 Proben (55 Mais, 3 Soja, 5 Brassica inkl.
Raps)
gezogen und 55 Untersuchungen abgeschlossen. Auch in den
Saatgutverkehrskontrollen wurde bisher keine GVO-Verunreinigung nachgewiesen
(Stand:
14.5.2002).
Weiters wurden insgesamt 31
Überwachungs- und Systemaudits bei betroffenen
Saatgutunternehmen
durchgeführt (Stand: 14.5.2002).
Zur Abfrage des derzeit aktuellen
Standes der Untersuchungsergebnisse stellen die
unterfertigten Abgeordneten daher folgende
ANFRAGE:
1.
Wieviele Saatgut-Untersuchungen wurden seit Inkrafttreten der Saatgut-
Gentechnik-Verordnung bis dato von der Saatgutbehörde durchgeführt?
(Bitte
um Angabe der Art des Saatgutes, der Kulturart, des Sortennamens, der
Partienummer und des Herkunfts- bzw. Produktionslandes)?
2.
Welche Ergebnisse brachten diese Untersuchungen? (Bitte im Fall des
Nachweises von
GVO-Verunreinigungen um Angabe der Art, des
Sortennamens, der Kategorie (zertifiziertes-, Versuchs- Basissaatgut) der
Partienummer, der Menge, Herkunft, Inverkehrbringung des Saatguts sowie
Qualität und Quantität der Verunreinigung)?
3. Wie beurteilen Sie
diese Ergebnisse im Hinblick auf die Evaluierung der
Saatgut-Gentechnik-Verordnung?
4. Im Rahmen der
Saatgutverkehrskontrollen wird Saatgut, welches nicht einem
Verfahren in Österreich unterzogen wurde, stichprobenartig (25%
Überwachungsrate) nach GVO untersucht. Was ist das Ergebnis
diesbezüglich bisher erfolgter Untersuchungen?
5. Wird eine
unzulässige Verunreinigung von Saatgut mit GVO im Rahmen der
Saatgutverkehrskontrolle trotz Vorliegen eines Zertifikats, das die Einhaltung
der Saatgut-Gentechnik-Verordnung
bestätigt, festgestellt, ist das betroffene
Saatgut vorläufig zu beschlagnahmen. Wie viele diesbezügliche
Überprüfungen gab es, was war das
Ergebnis und wie viele
Beschlagnahmungen wurden angeordnet?
6. Wieviele
Überwachungs- und Systemaudits wurden bis dato bei betroffenen
Saatgutunternehmen durchgeführt und was war das Ergebnis?
7. Wer trägt die
Kosten für die GVO-Untersuchungen im Rahmen der Saatgut-
Gentechnik-Verordnung?
8. Welche Stellungnahmen
sind im Herbst 2001 im Rahmen der Begutachtung
zur Saatgut-Gentechnik-Verordnung eingegangen (bitte um Übermittlung
einer Kopie sämtlicher Stellungnahmen)?
9. Werden oder wurden
auch Kleinpackungen für Hausgärten und den privaten
Bereich auf GVO-Verunreinigungen untersucht? Wenn ja, mit welchem
Ergebnis, wenn nein, warum nicht?
10. In der Saatgutverordnung
1997 wird geregelt, welche Sorten unter welchen
Bedingungen eingeführt werden dürfen, wobei bei jeder Sorte angegeben
ist,
bis zu welcher Menge Saatgut ohne Einfuhrbescheinigung eingeführt werden
kann. Diese Mengen für den
persönlichen Gebrauch sind auch von der
Gentechnik-Verordnung ausgenommen. Welche
Maßnahmen werden Sie
ergreifen, damit in diesem Bereich keine illegalen oder unbeabsichtigten
Freisetzungen stattfinden können und auch
dieses Saatgut von den GVO-
Kontrollen erfasst wird?