4170/J XXI.GP

Eingelangt am: 10.07.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Parnigoni

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Ausschreibung der Funktion des Leiters der BPD Klagenfurt

Mit Ablauf vom 31.3.2002 wurde laut Wiener Zeitung die Ruhestandsversetzung des
Klagenfurter Polizeidirektors Mag. Hans Kampfer verfügt. Die Funktion des
Polizeidirektors der BPD Klagenfurt ist im Sinne des Ausschreibungsgesetzes mit
Wirksamkeit vom 1.4. 2002 neu zu besetzen. Dem Vernehmen nach ist dies bis dato
noch immer nicht geschehen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.   Wurde die Funktion des neuen Klagenfurter Polizeidirektors bereits neu besetzt?
Wenn ja, wer wurde mit dieser Funktion betraut, wann und durch wen geschah
dies, was waren die entsprechenden Entscheidungskriterien und mit Wirksamkeit
welchen Datums erfolgte die Bestellung?

2.   Wenn die Funktion des Polizeidirektors der BPD Klagenfurt nicht mit

Wirksamkeit vom 1.4.2002 neu besetzt wurde: Was sind die Gründe dafür, dass
noch keine Neubesetzung erfolgte bzw. zu spät erfolgte?

3.   Wenn die Funktion des Polizeidirektors der BPD Klagenfurt nicht mit

Wirksamkeit vom 1.4.2002 neu besetzt wurde: Wann wird diese erfolgen und wer
wird mit dieser Funktion betraut werden?


4.   Wenn die Funktion des Polizeidirektors der BPD Klagenfurt nicht mit

Wirksamkeit vom 1.4.2002 neu besetzt wurde: Sind Sie sich im Klaren darüber,
dass Sie durch die unterlassene Neubesetzung zum rechten Zeitpunkt das
Ausschreibungsgesetz verletzt haben und welche Konsequenzen ziehen Sie
daraus?