4169/J XXI.GP
Eingelangt am: 10.07.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Parnigoni
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend zwanghafte Einweisung in eine psychiatrische Klinik
Laut einer
Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft im Zuge ihrer Kollegialen
Sitzung
vom 8.2.2002 wurde festgestellt, dass die am 16.5.2000 erfolgte zwanghafte
Einweisung
des Herrn Ing. Erhard Pichler aus Langenlois in eine psychiatrische Klinik
im Zuge
eines Rücktransportes von der Ambulanz des KH St. Polten rechtswidrig
gewesen sei. Dadurch sei ein Missstand im Bereich der Verwaltung im Sinne des
Art.
148 a
des Bundes-Verfassungsgesetzes aufgetreten. Darüber hinaus habe das
Bundesministerium
für Inneres bei aufsichtsbehördlicher Beurteilung dieser
Amtshandlung zu ZI.
6506/878-II/4/01 keine Rechtswidrigkeit erkannt, so der Vorwurf
der Volksanwaltschaft.
Ing. Pichler beklagt
in seiner Beschwerde gegenüber der Volksanwaltschaft, dass er an
erwähntem
16.5.2000 durch einen hiezu nicht befugten Arzt in Traismauer auf
Vorliegen
einer allfälligen Geisteskrankheit untersucht und anschließend gegen
seinen
Willen
in Begleitung von Gendarmeriebeamten in das LKH Mauer gebracht worden sei.
Nach
§ 8 UBG (Unterbringungsgesetzes) darf eine Person aber gegen ihren Willen
nur
dann in eine Anstalt gebracht werden, wenn ein im öffentlichen
Sanitätsdienst stehender
Arzt oder ein Polizeiarzt sie untersucht und bescheinigt, dass die
Voraussetzungen
der
Unterbringung vorliegen.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Sind Sie der Meinung, dass es sich in oben erwähntem
Falle um eine zwanghafte
Einweisung in eine
psychiatrische Klinik handelte? Wenn nein, warum nicht?
2. Wer war mit der Bearbeitung der Beschwerde des oben
erwähnten Herrn Ing.
Pichler vom 19.2. 2001
betraut und welche Maßnahmen wurden seitens des BMI
als Aufsichtsbehörde ergriffen bzw. welche Untersuchungen wurden
angestellt?
3. Wurden Sie persönlich von oben erwähntem Fall
unterrichtet? Wenn ja, wann
und von
wem und welche Maßnahmen ergriffen Sie daraufhin?
4. War der zweiteinschreitende Arzt Dr. Pramendorfer, der
von der Gendarmerie
herbeordert
wurde, in offizieller Vertretungsfunktion des zuständigen
Gemeindearztes
tätig? Wenn ja, wie kann dies belegt werden und wann und wie
wurde
dies vom BMI überprüft? Wenn nein, warum wurde dies von Ihrem
Ministerium
als Aufsichtsbehörde nicht beanstandet?
5. Warum war der zuständige Gemeindearzt bei der Beurteilung dieses oben
skizzierten Falles
verhindert bzw. welche Versuche wurden seitens der Exekutive
unternommen,
um ihn beizuziehen?
6. Ist die zwanghafte Einweisung einer Person in eine
psychiatrische Klinik mittels
Rezeptformular
anstelle einer Parere (Zwangseinweisungsformular) rechtlich
zulässig?
Wenn nein, warum hat Ihr Ministerium dies als Aufsichtsbehörde nicht
beanstandet?
7. Sind Sie der Meinung, dass sämtliche Elemente des
Unterbringungsgesetzes von
den amtshandelnden Gendarmeriebeamten vollständig dargestellt bzw. erhoben
wurden?
Wenn nein, wer ist schuld an diesem Missstand und was sollten Ihrer
Meinung
nach die Konsequenzen aus diesem Fehlverhalten sein?
8. Sind Sie der Meinung, dass das BMI als
Aufsichtsbehörde ihre Sorgfaltspflicht in
diesem
Fall vernachlässigt hat? Wenn nein, womit begründen Sie dies?
9. Ihr Kabinett teilt in einem Schreiben vom 21.3.2001
Herrn Ing. Pichler mit, dass
aus dem
Erhebungsergebnis hervorgehe, dass bei der Überprüfung des
Sachverhaltes
ein Fehlverhalten der involvierten Gendarmeriebeamten nicht
fesgestellt werden konnte. Welche Erhebungen wurden von wem durchgeführt
und durch welche Fakten kam Ihr Kabinett zu dem Schluss, dass kein
Fehlverhalten vorlag?
10. In welcher Form werden Exekutivbeamte in der Handhabe von
freiheitsentziehenden
Maßnahmen geschult?
11. Welche Maßnahmen werden Sie als zuständige
Aufsichtsbehörde ergreifen, um
die
Gefahr, dass es künftig zu unberechtigten zwanghaften Einweisungen in
psychiatrische Kliniken
kommt, zu minimieren?